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Markus Söder will eine Cannabissteuer einführen. Michael Lucan / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, Ausschnitt bearbeitet. https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3A2018-10-12_Markus_S%C3%B6der_CSU_8341.jpg
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Cannabissteuer: Die Wahrheit hinter Söders Vorstoß

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

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Keyfacts zu Cannabissteuer

  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder forderte bei der CSU-Klausurtagung im Kloster Banz am 22. September 2026 eine Cannabissteuer.
  • Sein Argument: Auf Alkohol und Tabak werde Steuer erhoben, Kiffen dagegen koste den Staat nichts.
  • Ein konkretes Steuermodell, eine Höhe oder ein Zeitplan fehlen bislang komplett.
  • Cannabis-Anbauvereinigungen zahlen nach dem Konsumcannabisgesetz schon jetzt Körperschaft- und Umsatzsteuer, eine eigene Cannabis-Verbrauchsteuer wie bei Tabak gibt es aber nicht.
  • Eine Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beziffert das jährliche Steuer- und Einsparpotenzial einer bundesweiten Legalisierung auf 4,7 Milliarden Euro.
  • Auch die FDP-Fraktion im Bundestag verlangt im Zuge einer Legalisierung eine eigene Cannabissteuer, verbunden mit einem regulierten Verkauf über Apotheken und Fachgeschäfte.

Wer in Bayern ein Bier bestellt, zahlt Biersteuer. Wer sich eine Schachtel Zigaretten kauft, zahlt Tabaksteuer. Wer einen Joint raucht, zahlt nach Söders Rechnung: gar nichts. Bei der CSU-Klausurtagung im Kloster Banz brachte der bayerische Ministerpräsident deshalb einen neuen Vorschlag ins Spiel, der in seiner Partei bisher eher unüblich war: eine Cannabissteuer. Ganz neu ist die Idee einer solchen Abgabe nicht, ungewöhnlich ist aber, von wem sie diesmal kommt.

Eine Forderung ohne Feinschliff

Bei der Fraktionsklausur am 22. September 2026 wurde Söder mit einem Satz zitiert, der es in sich hat: Er finde es eine absurde Situation, dass auf Alkohol und Tabak Steuern anfallen, während das Kiffen kostenlos bleibe. Wie genau diese Schieflage behoben werden soll, ließ er offen. Berichten zufolge kursiert in München die Überlegung, Kommunen eine Abgabe auf die Produktion in Anbauvereinigungen erheben zu lassen. Ausgearbeitet ist davon bislang nichts, weder eine Bemessungsgrundlage noch ein Zeitpunkt. (1)

Bleibt Kiffen wirklich steuerfrei?

So plakativ der Vergleich mit Alkohol und Tabak klingt, so unvollständig ist er. Seit das Konsumcannabisgesetz am 1. April 2024 in Kraft trat, dürfen Mitglieder von Anbauvereinigungen zwar untereinander Cannabis weitergeben, steuerlich sind diese Vereine deshalb aber nicht bevorzugt. Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer stufen Anbauvereinigungen ausdrücklich als nicht gemeinnützig ein, weil sie ihre Cannabisblüten ausschließlich an zahlende Mitglieder abgeben.

Die Folge: Mitgliedsbeiträge gelten steuerlich meist als Gegenleistung für eine konkrete Leistung und unterliegen der Umsatzsteuer, auf Überschüsse fällt zusätzlich reguläre Körperschaft- und Gewerbesteuer an (4). Was tatsächlich fehlt, ist eine eigene Verbrauchsteuer speziell auf Cannabis, wie es sie für Tabak, Bier oder Schaumwein längst gibt. Genau diese Lücke meint Söder. Nur klingt „es fehlt eine Verbrauchsteuer“ in einer Klausurrede natürlich weniger griffig als „Kiffen ist kostenlos“.

Was eine echte Cannabissteuer bringen könnte

Dass an dieser Stelle tatsächlich Geld zu holen wäre, zeigen ältere Berechnungen von Ökonomen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie kommen für eine bundesweite, regulierte Legalisierung auf einen fiskalischen Gesamteffekt von rund 4,7 Milliarden Euro pro Jahr: 1,8 Milliarden Euro davon allein durch eine Cannabissteuer, weitere Beträge durch Unternehmens- und Umsatzsteuer, Sozialabgaben sowie eingesparte Kosten für Strafverfolgung und Justiz. Die Autoren rechnen außerdem mit rund 27.000 neuen Arbeitsplätzen in einer legalen Cannabiswirtschaft (5).

Auch auf Bundesebene ist eine Cannabissteuer längst kein Fremdwort mehr: Die FDP-Fraktion hat im Bundestag eine kontrollierte Abgabe über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte vorgeschlagen, verbunden mit einer eigenen Cannabissteuer und einem wissenschaftlich festgelegten THC-Grenzwert (6). An Ideen mangelt es also nicht, an einem tragfähigen und gesetzlich verankerten Modell aber schon.

Fair wird eine Cannabissteuer erst mit einem echten Markt

Wer Cannabis wie Bier oder Zigaretten besteuern will, muss es Konsumentinnen und Konsumenten auch so verkaufen können wie Bier oder Zigaretten: über lizenzierte Fachgeschäfte oder Apotheken, mit kontrollierter Qualität, Altersnachweis und nachvollziehbaren Preisen, wie es die FDP mit ihrem Apotheken- und Fachgeschäft-Modell skizziert. Davon ist Deutschland aktuell weit entfernt. Die legale Versorgung läuft praktisch ausschließlich über nicht-gewinnorientierte Anbauvereinigungen, die ihre Ernte ausschließlich an eigene Mitglieder weitergeben dürfen, ein freier Verkauf an alle Erwachsenen findet nicht statt.

Eine Steuer auf ein Produkt zu erheben, das man im normalen Handel noch gar nicht kaufen kann, wirkt in dieser Konstellation eher wie eine zusätzliche Abgabe für Vereinsmitglieder als wie eine faire Marktregel. Erst ein regulierter, kontrollierter Verkauf, wie er für Alkohol und Tabak längst selbstverständlich ist, würde aus Söders Vergleich eine wirklich stimmige Rechnung machen.

Vom Legalisierungsgegner zum Steuer-Erfinder

Bemerkenswert ist der Vorstoß vor allem wegen seiner Herkunft. Noch vor wenigen Jahren warnte Söder öffentlich, Bayern werde „kein Kiffer-Paradies“ und kündigte einen eigenen, verschärften Bußgeldkatalog für Konsumentinnen und Konsumenten an (7). Im Bundestagswahlkampf ging er noch weiter und erklärte, die Legalisierung solle vollständig zurückgenommen werden. Wer heute stattdessen eine Steuer auf ebendieses Produkt fordert, gesteht damit implizit ein, dass es legal bleibt.

Sonst gäbe es schlicht nichts zu besteuern. Besonders absurd wirkt der Vorstoß angesichts der Praxis im eigenen Land: Von bundesweit rund 293 genehmigten Anbauvereinigungen entfallen auf Bayern nur acht, im Bundesländervergleich liegt der Freistaat damit auf Platz elf von sechzehn (9). S

elbst erteilte Genehmigungen laufen dabei oft ins Leere: Der Cannabis Social Club Inntal etwa besitzt seit April 2025 eine Anbauerlaubnis, durfte wegen bauordnungsrechtlicher Auflagen bislang aber nicht tatsächlich anbauen und klagt deshalb gegen den Freistaat (10). Wer ausgerechnet jenes System besteuern will, das die eigene Staatsregierung in der Praxis systematisch ausbremst, verlangt eine Abgabe auf einen Zugang, den er selbst blockiert. Der Abschied vom kompletten Verbotskurs ist aus cannabispolitischer Sicht also kein schlechtes Signal. Nur bleibt die konkrete Forderung bislang so vage, dass sie sich eher wie eine Ankündigung für eine spätere Ankündigung liest: kein Steuersatz, kein Gesetzentwurf, keine Antwort auf die Frage, wie sich nicht-gewinnorientierte Anbauvereinigungen überhaupt sinnvoll besteuern lassen, ohne das gesamte Vereinsmodell auszuhebeln.

Fazit

Dass eine legale Substanz irgendwann auch steuerlich sauber eingeordnet wird, ist grundsätzlich folgerichtig, und die Zahlen aus Düsseldorf zeigen, dass dabei mehr als nur Symbolpolitik drin wäre. Fair wird eine solche Steuer aber erst, wenn dazu auch ein offener, regulierter Verkauf gehört, so wie bei Alkohol und Tabak, statt einer Abgabe auf das, was ohnehin nur unter Vereinsmitgliedern zirkuliert. Söders Auftritt in Banz liefert davon bislang aber nur die Überschrift, nicht den Text: keine Bemessungsgrundlage, keine Summe, kein Fahrplan, kein Wort zu einem regulierten Markt. Bis aus der Ankündigung ein Gesetzentwurf wird, bleibt die Kiffer-Steuer vor allem eines: ein Satz, der sich auf einer Pressekonferenz gut macht.

Disclaimer

Dieser Artikel ordnet eine aktuelle politische und rechtliche Entwicklung ein und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder medizinische Beratung. Wer konkrete Fragen zur Besteuerung einer Anbauvereinigung oder zum eigenen Cannabiskonsum hat, sollte sich an eine Steuerberatung, eine Rechtsberatung oder eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt wenden.

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