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Gras im Flugzeug: so kannst du deine Medizin mitnehmen

Gras im Flugzeug zu transportieren ist möglich- hier fliegt ein Flugzeug über den Wolken der Sonne entgegen.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

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Keyfacts zu Gras im Flugzeug

  • Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel. (1)
  • Für Auslandsreisen ist trotzdem meist eine beglaubigte Bescheinigung nötig, da viele Länder Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel einstufen.
  • Im Schengenraum gilt die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, gültig für maximal 30 Tage. (2)
  • Außerhalb des Schengenraums entscheiden die jeweiligen nationalen Gesetze, in einzelnen Ländern ist die Einfuhr komplett untersagt.
  • Medizinisches Cannabis gehört grundsätzlich ins Handgepäck, zusammen mit der Bescheinigung und der Originalverpackung.
  • Seit April 2024 wird medizinisches Cannabis auf normalem Kassen- oder Privatrezept beziehungsweise per E-Rezept verordnet, ein spezielles BtM-Rezept ist in der Regel nicht mehr nötig. (3)

Gras im Flugzeug mitzunehmen ist als medizinisches Cannabis erlaubt, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Innerhalb des Schengenraums reicht dafür in der Regel das beglaubigte Formular nach Artikel 75 SDÜ, außerhalb des Schengenraums braucht es je nach Zielland zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen. (1)(2)

Wer medizinisches Cannabis verschrieben bekommt, hat oft einen langen Weg hinter sich, bis Dosierung, Sorte und Darreichungsform passen. Umso wichtiger ist die Frage, ob sich Gras im Flugzeug mitnehmen lässt und wie sich die Therapie auch im Urlaub fortsetzen lässt.

Medizinisches Cannabis wird in Deutschland bei einer wachsenden Zahl von Beschwerden eingesetzt, etwa bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit im Rahmen einer Chemotherapie oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie. Dieser Beitrag zeigt, welche Regeln für die Mitnahme von Gras im Flugzeug gelten, welche Dokumente nötig sind und worauf du bei der Reisevorbereitung achten solltest.

Ist medizinisches Cannabis noch ein Betäubungsmittel?

Nein, in Deutschland nicht mehr. Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen. Ärzt:innen aller Fachrichtungen, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzt:innen, dürfen es seither auf einem normalen Rezept oder per E-Rezept verordnen. Ein gesondertes BtM-Rezept ist nur noch für das Fertigarzneimittel Nabilon vorgeschrieben. (3)

Für Reisen ändert das jedoch wenig: Die meisten Schengen-Staaten und zahlreiche weitere Länder stufen Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel ein. Wegen internationaler Suchtstoffübereinkommen wird deshalb für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. (1)

Brauche ich eine Bescheinigung, um mein Gras im Flugzeug mitzunehmen?

Ja, in fast allen Fällen. Ohne gültige ärztliche Bescheinigung riskierst du bei der Einreise oder am Zoll Probleme, selbst wenn die Verordnung in Deutschland vollkommen legal ist.

Die Bescheinigung muss in der Regel folgende Angaben enthalten:

  • Name des Patienten oder der Patientin
  • Wirkstoffbezeichnung und Handelsname
  • Einzel- und Tagesdosierung
  • Reisedauer
  • Bestätigung durch die zuständige Landesbehörde

Wie funktioniert die Reise innerhalb des Schengenraums?

Cannabis im DunkelglasInnerhalb der Schengen-Staaten regelt Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) die Mitnahme von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken. Zum Schengenraum zählen unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Griechenland.

Für die Reise brauchst du das offizielle Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“. Es wird von deinem behandelnden Arzt oder deiner Ärztin ausgefüllt und muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden. Das Formular stellt das BfArM zum Download bereit.

Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig und muss für jedes verschriebene Präparat einzeln ausgestellt werden. Für Reisen in Nicht-Schengen-Länder ist dieses Formular nicht ausreichend.

Was gilt für Reisen außerhalb des Schengenraums?

Außerhalb des Schengenraums entscheidet ausschließlich das jeweilige Zielland, ob und in welcher Form medizinisches Cannabis eingeführt werden darf. Manche Länder verlangen eine zusätzliche Einfuhrgenehmigung, andere begrenzen die maximale Menge, wieder andere untersagen die Einfuhr von Cannabisarzneimitteln vollständig.

Ist die Einreise grundsätzlich erlaubt, solltest du dir von deinem Arzt oder deiner Ärztin eine mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung ausstellen lassen. Sie sollte dieselben Angaben enthalten wie das Schengen-Formular: Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer. Auch diese Bescheinigung ist üblicherweise 30 Tage gültig. Informiere dich vor der Buchung immer direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, da sich nationale Regelungen kurzfristig ändern können.

Wie bereite ich meine Reise mit Gras im Flugzeug vor?

Informiere dich und gehe wie folgt vor:

  • Gesetzeslage prüfen. Informiere dich frühzeitig über die aktuellen Regelungen in deinem Heimatland und im Zielland, idealerweise direkt bei der zuständigen Botschaft.
  • Mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen. Bespreche die Reise, die benötigte Menge und die Dosierung mit deiner behandelnden Praxis und lasse dir die Bescheinigung ausstellen.
  • Dokumente beschaffen. Beantrage die Bescheinigung rechtzeitig vor der Abreise und fertige eine Kopie an, die du getrennt von den Originalen aufbewahrst.
  • Richtig verpacken. Nutze die Originalverpackung mit Apothekenetikett und bewahre unterschiedliche Präparate getrennt auf.
  • Fluggesellschaft und Zoll informieren. Kontaktiere vorab die Airline sowie den Zoll am Abflug- und Zielort, um Rückfragen am Gate zu vermeiden.
  • Rechte kennen. Notiere dir die Kontaktdaten der Botschaft oder des Konsulats für den Fall von Rückfragen bei der Einreise.
  • Rechtzeitig anreisen. Plane am Flughafen zusätzliche Zeit für die Kontrolle deiner Unterlagen ein.

Wie verpacke ich meine Cannabismedizin für den Flugrichtig?

Medizinisches Cannabis gehört ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer. Bewahre es in der Originalverpackung mit Apothekenetikett auf und lege die ärztliche Bescheinigung sowie das Rezept griffbereit dazu. Zubehör wie Verdampfer oder Dosierhilfen solltest du ebenfalls im Handgepäck mitführen und bei der Sicherheitskontrolle proaktiv angeben.

Häufige Fehler bei der Reise mit medizinischem Cannabis

Vermeide diese Fehler

  • Bescheinigung erst kurz vor Abflug beantragen. Die Beglaubigung durch die Landesbehörde braucht oft mehrere Werktage.
  • Cannabis im aufgegebenen Gepäck verstauen. Das erschwert die Kontrolle und erhöht das Verlustrisiko.
  • Nur das Schengen-Formular für Reisen außerhalb Europas nutzen. Es gilt ausschließlich innerhalb der Schengen-Staaten.
  • Sich auf veraltete Informationen verlassen. Nationale Regeln ändern sich, eine Prüfung vor jeder Reise ist notwendig.

Checkliste für deine Reise mit medizinischem Cannabis

  • Aktuelle Gesetzeslage im Zielland geprüft
  • Ärztliche Bescheinigung beantragt und beglaubigt
  • Kopie der Bescheinigung separat verstaut
  • Cannabis in Originalverpackung mit Etikett
  • Alles im Handgepäck verstaut
  • Fluggesellschaft und Zoll informiert
  • Kontaktdaten von Botschaft oder Konsulat notiert

Für wen ist dieser Ratgeber relevant?

Dieser Beitrag richtet sich an Patient:innen, die medizinisches Cannabis ärztlich verordnet bekommen und damit innerhalb Europas oder darüber hinaus verreisen möchten. Er ersetzt keine Einzelfallberatung durch die behandelnde Praxis oder die zuständige Botschaft.

Disclaimer

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zur Anwendung von medizinischem Cannabis oder zur Reiseplanung sollte immer ärztlicher Rat sowie die Auskunft der zuständigen Botschaft oder des Konsulats eingeholt werden.

FAQ zu Gras im Flugzeug

  • Nein. Ohne gültige ärztliche Bescheinigung drohen bei der Einreise rechtliche Probleme, auch wenn die Verordnung in Deutschland legal ist.

  • Sowohl das Schengen-Formular nach Artikel 75 SDÜ als auch die mehrsprachige Bescheinigung für Nicht-Schengen-Länder gelten in der Regel maximal 30 Tage.

  • Eine formelle Anmeldung ist meist nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber, die Bescheinigung proaktiv bei der Sicherheitskontrolle vorzuzeigen.

  • Nein. CBD-Produkte ohne relevanten THC-Gehalt unterliegen in der Regel nicht dem Betäubungsmittelrecht, hier lohnt sich dennoch eine Prüfung der Zusammensetzung vor der Reise.

     

  • Dann darfst du das Präparat nicht einführen, auch nicht mit ärztlicher Bescheinigung. In diesem Fall sollte die Therapie vor der Reise mit der behandelnden Praxis angepasst werden.

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Quellen und Studien ansehen

  • (1)Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit medizinischem Cannabis
  • (2)Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten – Pressemitteilung
  • (3)Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Verordnung von Cannabisarzneimitteln

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