Handeltreiben mit Cannabis: Darf man Setzlinge verkaufen?
Mit der Legalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat sich vieles verändert – aber nicht alles ist plötzlich erlaubt. Besonders eine Frage sorgt für viel Unsicherheit: Darf man Cannabissetzlinge verkaufen, oder macht man sich damit strafbar? Die Antwort ist klarer als viele denken: Wer Setzlinge mit Verkaufsabsicht besitzt oder weitergibt, kann sich bereits wegen „Handeltreiben mit Cannabis“ strafbar machen.
Daher stellt sich auch für viele die Frage, was ist der Unterschied zwischen Setzlingen und Stecklingen? Und was genau bedeutet Handeltreiben?
Was bedeutet Handeltreiben eigentlich?
Der Begriff klingt sehr juristisch, ist aber schnell erklärt:
Handeltreiben bedeutet jede Handlung, die darauf abzielt, mit Cannabis irgendwie Umsatz oder Gewinn zu machen – also auch Kaufen, Verkaufen, Tauschen oder Vermitteln. Es geht nicht nur um den Verkauf von getrockneten Blüten. Auch wer z. B. Setzlinge weitergibt, um damit Geld zu verdienen oder anderen beim Anbau zu „helfen“, kann schon darunterfallen.
Was sind überhaupt Setzlinge und wie unterscheiden sie sich von Stecklingen?

Viele verwechseln diese Begriffe, aber juristisch gibt es einen Unterschied:
- Stecklinge: Unbewurzelte Triebe einer Cannabispflanze, z. B. ein abgeschnittener Zweig. Noch keine Wurzeln.
- Setzlinge: Jungpflanzen mit eigenem Wurzelsystem. Also bereits lebensfähige, kleine Cannabis-Pflanzen.
Laut KCanG gelten nur Setzlinge als „Cannabis“ im rechtlichen Sinn, Stecklinge nicht. Deshalb ist der Umgang mit Setzlingen viel strenger geregelt.
Was sagt das Gesetz?
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt:
- Erwachsenen den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen.
- Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) die kontrollierte Abgabe an Mitglieder.
Aber:
- Der Verkauf von Setzlingen durch Privatpersonen ist nicht erlaubt.
- Auch die Weitergabe an andere ohne ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis kann als Handeltreiben mit Cannabis gelten.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung:
Ein besonders aufsehenerregender Fall wurde im November 2024 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Mann hatte 899 Cannabissetzlinge aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht, um sie in einer professionell ausgestatteten Plantage aufzuziehen und später zu verkaufen. Noch bevor die Setzlinge eingepflanzt waren, wurden sie von der Polizei beschlagnahmt. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Handeltreibens, und der BGH bestätigte: Schon die Übernahme der Setzlinge mit Verkaufsabsicht erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis – auch ohne, dass die Pflanzen je in der Erde waren. Das zeigt, wie früh die Strafbarkeit beginnen kann.
Dürfen Setzlinge verkauft werden? Was bedeutet das konkret?

Wenn du überlegst, Setzlinge zu kaufen, zu verkaufen oder weiterzugeben, beachte:
- Du darfst Setzlinge nicht verkaufen oder verschenken, wenn du keine Erlaubnis hast.
- Auch das Hochziehen von Pflanzen für andere kann strafbar sein.
- Du darfst bis zu drei Pflanzen für dich selbst anbauen – aber eben nur für den Eigenbedarf.
Kurz und knapp: Was ist erlaubt, was nicht?
Erlaubt:
- Besitz von bis zu drei Setzlingen zur privaten Aufzucht.
- Anbau im eigenen Zuhause, ohne Verkauf.
Verboten:
- Verkauf oder Tausch von Setzlingen.
- Weitergabe von Setzlingen an Freunde oder Dritte.
- Kommerzieller Handel außerhalb zugelassener Clubs.
Was ist mit Stecklingen? Dürfen diese verkauft werden?
Da Stecklinge (also unbewurzelte Triebe) rechtlich gesehen noch kein Cannabis im Sinne des KCanG sind, ist ihr Verkauf nicht automatisch verboten. Aber Achtung: Auch hier gibt es Fallstricke!
- Rein rechtlich: Der Umgang mit Stecklingen fällt nicht unter die strengen Regelungen für Setzlinge, solange sie keine Wurzeln gebildet haben.
- Aber: Wenn klar ist, dass die Stecklinge zur Zucht bestimmt sind – insbesondere mit Verkaufsabsicht – kann dies als Vorbereitungshandlung zum Handeltreiben mit Cannabis gewertet werden.
- Kommerzieller Handel mit Stecklingen ist ebenfalls problematisch, wenn er auf eine spätere Cannabisproduktion mit Gewinnerzielung ausgelegt ist.
Stecklinge sind ein juristischer Graubereich. Wer sie nur für den eigenen Anbau nutzt, bewegt sich eher im sicheren Bereich. Wer aber plant, sie zu verkaufen oder weiterzugeben, sollte vorsichtig sein – besonders, wenn eine spätere Ernte mit Umsatzabsicht dahintersteht. Ein weiteres Beispiel liefert die Razzia wegen Cannabis Stecklingen.
Ein weiteres Fallbeispiel – V-Märkte in Bayern verkaufen Cannabissetzlinge
Im Oktober 2024 gerieten mehrere Filialen der Supermarktkette V-Markt in Bayern ins Visier der Ermittlungsbehörden. In den Gartenabteilungen der Märkte in Füssen und Kaufbeuren wurden insgesamt über 70 Cannabissetzlinge entdeckt und von der Polizei beschlagnahmt. Die Pflanzen waren in Töpfen eingepflanzt und wurden offenbar zum Verkauf angeboten, was nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ohne entsprechende Erlaubnis verboten ist.
Die Staatsanwaltschaft Kempten leitete Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis ein. Ein zentrales Thema der Ermittlungen war die Unterscheidung zwischen Stecklingen und Setzlingen, da nur Letztere unter das KCanG fallen. Obwohl die Pflanzen über das Kassensystem verkauft wurden, stellte das Gericht das Verfahren später ein, da die Schuld als gering angesehen wurde und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestand.
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Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu kennen. Selbst etablierte Unternehmen können durch Unkenntnis oder Missverständnisse mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Für Privatpersonen und Händler gilt daher: Der Verkauf von Cannabissetzlingen ohne entsprechende Lizenz ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit: Vorsicht beim Umgang mit Setzlingen
Auch wenn Cannabis in Teilen legal ist: Der Verkauf von Cannabissetzlingen ist streng verboten, wenn du keine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis hast. Und das kann schnell als Handeltreiben mit Cannabis gewertet werden – mit strafrechtlichen Folgen.Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte Setzlinge nur für den eigenen Bedarf nutzen und sich vorher gut informieren, was erlaubt ist.