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BLE Cannabis Forschungsprojekte: vier wurden genehmigt. Eine Cannabisblüte wird in ein Röhrchen gesteckt.
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BLE Cannabis Forschungsprojekte: die ersten 4 genehmigt

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Key Facts BLE Cannabis Forschungsprojekte

  • Die BLE hat vier Cannabis Forschungsprojekte bewilligt, die erste Entscheidung dieser Art seit Ende 2024-
  • Keines der vier Projekte sieht eine Abgabe von Cannabis an Konsumentinnen und Konsumenten vor.
  • Im Fokus stehen Nutzhanf, einzelne Cannabissorten sowie klimaneutrale Anbaumethoden.
  • Seit Ende 2024 gingen bei der BLE knapp siebzig Anträge ein, ein erheblicher Teil wurde abgelehnt.
  • Ein Verkaufsprojekt der Sanity Group in Berlin wurde abgelehnt, weil die BLE es als Modellprojekt der zweiten Säule einstufte .
  • Erste Ausschreibungen für die zweite Säule mit Verkauf in Fachgeschäften werden frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.

Mehr als zwei Jahre nach dem Cannabisgesetz nimmt die Forschung an der Pflanze in Deutschland erstmals konkrete Formen an. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, hat vier Forschungsprojekte bewilligt. Es ist die erste Entscheidung dieser Art, seit Antragsteller ihre Projekte einreichen können. Alle vier Vorhaben haben etwas gemeinsam: Keines sieht vor, Cannabis an Konsumentinnen und Konsumenten abzugeben. Im Mittelpunkt steht der Anbau, also Sorten, Wirkstoffgehalt und klimafreundliche Methoden. Wer dagegen auf den Verkauf in Fachgeschäften gewartet hat, wartet weiter, denn genau dieser Bereich bleibt von der Entscheidung unberührt (1)(3).

Was sind Forschungsprojekte, und was haben sie mit der Legalisierung zu tun?

Ein Forschungsprojekt ist eine wissenschaftliche Untersuchung rund um Cannabis, die eine Behörde vorher genehmigen muss. Möglich wurde das erst durch das Cannabisgesetz von 2024. Vorher durfte in Deutschland kaum jemand mit Konsumcannabis forschen, die Regeln waren streng und lagen bei einer anderen Behörde.

Mit der Legalisierung öffnete der Gesetzgeber (in der Theorie) drei Wege:

  • den Eigenanbau für Privatpersonen,
  • Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs,
  • und eben die wissenschaftliche Forschung.

Damit diese Forschung überhaupt anlaufen konnte, musste das Landwirtschaftsministerium erst eine eigene Verordnung erlassen, die genau festlegt, wer Anträge stellen darf und wer sie prüft.

Diese Verordnung trat Ende 2024 in Kraft, und jetzt erst gibt es die ersten Bewilligungen. Seitdem dürfen nicht nur Universitäten, sondern auch Unternehmen Anträge stellen. Wer forschen will, muss aber echte wissenschaftliche Standards erfüllen: ein klares Forschungsinteresse, ausreichend Fachwissen und ein Studiendesign, das die Vorgaben des Cannabisgesetzes einhält. Die BLE prüft jeden Antrag einzeln, hört Antragsteller an und begleitet genehmigte Projekte danach weiter (2)(4).

Von 69 Anträgen, die seit Ende 2024 bei der BLE eingingen, sind 46 bereits abgelehnt worden, nur vier haben bislang eine Genehmigung erhalten, der Rest wird noch geprüft.

Wie sehen die vier genehmigten Projekte aus?

Die vier bewilligten Vorhaben drehen sich um Nutzhanf und einzelne Cannabissorten. Die Forschenden untersuchen, welche Bedingungen das Wachstum und den Wirkstoffgehalt der Pflanzen beeinflussen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf klimafreundlichen Anbaumethoden. Es geht also um Pflanzenkunde, Ertrag und Nachhaltigkeit, nicht um den Verkauf an Endkunden. Das passt zum bisherigen Muster: Anträge ohne Abgabe an Testpersonen haben es bei der BLE bislang leichter (1)(3)(5).

Was bisher nicht geklappt hat: der Fall Sanity Group

Das Logo der Sanity GroupNicht jeder Antrag hat Erfolg. Ein Beispiel hierfür ist das der Sanity Group, einem erfolgreichen und bekannten Cannabis-Unternehmen aus Berlin. Zusammen mit drei Berliner Bezirken wollte das Unternehmen ein Projekt starten, bei dem Cannabis testweise in Fachgeschäften verkauft, wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird. Die BLE lehnte den Antrag ab. Der Grund: Aus Sicht der Behörde handelt es sich dabei nicht um einfache Forschung, sondern um ein Modellprojekt der sogenannten zweiten Säule, für die andere, strengere Regeln gelten.

Die Sanity Group sieht das anders und beruft sich auf ein eigenes Rechtsgutachten. Das Unternehmen hat gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. (6)(7).

Abgabe an Konsumenten bleibt weiter offen

Die wichtigste Botschaft der jetzigen Entscheidung liegt vielleicht in dem, was fehlt. Die zweite Säule der Legalisierung, also regional begrenzte Modellprojekte mit Verkauf in Fachgeschäften, ist von den vier Genehmigungen nicht betroffen. Der BLE liegen zwar mehrere Konzepte für solche Verkaufsprojekte vor, aber bewilligt wurde bislang keines. Beobachter rechnen erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit den ersten Ausschreibungen für Kommunen und Unternehmen. Bis dahin bleibt der Verkauf im Fachgeschäft ein Plan auf dem Papier (1).

Was das für die Branche bedeutet

Für die Cannabisbranche ist die Entscheidung ein zweischneidiges Signal. Einerseits zeigt sie, dass Projekte tatsächlich doch genehmigt werden. Andererseits fällt der Startschuss ausgerechnet im unpolitischsten Bereich, beim Anbau und bei der Pflanze selbst, nicht bei der Frage, die Konsumenten und Fachgeschäfte am meisten interessiert. Trotzdem kann sich die Arbeit an ertragreicheren und klimafreundlicheren Sorten langfristig auszahlen. Nutzhanf gilt als vielseitiger Rohstoff, dessen Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft ist, von Baustoffen bis zu Textilien. Vier bewilligte Projekte sind gemessen an fast siebzig eingereichten Anträgen ein bescheidener, aber doch ein Anfang für die Cannabisforschung in Deutschland (1)(5).

Wie sich Deutschland im Vergleich schlägt

International ist Cannabisforschung längst ein eigener Wissenschaftszweig. Länder wie Kanada, Israel oder die Niederlande fördern seit Jahren gezielt Studien zu medizinischer Wirkung, Anbaumethoden und Wirkstoffprofilen. In Deutschland dauert alles mal wieder etwas länger, aber dafür mit einem klaren rechtlichen Rahmen durch das Cannabisgesetz und die neue Zuständigkeitsverordnung.

Der Rückstand zeigt sich vor allem bei klinischen Studien zur medizinischen Wirkung. Die vier jetzt genehmigten Projekte decken diesen Bereich nicht ab, sie bleiben im landwirtschaftlichen Feld. Wer auf Fortschritte bei der medizinischen Forschung wartet, muss sich also weiter gedulden (2)(4).

Wie geht es jetzt weiter?

Von den knapp siebzig eingereichten Anträgen ist mit vier Bewilligungen erst ein kleiner Teil entschieden. Die BLE hat mitgeteilt, dass weitere Anträge noch geprüft werden, darunter auch solche mit Bezug zur zweiten Säule. Wie lange diese Prüfungen dauern, hat die Behörde bislang nicht öffentlich beziffert. Für Antragsteller, deren Vorhaben eine Abgabe an Konsumenten vorsehen, bedeutet das vor allem eines: abwarten. Die bisherige Praxis, auch der Fall Sanity Group, liefert immerhin einen Anhaltspunkt dafür, welche Kriterien die Behörde derzeit strenger prüft (1)(5).

Ändert sich der rechtliche Status für Konsument:innen?

Die Bewilligung der vier Projekte ändert nichts an der Rechtslage für Konsument:innen. Eigenanbau und Anbauvereinigungen bleiben aktuell nach den bestehenden Regeln des Cannabisgesetzes bestehen, unabhängig von den Forschungsvorhaben. Wer auf legalen Verkauf in Fachgeschäften wartet, der muss sich noch etwas gedulden. In der zweiten Jahreshälfte 2026 soll sich zeigen, ob und wann erste Ausschreibungen kommen. Für die Wissenschaft selbst ist die jetzige Entscheidung ein erster Testlauf für ein Verfahren, das noch jung ist. Wie die BLE künftig mit Anträgen umgeht, die eine Abgabe an Konsumenten einschließen, wird sich erst in den kommenden Bewilligungsrunden zeigen.

FAQ BLE Cannabis Forschungsprojekte

  • Dafür ist weiterhin nicht die BLE, sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und
    Medizinprodukte zuständig. Die BLE prüft ausschließlich Anträge, die sich auf
    Konsumcannabis beziehen, also auf Cannabis zum Genuss und nicht zu
    medizinischen Zwecken (1).

  • Nein. Die Verordnung setzt eine Institution mit ausreichender wissenschaftlicher
    Expertise voraus, etwa eine Universität oder ein Unternehmen. Einzelpersonen
    ohne einen solchen institutionellen Rahmen können keinen eigenen Antrag
    einreichen (2)(4).

  • Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt, versorgen ausschließlich
    ihre eigenen Mitglieder mit selbst angebautem Cannabis und benötigen keine
    wissenschaftliche Begleitung. Ein Forschungsprojekt verfolgt dagegen ein klar
    definiertes wissenschaftliches Ziel und wird von der BLE geprüft und über die
    Laufzeit hinweg begleitet.

  • Ja. Neben Berlin haben unter anderem Frankfurt, Hannover und Wiesbaden
    versucht, wissenschaftlich begleitete Verkaufsprojekte auf den Weg zu bringen. Die
    BLE hat auch diese Anträge bislang abgelehnt (7).

  • Zur ersten Säule zählen Eigenanbau, Anbauvereinigungen und wissenschaftliche
    Forschung ohne kommerziellen Verkauf. Die zweite Säule umfasst dagegen
    Modellprojekte mit einem tatsächlichen Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften,
    für die bislang strengere Maßstäbe gelten.

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Quellen und Studien ansehen

(1) Krautinvest – BLE hat vier Cannabis-Forschungsprojekte bewilligt: https://krautinvest.de/ble-hat-vier-cannabis-forschungsprojekte-bewilligt/ (2) Tagesspiegel Background – Cannabis-Regulierung: BLE wird Genehmigungsbehörde für Forschungsprojekte: https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/ble-wird-genehmigungsbehoerde-fuer-forschungsprojekte (3) CED Clinic – Cannabis Research Germany: First BLE-Approved Clinical Projects: https://cedclinic.com/ble-approves-first-4-cannabis-research-projects-in-germany (4) BLE – Konsumcannabis (offizielle Behördenseite): https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Konsumcannabis/cannabis_node.html (5) International CBC – Germany Regulators Approved Four Cannabis Research Projects: https://internationalcbc.com/german-regulators-approved-four-cannabis-research-projects/ (6) Sanity Group – Cannabis-Pilotprojekt in Berlin: Forschungsantrag vorerst abgelehnt: https://sanitygroup.com/2025/11/28/vorerst-keine-genehmigung-durch-bundesbehoerde-berliner-forschungsantrag-zu-konsumcannabis-pilotprojekt-abgelehnt/ (7) Krautinvest – Sechs Cannabis-Modellprojekte abgelehnt, keine Genehmigung: https://krautinvest.de/sechs-cannabis-modellprojekte-abgelehnt-keine-genehmigung/

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