Keyfacts zu Stimmen für eine sichere Versorgung
- Stimmen für eine sichere Versorgung ist ein Bündnis aus Cannabisherstellern, das seit August 2026 auf eine Gesetzesänderung aufmerksam macht.
- Auslöser ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Kostenübernahme für Cannabisblüten durch gesetzliche Kassen beendet hat.
- Das große Problem: Für bereits eingestellte Patient:innen gibt es keine Übergangsfrist.
- Extrakte, Dronabinol und Nabilon bleiben erstattungsfähig, aber nur nachrangig zu einem Therapieversuch mit zugelassenen Fertigarzneimitteln.
- Die Initiative sammelt Erfahrungsberichte Betroffener und trägt sie an Politik und Selbstverwaltung heran.
- Getragen wird das Projekt von den bekannten Cannabis-Pharmaunternehmen, Cannamedical Pharma, DEMECAN und Four 20 Pharma
Worum geht es bei der Initiative?
Seit Anfang August 2026 macht ein Bündnis unter dem Namen Stimmen für eine sichere Versorgung auf eine Gesetzesänderung aufmerksam, die viele Cannabispatient:innen in Deutschland direkt betrifft. Getragen wird die Kampagne von drei Unternehmen der Branche: Cannamedical Pharma, DEMECAN und Four 20 Pharma. Ziel ist es, Menschen eine Stimme zu geben, deren Therapie durch eine neue Erstattungsregel plötzlich zur Kostenfrage geworden ist, und diese Fälle gebündelt an Politik, Krankenkassen und Selbstverwaltung weiterzugeben.
Im Zentrum steht dabei nicht die grundsätzliche Kritik an medizinischem Cannabis als Therapieoption, sondern die Art und Weise, wie eine gesetzliche Neuregelung umgesetzt wurde: ohne Übergangszeit für Menschen, die teils seit Jahren stabil behandelt werden.
Was hat sich rechtlich geändert?
Grundlage der Debatte ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das der Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedet hat. Es wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. (1)
Zwei Neuerungen sind für Cannabispatient:innen entscheidend:
- Cannabisblüten sind aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen. Wer bislang eine Verordnung über die Kasse abrechnen konnte, muss die Kosten künftig privat tragen, sofern die behandelnde Praxis nicht auf eine andere Darreichungsform umstellt.
- Für Cannabisextrakte, Dronabinol und Nabilon gibt es eine neue Reihenfolge. Bei bestimmten Erkrankungen muss zuerst ein zugelassenes Fertigarzneimittel ausprobiert werden, und zwar sechs Monate lang, bevor die Kasse ein Extrakt zahlt. Das betrifft aber nur Erkrankungen, für die es überhaupt ein zugelassenes Präparat gibt: Spastik bei Multipler Sklerose, Übelkeit unter Chemotherapie und seltene Formen von Epilepsie. (2) Für alle anderen Indikationen, etwa chronische Schmerzen ohne zugelassenes Fertigarzneimittel, lässt sich weiterhin direkt ein Extrakt oder eine Rezeptur verordnen.
Was bringt das neue Gesetz für Probleme?
Zwei Punkte machen diese neue Regelungen in der Praxis extrem schwierig und auch unfair.
Erstens fehlt für Cannabisblüten jede Übergangsregelung. Menschen, die seit Jahren eine gültige Genehmigung ihrer Krankenkasse haben und stabil eingestellt sind, verlieren die Kostenübernahme ohne jede Frist. Das unterscheidet die Blütentherapie deutlich von den Extrakten: Dort haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 6. August 2026 klargestellt, dass laufende Behandlungen und Folgeverordnungen grundsätzlich weiterlaufen können. (3) Diese Klarstellung gilt jedoch ausdrücklich nicht für Blüten.
Zweitens ist unklar, wie starr die sechs Monate beim Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln zu verstehen sind. Die gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband erlaubt es Praxen, den Versuch vorzeitig zu beenden, etwa bei Unverträglichkeit oder ausbleibender Wirkung. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat die Frist in einem eigenen Rundschreiben dagegen als feste Mindestdauer ausgelegt. (4) Für Praxen und Patient:innen bedeutet das: Je nach Region kann dieselbe gesetzliche Regelung unterschiedlich gehandhabt werden.
Fachlich kommt hinzu, dass keine der drei zugelassenen Präparate mit sechs Monaten kompatible Vorgaben in der Fachinformation enthält. Sativex verlangt eine Wirksamkeitsprüfung nach vier Wochen, Canemes ist auf die kurze Dauer einer Chemotherapie beschränkt und Epidyolex enthält als reines CBD-Präparat keinen Wirkstoff, der für die meisten Cannabis-Indikationen überhaupt infrage kommt.
Was fordert die Initiative konkret?
Stimmen für eine sichere Versorgung tritt nicht gegen das Gesetz als Ganzes an, sondern für konkrete Nachbesserungen:
- Eine Übergangsregelung für Patient:innen, die ärztlich dokumentiert und stabil auf Cannabisblüten eingestellt sind.
- Rechtssichere, verbindliche Vorgaben zur Anwendung des sechsmonatigen Therapieversuchs, die über eine unverbindliche Auslegung hinausgehen.
- Eine Überprüfung des pauschalen Leistungsausschlusses für Blüten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit.
- Und statt pauschaler Zugangsbeschränkungen einen gezielteren Sparhebel über die sogenannte Hilfstaxe, also die Vereinbarung, nach der Apotheken Cannabisrezepturen mit den Kassen abrechnen.
Dahinter steht die Überzeugung, dass sich die Ausgaben der Krankenkassen auch ohne einen abrupten Leistungsausschluss begrenzen ließen, etwa über die Preisgestaltung bei der Abgabe.
Was hilft mir die Initiative?
Wer selbst betroffen ist oder in der Praxis mit solchen Fällen zu tun hat, kann über das Kontaktformular der Initiative die eigene Situation schildern und so dazu beitragen, dass die Forderung nach einer Übergangsregelung politisch mehr Gewicht bekommt.
Fazit
Aus Sicht der Versorgungssicherheit lässt sich der Kernpunkt der Initiative gut begründen: Ein plötzlicher Wegfall der Kostenübernahme trifft Menschen, die auf eine funktionierende Therapie eingestellt sind, ohne dass sie selbst etwas an ihrer Behandlung geändert hätten. Anders als bei Extrakten, wo eine Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband zumindest für laufende Fälle Sicherheit schafft, fehlt für Blüten bislang jede vergleichbare Regelung. Genau diese Lücke macht die Initiative sichtbar, indem sie Betroffene und Praxen zu Wort kommen lässt und ihre Schilderungen gebündelt an die zuständigen Stellen weiterträgt.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zur eigenen Therapie oder zur Erstattungsfähigkeit einzelner Präparate sollte immer ärztlicher Rat sowie eine individuelle Klärung mit der zuständigen Krankenkasse eingeholt werden
FAQ zu Stimmen für eine sichere Versorgung
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Eine im August 2026 gestartete Kampagne dreier Cannabishersteller, die Erfahrungsberichte von Patient:innen sammelt und sie an Politik und Krankenkassen weiterträgt, um eine Übergangsregelung für die Erstattung von Cannabisblüten zu erreichen.
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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat den Leistungsanspruch auf Cannabisblüten aus der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Eine Übergangsfrist für laufende Therapien wurde dabei nicht vorgesehen.
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Ja, allerdings nachrangig: Bei bestimmten Indikationen ist zunächst ein Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorgesehen. KBV und GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass dieser Versuch bei Unverträglichkeit oder Unwirksamkeit vorzeitig beendet werden kann.
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Grundsätzlich ist ein Privatrezept möglich, die Kosten trägt dann die Patientin oder der Patient selbst. Eine laufende Therapie sollte dabei nicht eigenmächtig, sondern nur in Absprache mit der behandelnden Praxis umgestellt werden.
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Über das Kontaktformular auf versorgung-sichern.de können Patient:innen und Praxen ihre Situation schildern. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Quellen und Studien ansehen
(1) Bundesgesetzblatt, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html (2) Sozialgesetzbuch V, § 31 Abs. 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (3) Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachricht vom 06.08.2026 „Neue Regelungen zur Verordnung von Cannabis – KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit" – https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/08-06/neue-regelungen-zur-verordnung-von-cannabis-kbv-und-gkv-spitzenverband-schaffen-klarheit (4) Gemeinsamer Bundesausschuss, FAQ zur Verordnung von medizinischem Cannabis – https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/faq-medizinisches-cannabis/ #cb-attribution
