Edibles – das klingt nach etwas Leckerem, und das ist es auch: Essbare Cannabisprodukte wie Kekse, Gummibärchen oder Getränke, die mit THC oder CBD versetzt sind. Sie gelten für viele als spannende, genussvolle und sogar therapeutisch sinnvolle Alternative zum klassischen Joint. Doch so vielversprechend Edibles auch sein mögen – ihre rechtliche Lage ist weltweit alles andere als einheitlich. In diesem Beitrag beleuchten wir die Rechtslage Edibles in verschiedenen Ländern, mit besonderem Blick auf Deutschland, in der Hoffnung, dass sich die Gesetzgebung künftig weiterentwickelt – hin zu mehr Klarheit, Sicherheit und vielleicht auch Akzeptanz.
Rechtslage Edibles in Deutschland
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 hat Deutschland den privaten Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Dennoch bleiben Edibles in Deutschland verboten. Weder die Herstellung noch der Verkauf oder Konsum von essbaren Cannabisprodukten sind erlaubt. Auch für den Eigengebrauch ist die Verarbeitung von Cannabis in Lebensmitteln untersagt – dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Cannabis Social Clubs. Der Verzehr fällt unter das Verbot der Lebensmittelverarbeitung mit Cannabis, unabhängig vom THC-Gehalt. Somit ist die Rechtslage Edibles in Deutschland weiterhin restriktiv.
Kanada – Edibles legal mit klaren Regeln
In Kanada sind Edibles seit dem 17. Oktober 2019 legal. Die Gesetzesgrundlage bildet der Cannabis Act in Verbindung mit den Cannabis Regulations. Pro Verpackungseinheit dürfen maximal 10 mg THC enthalten sein. Verpackungen müssen kindersicher, neutral und undurchsichtig gestaltet sein. Zugelassen sind nur Produkte von lizenzierten Herstellern, die strenge Produktionsstandards erfüllen. Seit März 2025 dürfen Verpackungen unter bestimmten Bedingungen Sichtfenster enthalten. Der Erwerb ist in lizenzierten Geschäften oder online möglich. Provinzielle Unterschiede gelten z. B. beim Mindestalter oder bei Verkaufsformen. In Kanada ist die Rechtslage Edibles damit eindeutig geregelt und auf den Verbraucherschutz ausgerichtet.
USA – Edibles je nach Bundesstaat erlaubt
In den USA ist Cannabis auf Bundesebene weiterhin verboten. Edibles fallen unter das Controlled Substances Act und dürfen nicht zwischen Bundesstaaten gehandelt werden. Die Rechtslage Edibles ist deshalb nur auf Ebene einzelner Bundesstaaten geregelt. 24 Staaten, drei Territorien und der District of Columbia haben den Freizeitgebrauch von Cannabis legalisiert. In Kalifornien und Colorado sind beispielsweise bis zu 10 mg THC pro Portion und 100 mg pro Verpackung erlaubt. Es gelten strenge Vorschriften zur Verpackung, Kennzeichnung und Form der Produkte. Auch Minnesota erlaubt Edibles – jedoch nur mit 5 mg THC pro Portion. Der medizinische Gebrauch ist ebenfalls bundesstaatlich geregelt und erfordert eine ärztliche Empfehlung oder ID-Karte.
Uruguay – Vorreiter bei der Legalisierung, Edibles kaum entwickelt
Uruguay hat Cannabis 2013 vollständig legalisiert. Konsum, Anbau und Vertrieb sind staatlich reguliert. Edibles sind jedoch kein Teil des legalen Freizeitmarkts. Sie dürfen nicht verkauft werden. Medizinische Cannabisprodukte wie Öle sind mit Rezept erhältlich, Edibles spielen dabei aber kaum eine Rolle. Die private Herstellung von Edibles ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und bewegt sich in einer Grauzone. Die Rechtslage Edibles ist in Uruguay also noch unterentwickelt, obwohl Cannabis grundsätzlich legal ist.
Portugal – Entkriminalisierung, aber keine Legalisierung von Edibles
Portugal hat 2001 alle Drogen für den Eigenbedarf entkriminalisiert. Seit 2018 ist medizinisches Cannabis erlaubt, allerdings sind Edibles weder für medizinische noch für Freizeitnutzung offiziell zugelassen. Der Besitz kleiner Mengen wird administrativ geahndet, nicht strafrechtlich verfolgt. Die Herstellung eigener Edibles ist rechtlich unklar, der Verkauf jedoch verboten. Die Rechtslage Edibles bleibt in Portugal somit eingeschränkt.
Tschechien – Liberalisierung mit Einschränkungen

Tschechien hat den Besitz kleiner Mengen Cannabis entkriminalisiert. Der medizinische Einsatz ist seit 2013 erlaubt. THC-haltige Produkte bis 1 % sind legal und frei verkäuflich, darunter fallen auch Edibles. Ab Juli 2025 sollen jedoch strengere Regelungen durch das Psychomodulatory Substances Law greifen. Dieses sieht Altersgrenzen, spezielle Verkaufsstellen und Einschränkungen für Online-Shops vor. Produkte über 1 % THC bleiben illegal. Die Rechtslage Edibles ist damit im Wandel.
Österreich und Schweiz – Kein legaler Markt für Edibles
In beiden Ländern ist Cannabis für den Freizeitgebrauch nicht legalisiert. Edibles dürfen nicht verkauft werden, auch nicht zum Eigengebrauch verarbeitet. Lediglich CBD-Produkte mit geringem THC-Anteil sind erlaubt.
Fazit: Rechtslage Edibles weltweit unterschiedlich
Es ist besonders schade, dass Edibles in Deutschland – und auch in anderen Ländern, die Cannabis bereits legalisiert haben – weiterhin verboten sind. Dabei bieten essbare Cannabisprodukte einen echten Mehrwert, insbesondere im medizinischen Kontext:
- präzise Dosierung möglich
- schonende Alternative zum Rauchen
- langanhaltende Wirkung
- diskrete Einnahme
- ideal für Schmerztherapie, Schlafstörungen und chronische Erkrankungen
Vor allem in den USA zeigen Hersteller wie Sonja und Damon, unsere Partner von „Mit was drin„, wie professionell und wirkungsvoll medizinische Edibles produziert werden können. Gerade hier liegt eine große Chance – für Patienten, für den Markt und für eine moderne Cannabispolitik.
Die Rechtslage Edibles variiert stark je nach Land. Während in Kanada und einigen US-Bundesstaaten essbare Cannabisprodukte legal unter klaren Regeln erhältlich sind, bleiben Edibles in Deutschland, Österreich und der Schweiz leider weiterhin verboten. In Ländern wie Uruguay, Portugal und Tschechien bewegen sich Edibles in rechtlichen Grauzonen oder stehen vor neuen gesetzlichen Anpassungen. Wer Edibles konsumieren möchte, sollte sich stets über die geltenden Gesetze des jeweiligen Landes informieren.