Weiter zum Inhalt
Cannabib
Deine Plattform für Wissen rund um Cannabis! Seriös. Informativ. Ganzhightlich.

cannabib.de - Deine Plattform für Wissen rund um Cannabis!

Cannabis

Cannabis Eintrag löschen lassen: Wie geht das?

Ein Notebook. Damit kann man einen Cannabis Eintrag löschen lassen.

Inhaltsverzeichnis

Sortenkalender 2025
Jetzt 20% Rabatt auf Vorbestellungen! Zum GreeNerds Kalender
Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Unterstütze unsere Arbeit und teile diesen Beitrag

Eine große Anzahl der deutschen Staatsbürger sind Opfer der Cannabisprohibition geworden. Millionen unschuldiger Konsumenten wurden von Staat und Ordnungshütern zu Unrecht verurteilt und diskriminiert. Wer einmal mit dem illegalen Kraut aufgefallen oder erwischt worden ist, hatte fortan einen Cannabis Eintragung oder sogar gleich mehrere und musste bei jeder Polizeikontrolle damit rechnen, Drogentests wie Urintests abgeben zu müssen und evtl. die Weiterfahrt untersagt zu bekommen.

In der Regel stand bei Personen mit Betäubungsmittel-Eintrag sogar die Durchsuchung des Fahrzeugs oder im schlimmsten Fall, die des eigenen Zuhauses an. Mit der Legalisierung arbeitet Deutschland die fehlgeschlagene Drogenpolitik in gewisser Hinsicht auf. Hierzu gehört, dass Einträge durch nicht mehr strafbare Tatbestände aus polizeilichen und behördlichen Registern zu löschen sind. Wie genau das geht und was das heißt, erfährst du in diesem Beitrag.

Cannabis Eintrag löschen lassen: Die Grundlagen

Weed mit einem JointWird man von der Polizei kontrolliert oder fällt anderweitig polizeilich auf, werden oftmals Daten darüber in den Datenbanken gespeichert. Man kann spätestens bei einem polizeilichen Ermittlungsverfahren von Dateneinträgen ausgehen. Von diesen Datenbanken gibt es eine Vielzahl. So gibt es eigene für lokale Behörden und andere, die bundesweit Daten erfassen. Sie tragen Namen wie das Bundeszentralregister oder Erziehungsregister. In welchen Registern spezifische BTM-Einträge landen, ist sehr individuell. Relevant sind Faktoren wie die Tat selbst, vorherige Einträge, das Bundesland und viele mehr.

So kommt es, dass das BKA im Jahr 2014 über 1 Million Menschen als BtM-Konsumenten eingestuft und in Registern dementsprechend erfasst hat. Die hohe Zahl entsteht dadurch, dass selbst dann Daten gespeichert werden, wenn kein Schuldspruch erfolgt. Bei der Eintragung wurden Schlagwörter wie „Hatte Kontakt mit Betäubungsmitteln” oder „Konsument harter Drogen” notiert.

Wie lange und wo diese Daten gespeichert werden, ist ebenfalls individuell, zumal die jeweiligen Länder eigene Regelungen aufweisen. Daher kann man davon ausgehen, dass Daten aus den polizeilichen Datenbanken nicht gelöscht werden, bis man die Löschung beantragt.

Bisher ist es also prinzipiell möglich, Einträge in den polizeilichen Datenbanken per Antrag löschen zu lassen, insofern die Behörden kooperieren. Tatsächlich kann man auch Auskunft über diese Daten einholen – bis auf Anlagekosten ist das sogar gebührenfrei.

Durch die Legalisierung wird ein großer Anlauf an Löschungs-Anträgen erwartet, da einer Vielzahl an Eintragungen die rechtliche Grundlage genommen wird. Daher schauen wir uns an, wie man die Löschung nach dem ersten April 2024 beantragen kann.

Cannabis Legalisierung: Eintrag löschen lassen

Der Staat hat korrekt erkannt, dass die Tilgung solcher Eintragungen in großen Zahlen stattfinden wird. Darum sieht das CanG. unter Abschnitt 5 Erklärungen zur „Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister” vor. Dieser Abschnitt umfasst drei Paragraphen.

  • Der erste Paragraph des Abschnitts, § 40, spezifiziert, welche Eintragungen im Bundeszentralregister tilgungsfähig sind.
  • Paragraph 41 klärt die „Feststellung der Tilgungsfähigkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister” und
  • § 42 regelt genauer das „Verfahren zur Tilgung von Eintragungen”.

Der Paragraph 40 zu den tilgungsfähigen Eintragungen sagt hauptsächlich aus, dass Eintragungen tilgungsfähig sind, wenn die verurteile Person strafgerichtlich wegen Cannabis verurteilt worden ist und das geltende Recht nur noch Geldbuße oder keinerlei Verurteilung mehr vorsieht. Damit sind auch mehrere Cannabis-Einträge tilgungsfähig, welche zusammen zu einer Gesamthaftstrafe resultiert sind.

Die Feststellung der Tilgungsfähigkeit solcher Eintragungen stellt dann laut Paragraph 41 die Staatsanwaltschaft auf Antrag der verurteilten Person fest. Ihre Ergebnisse hat sie der verurteilten Person mitzuteilen, ebenso wie der Registerbehörde, falls die Eintragungen zu tilgen ist. Dann sind die besagten Eintragungen von der Registerbehörde zu tilgen.

Cannabis Eintragungen löschen: Außerhalb des Bundeszentralregisters

PolizeikontrolleDas Bundeszentralregister ist aber leider nur eines von vielen Registern. Die Tatsache etwa, dass Menschen mit Eintrag allerlei Tests und Durchsuchungen im Straßenverkehr oder bei Personenkontrollen durchmachen müssen, liegt oft an Eintragungen in den lokalen polizeilichen Registern. Tatsächlich erfasst das Bundeszentralregister oftmals nur höhere Strafen und Verurteilungen, während Daten rund um einfache Ermittelungsverfahren die lokalen Polizeibehörden abspeichern.

Allgemein können auch diese Eintragungen bei polizeilichen Behörden tilgungsfähig sein, da die gesetzliche Grundlage nicht mehr existent ist. Daher kann man auch an die Polizei entsprechende Löschungsanträge stellen. Der Polizei gegenüber kann man das Auskunftsrecht geltend machen, woraufhin man Auskunft über allerlei gespeicherte Daten erhalten muss.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz. Dann kann man den Löschungsanspruch prüfen, da polizeiliche Behörden solche Daten in der Regel löschen müssen, wenn ihre Speicherung nicht mehr notwendig ist oder wenn sie unrechtmäßig gespeichert wurden. Im Zuge der Legalisierung von Cannabis ist die Speicherung in der Regel nicht mehr notwendig. Im Anschluss kann man einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte dieser abgelehnt werden (was jedoch nach der Legalisierung nicht passieren sollte), kann man Widerspruch einlegen.

Fazit

Wie wir gesehen haben, ist es aufwendig, Cannabis Eintragungen löschen zu lassen. Ursprünglich war noch mancherorts die Rede davon, dass die Bundesregierung ein gesondertes Portal hierfür aufsetzt. Diese Hoffnung ist geschwunden und Menschen mit BTM-Einträgen werden in langwierigen Prozessen die Löschung von allerlei Einträgen von mehreren Behörden verlangen müssen. Wir hoffen jedoch, dass sich die Behörden als kooperativ erweisen werden.

Grundsätzlich solltest du das Bundeszentralregister, die lokalen Polizeibehörden und ggf. das Verkehrszentralregister mit Löschungsanträgen kontaktieren.

In diesem Beitrag erfährst du, wie es sich mit dem Kiffen am Arbeitsplatz verhält.

Unterstütze unsere Arbeit und teile diesen Beitrag

Quellen prigge-recht.de