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Cannabis Clubs in Bayern: Eine Hand im blauen Handschuh prüft eine blühende Cannabispflanze auf einem Anbaufeld.
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Cannabis Clubs in Bayern: 5 absurde Hürden trotz Legalisierung

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Keyfacts zu Cannabis Clubs in Bayern

  • Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 24. September 2026 die Klage einer Anbauvereinigung aus Langenprozelten abgewiesen: Im Industriegebiet sei ein nicht gewinnorientierter Verein baurechtlich unzulässig.
  • Ende Oktober 2025 waren bundesweit 366 Anbauvereinigungen genehmigt, in Bayern nur acht.
  • Das Bauministerium verlangt für Cannabis Clubs Sondergebiete, die Gemeinden erst per Bebauungsplan ausweisen müssen.
  • Die erste Ablehnung in Bayern traf einen Münchner Verein, dessen Satzung auch Mitgliedern mit Behinderung eine Mitarbeit ermöglichen sollte.
  • Gleichzeitig fordert Ministerpräsident Markus Söder eine Cannabissteuer.

Emilio Fischer hat nach eigenen Angaben eine sechsstellige Summe in seinen Club gesteckt. Das Sicherheitskonzept hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft.

Die Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz bekam der Verein „Cannabiskultur MainSpessart“ aus Langenprozelten schon am 16. Juni 2025. Anbauen darf er in seiner Halle trotzdem bis heute nicht.

Das Landratsamt Main-Spessart hielt die Halle baurechtlich für ungeeignet, und das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Behörde jetzt recht gegeben. Überrascht war Fischer nicht. Er habe das Urteil so erwartet, „eben weil wir in Bayern sind“.

Der Satz fasst zweieinhalb Jahre Teillegalisierung im Freistaat ziemlich gut zusammen. Legt man die Hürden für Cannabis Clubs in Bayern einmal nebeneinander, sieht man ein System.(1)(2)

Wie viele Cannabis Clubs gibt es in Bayern?

Die Zahlen sind überschaubar. Nach einer dpa-Abfrage lag Bayern im Juli 2025 mit acht genehmigten Clubs bundesweit auf Platz elf. Nordrhein-Westfalen kam zur selben Zeit auf 83, Niedersachsen auf 55. (4)

Im Herbst 2025 standen 366 genehmigten Vereinen in ganz Deutschland weiterhin acht in Bayern gegenüber. Laut Fischer haben inzwischen zehn bayerische Clubs eine Grundgenehmigung. Selbst angebautes Cannabis an ihre Mitglieder ausgeben darf nach seinen Angaben aber keiner von ihnen.

Ein Geheimnis macht die Staatsregierung aus ihrem Kurs nicht. Bayern habe bewusst „auf einen möglichst restriktiven Vollzug“ des Gesetzes gesetzt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. (1)(2)

Hürde 1: Zu wenig Gewinn fürs Industriegebiet

Das Würzburger Urteil folgt einer eigenen Logik. Industriegebiete sind für Betriebe gedacht, die typischerweise auf Gewinn aus sind. Anbauvereinigungen dürfen per Gesetz keinen Gewinn machen, also gelten sie nicht als Gewerbebetrieb und haben dort nichts verloren.

Der Club ist damit zu gemeinnützig für eine Halle, neben der Lagerhallen, ein Bekleidungsgeschäft und ein leerstehender Supermarkt liegen. Einen klassischen Industriebetrieb gibt es in der direkten Nachbarschaft gar nicht.

Das Landratsamt betont, es sei „komplett unpolitisch und ideologiefrei“ vorgegangen. Fischer prüft nun mit seinem Anwalt, ob er Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegt.

Hürde 2: Das Sondergebiet, das es nicht gibt

Nach der Linie des bayerischen Bauministeriums gehören Cannabis Clubs in Sondergebiete. Die muss eine Gemeinde erst über einen Bebauungsplan ausweisen. Allein das Verfahren kostet fünfstellige Beträge und kann sich über Jahre hinziehen.

Für Cannabis Clubs in Bayern hängt damit alles am Wohlwollen der Gemeinde. Welcher Gemeinderat tut sich das für einen Kifferverein an? Wohin das führt, zeigen zwei Fälle:

  • Franken.Cannabis: Der Verein aus Buttenheim hatte seit Mai 2025 eine LGL-Erlaubnis und gab im August 2025 als erster in Bayern legal geerntetes Cannabis aus. (5) Mitte August untersagte das Landratsamt die Nutzung der Halle. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte das im Eilverfahren: Genehmigt sei nur eine Lagerhalle für Nutzhanf mit zwei saisonalen Beschäftigten gewesen, kein Verein, der auf bis zu 180 Mitglieder angelegt ist. (6)
  • CSC Inntal: Der Club aus Raubling hat seit April 2025 eine Anbauerlaubnis. Gemeinsam mit dem Deutschen Hanfverband klagt er jetzt gegen die Sondergebiet-Pflicht, als Musterverfahren mit Signalwirkung. (7)

Hürde 3: Mitglieder im Rollstuhl

Die erste Ablehnung in Bayern überhaupt traf im November 2024 den CSC Minga aus München. Das Konsumcannabisgesetz verlangt, dass Mitglieder aktiv am gemeinschaftlichen Anbau mitwirken.

Der Verein hatte seine Satzung so formuliert, dass auch Menschen mit Behinderung mitmachen können, die sich nicht direkt am Anbau beteiligen können. Laut Vorstand Erdinc Tuncer wirken im Club auch Menschen im Rollstuhl mit. Die angemieteten Räume sind nicht barrierefrei, ein Umzug wäre zu teuer.

Das LGL lehnte trotzdem ab. Die aktive Mitwirkung aller Mitglieder beim Anbau sei „Grundbestandteil“ für die Zulässigkeit. Tuncer sieht darin Diskriminierung.

Juristen halten dagegen, dass im Gesetz „insbesondere“ steht. Der unmittelbare Anbau wäre damit nur ein Beispiel für Mitwirkung und keine Pflicht für jedes einzelne Mitglied.

Hürde 4: Die Wippe von Aschheim

In Aschheim bei München blieb Wenzel Cerveny mit seinem „Chill-Out-Club“ außen vor. Ein Spielplatz in der Nähe unterschritt den gesetzlichen Mindestabstand.

Pikant daran: Nach Medienberichten ließ die Gemeinde den Mini-Spielplatz mit zwei Federwippen und einem kleinen Häuschen erst anlegen, nachdem die Pläne bekannt waren.

Hürde 5: Ausgabe mit Polizei und Staatsanwalt

Für die Kontrolle der Cannabis Clubs in Bayern hat der Freistaat beim LGL eine eigene Kontrolleinheit mit 20 Stellen aufgebaut. Wie ernst sie ihre Aufgabe nimmt, erlebte das Buds Collective.

Der Verein baut in Sachsen an, mit einer Erlaubnis der dortigen Landesdirektion, und wollte im November 2025 in Grafenwöhr in der Oberpfalz erstmals ausgeben.

Laut Cannabis Verband Deutschland drohte das LGL vorab mit Bußgeldern bis 30.000 Euro. Zur Ausgabe erschienen dann LGL, Polizei und ein Staatsanwalt, der am Ende keinen Verstoß feststellen konnte.

Vor Gericht verliert der Freistaat übrigens auch. Im Februar 2026 kippte das Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 6 K 25.797) die LGL-Auflage, Ausweiskopien der Mitglieder anzufertigen und aufzubewahren. Auch die Schadstoff-Grenzwerte, die die Behörde selbst festgelegt hatte, strich das Gericht. Die Auflage zur aktiven Mitwirkung ließ es allerdings bestehen. (13)(14)(15)

Und jetzt soll Kiffen Steuern bringen?

Vor diesem Hintergrund wirkt der jüngste Vorstoß aus der Staatskanzlei fast wie Satire. Bei der CSU-Klausur in Kloster Banz hat Markus Söder eine Cannabissteuer gefordert. Sein Argument: Alkohol und Tabak werden besteuert, Kiffen koste den Staat dagegen nichts.

Absurd ist daran vor allem eines. Söders eigene Regierung sorgt dafür, dass es für Cannabis Clubs in Bayern kaum etwas zu ernten gibt, das man besteuern könnte.

Das Gericht in Würzburg hat gerade festgestellt, dass ein Cannabis Club zu wenig gewinnorientiert ist, um wie ein Gewerbebetrieb behandelt zu werden. Derselbe Freistaat will Cannabis nun besteuern, als gäbe es einen Markt.

Den gibt es nicht, auch weil Bayern jeden Versuch einer legalen, nicht-kommerziellen Versorgung ausbremst. Wer Clubs an Industriegebieten, Sondergebieten und Federwippen scheitern lässt, schickt Konsumierende zum Schwarzmarkt. Und der zahlt bekanntlich keine Steuern.

Fazit

Cannabis Clubs in Bayern sind erlaubt, aber vor allem auf dem Papier. Zwischen LGL-Erlaubnis und erster Ernte stehen Baurecht, Abstandsregeln und eine sehr enge Auslegung der Mitwirkungspflicht.

Einige Gerichte ziehen dem LGL Grenzen, andere bestätigen die harte Linie. Entscheidend wird, ob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Baurechtsfrage grundsätzlich klärt. Bis dahin gilt: Wer in Bayern legal an Cannabis kommen will, baut besser zu Hause an.

Disclaimer

Dieser Artikel ordnet aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer eine Anbauvereinigung gründen oder gegen einen Bescheid vorgehen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

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