Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2017, wurde das Verfahren für Ärzte vereinfacht, um Cannabis als Medikament zu verschreiben. Der vorherige, komplizierte Weg wurde durch einen einfacheren ersetzt. Noch einfacher wurde es im April 2024 mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Medizinalcannabis verlor hiermit offiziell den Status als Betäubungsmittel, weshalb die entsprechenden Hürden einer solchen Verschreibung wegfallen. Seither ist es also einfacher, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist jedoch nach wie vor extrem aufwendig zu erhalten.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Zulassung ein Arzt benötigt, um medizinisches Cannabis verschreiben zu können, welche Voraussetzungen für diese Verschreibung notwendig sind und wie du eine Kostenübernahme von der Krankenkasse erhalten kannst. Für den einfachen Lesefluss verzichte ich in diesem Beitrag auf eine gendergerechte Formulierung, worauf ich in anderen Beiträgen stets achte.
Welcher Arzt darf medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben?
Vor der Teillegalisierung galt Folgendes: Der § 2 der BtMVV beschrieb: Ärzte aller Fachrichtungen durften Betäubungsmittel und somit Cannabis in verschiedenen Varianten verschreiben, egal ob sie eine Kassenzulassung hatten oder privat ärztlich tätig waren. Das bedeutet, grundsätzlich durfte jeder Arzt Cannabis als Medikament verschreiben, egal welcher Fachrichtung sie angehörten. Ausgeschlossen von dieser Regel waren allerdings Zahn- und Tierärze.
Diese Regelungen wurden durch die Teillegalisierung leicht aufgelockert. So sind entsprechende Regelungen nicht mehr im BtMVV erfasst, da dieses Gesetz die Verschreibung von Betäubungsmitteln regelt. Dennoch dürfen nach wie vor nur Humanmediziner Cannabis verschreiben.
Voraussetzungen für Cannabis auf Rezept
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor mit einer cannabisbasierten Therapie gestartet und medizinisches Cannabis verschrieben werden kann. Generell ist Cannabis nicht die erste Wahl für eine medikamentöse Therapie. Meistens haben die Patienten schon einen langen Leidensweg hinter sich, bevor die alternative Cannabistherapie überhaupt in Betracht gezogen wird. Dieser Umstand ist der momentanen Gesetzeslage und den fehlenden Aufklärungen und Schulungen von Ärzten geschuldet.
Im ersten Schritt muss der Patient erst einmal einen Arzt finden, der sich dazu bereit erklärt, eine cannabisbasierte Therapie zu verschreiben und zu begleiten. Das ist oft leider nicht so einfach, da es dem Arzt in der Regel an Fachwissen über medizinisches Cannabis fehlt.
Oft bleibt als letzte Möglichkeit nur der Gang zu einem Arzt, der privat Patienten behandelt und den man dann aus eigener Tasche bezahlen muss, um Cannabis auf Rezept zu erhalten. Das ist aber natürlich auch nur möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Voraussetzungen müssen für eine Therapie mit medizinischem Cannabis erfüllt sein:
- Der Patient leidet an einer schwerwiegenden Erkrankung. (z. B. chronische Schmerzen, Krebs, krankhafte Appetitlosigkeit, Depressionen usw.)
- Andere standardisierte Leistungen stehen nicht zur Verfügung oder können nicht angewendet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn der Patient ein standardisiertes Medikament wegen einer Unverträglichkeit oder einer Wechselwirkung nicht einnehmen kann.
- Es wurden bereits andere Therapien angewendet, aber diese haben keine ausreichende Wirkung gezeigt, oder haben sogar zu einer Verschlechterung geführt.
- Wenn der Arzt einschätzen kann, dass sich die Behandlung mit Cannabis nicht nachteilig für den Patienten auswirkt, kann Cannabis ebenfalls verschrieben werden. Es sollte Aussicht auf eine spürbar positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome bestehen. Dabei reicht die Beobachtung des Arztes, sowie die Einschätzung und das Gefühl des Patienten.
Diese Voraussetzungen waren vor der Teillegalisierung noch wichtiger als heute, da ein Betäubungsmittel nur in Ausnahmefällen verschrieben werden sollte. Da Cannabis mittlerweile durch ein normales Rezept verschreiben wird, verhält es sich eher wie ein gängiges verschreibungspflichtiges Medikament. Dementsprechend muss der Arzt zwar immer noch nachweisen, weshalb genau eine Indikation für Cannabis vorliegt, derart hohe Hürden wie früher bestehen jedoch nicht mehr.
Die unterschiedlichen Therapieformen werden durchleuchtet
Wenn der Arzt sich bereit erklärt hat, dem Patienten medizinisches Cannabis zu verschreiben, müssen sie als Nächstes eine geeignete Sorte, die Einnahmeform und anschließend die Dosierung festlegen. Um die passende Sorte auszuwählen, werden zunächst die Sorten ermittelt, die ein auf die Krankheit und deren Symptome passendes Cannabinoid und/oder Terpenprofil aufweisen.
Denn anhand dieser Profile schränkt sich die Anzahl der geeigneten, zu verwendenden Sorten ein. Cannabinoide und Terpene sind von der Pflanze produzierte Phytochemikalien, deren Wirkungsweisen Cannabis als Medikament so wertvoll und nützlich machen. Die unterschiedlichen Wirkungen auf uns Menschen können zur Linderung von Symptomen bei unterschiedlichen Erkrankungen genutzt werden. Die Krankheit und die vorhandenen Symptome sind die Kriterien dafür, ob beispielsweise eine THC-haltige Sorte oder eine THC/CBD kombinierte Sorte sinnvoll ist.
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Terpene, wichtige Bausteine in der Cannabismedizin
Die Einnahmeformen
Medizinisches Cannabis kann in Form von cannabisbasierten Fertigarzneien (z.B. Sativex®), aber auch als Cannabisblüten, Edibles oder Extrakten oral oder sublingual eingenommen, oder mithilfe eines Vaporizers inhaliert werden. Rauchen ist ebenfalls eine Möglichkeit der medizinischen Einnahme. Diese ist aber aufgrund der toxischen Stoffe, die dabei inhaliert werden, nicht zu empfehlen. Der Arzt entscheidet gemeinsam mit dem Patienten, wie er das medizinische Cannabis einnehmen möchte. Die Erfahrungswerte des Patienten spielen dabei eine Rolle und welche Anwendung für den Alltag überhaupt möglich ist.
Kostenübernahme der Cannabis Medikamente
Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat in einer Stellungnahme vom 19. September 2016 einer Kostenübernahme grundsätzlich zugestimmt. Es gibt bereits Fälle, in denen sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten von Cannabis als Medikament übernehmen.
Gesetzliche Krankenkassen
Bevor das Cannabis von einem Arzt verschrieben werden kann, muss er eine Genehmigung von der Krankenkasse einholen. Die Krankenkasse darf diesen Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Cannabis Therapie hat je nach Krankheitsbild oder Dringlichkeit unterschiedlich lange Fristen. Möglicherweise fordert die Krankenkasse ein weiteres Gutachten ein. Ein sofortiger Therapiebeginn mit Cannabis wird grundsätzlich nicht von den Krankenkassen bezahlt. Allerdings könnte der Patient durch den Erhalt eines Privatrezepts sofort mit einer Cannabistherapie beginnen. Er bezahlt die Arzneien erst einmal selbst und muss bei der Krankenkasse einen Genehmigungsprozess beantragen.
Wenn der Antrag für die Kostenübernahme abgelehnt wird, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist in einem solchen Fall alle Gutachten, Diagnosen und den kompletten Krankheitsverlauf schriftlich einzureichen, um zu verdeutlichen, dass eine cannabisbasierte Therapie zwingend notwendig ist. In solchen Fällen müssen die Patienten und Ärzte Durchhaltevermögen zeigen, der Weg zur Kostenübernahme ist oft leider ein beschwerlicher und langwieriger.
Es gibt allerdings in diesem Punkt professionelle Unterstützung, und zwar von einem Sachverständigen für medizinisches Cannabis, wie beispielsweise Atilla von WirVerdampfenCannabis. Er unterstützt bei der Findung eines Arztes, der Sorte passend zu Erkrankung und er hilft sogar bei der Antragstellung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
Private Krankenkassen
Bei privaten Versicherungen ist die Situation einfacher. Die Versicherungen vergüten die betreffenden Rezepte normalerweise sogar ohne vorangegangene Prüfung. Aber auch nur, wenn der Patient einen Tarif gewählt hat, bei dem eine solche pflanzliche Therapie erstattet wird. Trotzdem empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Außerdem sollte der Patient eine Kostenzusage einholen, falls die Behandlungskosten eine Obergrenze überschreiten.
Medizinisches Cannabis wird bereits bei verschiedenen Erkrankungen, wie beispielsweise ADHS, erfolgreich eingesetzt.