Bundesgerichtshof hält an THC-Grenzwert fest
Bundesgerichtshof hält an THC-Grenzwert fest
Der BGH hat beschlossen, den THC-Grenzwert von 7,5 Gramm für die Einstufung als „nicht geringe Menge“ beizubehalten. Doch dieser Wert kollidiert mit dem CanG. und schafft erneut Raum für eine Kriminalisierung.