Keyfacts zu Cannabinoiden
- Cannabinoide sind Wirkstoffe, die an das Endocannabinoidsystem des Körpers andocken. Die Hanfpflanze bildet sie vor allem in ihren Harzdrüsen.
- THC ist das berauschende Cannabinoid, CBD macht nicht high.
- Als Arzneimittel sind in Deutschland unter anderem Dronabinol, Nabilon, Nabiximols und Cannabidiol im Einsatz.
- Seit April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz den Umgang mit THC-haltigem Cannabis, medizinisches Cannabis fällt unter das Medizinal-Cannabisgesetz.
- CBG und CBN werden intensiv erforscht, die Studien am Menschen sind aber noch klein.
- Das halbsynthetische HHC ist in Deutschland seit Juni 2024 verboten.
Cannabinoide sind für viele ein bekannter Begriff, was genau dahintersteckt, wissen aber die wenigsten. Klar ist: Sie sind der Grund, warum Cannabis überhaupt wirkt. Vor allem THC und CBD kennt fast jeder, sei es aus der Medizin, aus dem Drogeriemarkt oder vom Freizeitkonsum. In diesem Beitrag erklären wir, was Cannabinoide sind, wie sich THC und CBD unterscheiden, was über CBG, CBN und andere Cannabinoide bekannt ist und was seit dem Cannabisgesetz 2024 rechtlich gilt.
Was sind Cannabinoide?
Cannabinoide sind chemische Verbindungen, die an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper binden können. Man unterscheidet drei Gruppen:
- Phytocannabinoide bildet die Hanfpflanze selbst, zum Beispiel THC, CBD, CBG und CBN.
- Endocannabinoide stellt der menschliche Körper selbst her. Sie sind Teil des Endocannabinoidsystems, das unter anderem an Schmerz, Appetit, Stimmung und Schlaf beteiligt ist.
- Synthetische und halbsynthetische Cannabinoide werden im Labor hergestellt, zum Beispiel Nabilon als Arzneimittel oder HHC.
In der Pflanze entstehen die Cannabinoide zusammen mit Terpenen und Flavonoiden in den Harzdrüsen, den Trichomen. Die meisten Cannabinoide kommen nur in Spuren vor. Mengenmäßig und für die Wirkung am wichtigsten sind THC und CBD.
Übrigens liegen THC und CBD in der frischen Pflanze kaum in ihrer wirksamen Form vor, sondern als Säuren: THCA und CBDA. Erst durch Wärme, etwa beim Rauchen, Verdampfen oder Backen, spaltet sich ein Teil des Moleküls ab. Diesen Vorgang nennt man Decarboxylierung. Deshalb berauscht rohes Cannabis kaum, und deshalb müssen Blüten für Edibles vorher erhitzt werden.
Warum wirken die einzelnen Cannabinoide so unterschiedlich? Entscheidend ist, wie stark sie an die Rezeptoren binden und was sie dort auslösen. THC aktiviert den CB1-Rezeptor, der vor allem im Gehirn sitzt, und löst so den Rausch aus. CBD bindet dagegen kaum direkt an CB1 und wirkt über andere Wege. Schon kleine Unterschiede im Molekül können also große Unterschiede in der Wirkung bedeuten.
THC: das berauschende Cannabinoid

Tetrahydrocannabinol, kurz THC, ist für den Rausch beim Cannabiskonsum verantwortlich. Es bindet vor allem an den CB1-Rezeptor im Gehirn und kann Euphorie, Entspannung und ein verändertes Zeitgefühl auslösen. Es kann aber auch Angst, Unruhe oder Gedankenkreisen verstärken, besonders bei hohen Dosen oder bei unerfahrenen Konsumierenden.
Medizinisch ist THC der am besten untersuchte Pflanzenwirkstoff. Eine große Übersichtsarbeit im Fachjournal JAMA fand Belege mittlerer Qualität für den Einsatz von Cannabinoiden bei chronischen Schmerzen und bei Spastik, etwa bei Multipler Sklerose. Für Übelkeit bei Chemotherapie, Gewichtszunahme bei HIV und Schlafstörungen war die Beweislage schwächer. Gleichzeitig traten unter Cannabinoiden häufiger Nebenwirkungen wie Schwindel, Mundtrockenheit und Müdigkeit auf. (1)
In Deutschland sind THC-haltige Arzneimittel verfügbar. Dronabinol ist synthetisch hergestelltes THC und wird als Rezeptur in der Apotheke zubereitet. Nabilon ist ein THC-Abkömmling, der bei Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie zugelassen ist. Das Mundspray Nabiximols enthält THC und CBD und ist bei Spastik durch Multiple Sklerose zugelassen. Eine sehr THC-reiche Sorte aus der Medizin stellen wir im Beitrag zu Pedanios 22/1 vor. (2)
CBD: das nicht berauschende Cannabinoid

Cannabidiol, kurz CBD, wirkt nicht berauschend. Die Weltgesundheitsorganisation fand beim Menschen keine Hinweise auf ein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial und stuft CBD als gut verträglich ein. (3)
Belegt ist die Wirkung von CBD bei einigen seltenen, schweren Epilepsieformen. Dafür ist das Arzneimittel Epidyolex zugelassen. Viele andere Wirkungen, die CBD nachgesagt werden, etwa gegen Schmerzen, Angst oder Schlafprobleme, sind untersucht, aber nicht ausreichend belegt. Mehr dazu in unserem Beitrag zum CBD-Öl und zu den CBD Öl Nebenwirkungen. Wie sich Cannabisöl, CBD-Öl und Hanföl unterscheiden, erklärt unser Glossar. (4)
CBD vs THC: die Unterschiede im Überblick
THC und CBD stammen aus derselben Pflanze und sind chemisch eng verwandt, wirken aber sehr unterschiedlich. Die wichtigsten Unterschiede zwischen THC und CBD:
Rausch
THC wirkt berauschend und kann Euphorie auslösen, bei hoher Dosis aber auch Angst und Unruhe. CBD berauscht nicht, ein Abhängigkeitspotenzial ist nicht bekannt.
Rechtslage
THC-haltiges Cannabis ist für Erwachsene im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes erlaubt: Besitz, privater Eigenanbau und Anbauvereinigungen. Ein Verkauf in Geschäften ist verboten. CBD ist kein Betäubungsmittel, CBD-Lebensmittel sind in der EU aber bisher nicht zugelassen.
Medizinischer Einsatz
Mit THC gibt es Dronabinol, Nabilon, das Mundspray Nabiximols und Cannabisblüten auf Rezept. CBD ist als Epidyolex bei seltenen Epilepsien zugelassen und steckt zusammen mit THC in Nabiximols.
Nachweisbarkeit
THC ist im Blut und Urin nachweisbar. Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. CBD selbst wird in üblichen Drogentests nicht gesucht, Vollspektrum-Produkte mit THC-Spuren können aber einen positiven THC-Test auslösen.
Den Punkt Nachweisbarkeit unterschätzen viele. In einer Studie nahmen 14 Erwachsene vier Wochen lang ein CBD-reiches Vollspektrum-Extrakt mit weniger als 1 Milligramm THC pro Tag ein. Am Ende hatte die Hälfte einen positiven Urintest auf THC-Abbauprodukte. Wer auf einen negativen Drogentest angewiesen ist, etwa im Beruf oder bei der Fahrerlaubnis, sollte deshalb mit Vollspektrum-CBD vorsichtig sein. Für Autofahrende gilt seit August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, und wer Cannabis konsumiert hat, darf zusätzlich keinen Alkohol getrunken haben. (5) (6)
Weitere Cannabinoide: CBG, CBN und Co.
Neben THC und CBD rücken weitere Cannabinoide in den Fokus der Forschung. Die meisten Daten stammen bisher aus Zell- und Tierversuchen. Studien am Menschen gibt es nur wenige, und sie sind klein.
Cannabigerol (CBG)
CBG gilt als „Mutter-Cannabinoid“: In der Pflanze entsteht zuerst seine Säureform, aus der sich später unter anderem die Vorstufen von THC und CBD bilden. In reifen Pflanzen ist deshalb meist nur wenig CBG enthalten. CBG wirkt nicht berauschend.
2024 erschien die erste kontrollierte Studie am Menschen zu CBG. 34 gesunde Erwachsene nahmen einmalig 20 Milligramm CBG oder ein Placebo ein. Unter CBG ging die selbst eingeschätzte Angst stärker zurück als unter Placebo, und auch der Stress sank kurzfristig. Überraschend schnitten die Teilnehmenden in einem Gedächtnistest besser ab. Anzeichen für einen Rausch gab es nicht. Das ist ein interessantes erstes Ergebnis, aber noch kein Beleg für eine Wirkung im Alltag oder bei Angststörungen. (7)
Cannabinol (CBN)
CBN entsteht, wenn THC mit Luft, Wärme und Licht in Kontakt kommt. Es sammelt sich deshalb vor allem in altem oder schlecht gelagertem Cannabis an. CBN bindet zwar an den CB1-Rezeptor, aber deutlich schwächer als THC. In einer Tierstudie verlängerte CBN bei Ratten die Schlafdauer. Interessant war dabei, dass ein Abbauprodukt von CBN im Körper ähnlich stark am CB1-Rezeptor wirkte wie THC. (8)
CBN wird deshalb oft als „Schlaf-Cannabinoid“ vermarktet. In einer Studie mit 293 Erwachsenen mit schlechtem Schlaf verringerten 20 Milligramm CBN pro Nacht die Zahl der nächtlichen Aufwachphasen und die allgemeinen Schlafstörungen etwas stärker als ein Placebo. Beim Einschlafen und bei der Tagesmüdigkeit gab es keinen Unterschied, und die Zugabe von CBD brachte keinen Zusatznutzen. Die Datenlage ist also dünn, und die Effekte waren klein. (9)
Cannabichromen (CBC) und Tetrahydrocannabivarin (THCV)
CBC und THCV kommen in den meisten Sorten nur in kleinen Mengen vor. CBC wirkt nicht berauschend, THCV ähnelt chemisch dem THC. Beide werden vor allem im Labor untersucht, belastbare Studien am Menschen fehlen bisher. Aussagen wie „THCV macht schlank“ sind daher mit Vorsicht zu genießen.
Halbsynthetische Cannabinoide: das HHC-Verbot
Hexahydrocannabinol, kurz HHC, wird im Labor aus Cannabinoiden wie CBD hergestellt. Dafür ist eine chemische Umwandlung mit Katalysatoren nötig, weil HHC in der Pflanze nur in sehr geringen Mengen vorkommt. HHC wirkt berauschend und war einige Zeit als „legale Alternative“ in Vapes, Fruchtgummis und besprühten Hanfblüten im Handel. Da es kaum Daten zur Sicherheit gibt und die Produkte stark bei Jugendlichen beliebt waren, wurde HHC in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommen. Seit dem 27. Juni 2024 sind Herstellung und Handel in Deutschland verboten. Mehr zur Herstellung und zu den Risiken steht in unserem Beitrag zu Hexahydrocannabinol. (10)
Rechtslage seit 2024: Was gilt für THC und CBD?
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Erwachsene dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen. Seit Juli 2024 können sich Erwachsene außerdem in Anbauvereinigungen zusammenschließen. Ein Verkauf in Geschäften ist weiterhin nicht erlaubt. (11)
Gleichzeitig wurde medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Ärztinnen und Ärzte können es seitdem auf einem normalen Rezept verordnen. (12)
CBD ist kein Betäubungsmittel. Für CBD-Produkte gilt aber das Lebensmittelrecht: CBD ist in der EU ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, deshalb sind CBD-Öle und andere CBD-Lebensmittel nach Auffassung der Behörden in Deutschland nicht verkehrsfähig. (13)
Fazit
Cannabinoide sind die Wirkstoffe, die Cannabis zu dem machen, was es ist. THC berauscht und ist medizinisch am besten untersucht, CBD berauscht nicht und ist bei seltenen Epilepsien als Arzneimittel zugelassen. CBG und CBN sind spannende Kandidaten, die ersten Studien am Menschen sind aber klein und die Effekte bescheiden. Wer Cannabinoide nutzt, sollte die Rechtslage kennen, besonders beim Autofahren und bei Drogentests.
Medizinischer Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Cannabinoide können Nebenwirkungen haben und mit Medikamenten wechselwirken. Sprich vor der Anwendung mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, besonders wenn du Medikamente nimmst, schwanger bist oder stillst.
Häufig gestellte Fragen
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Cannabinoide sind Wirkstoffe, die an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper binden. Es gibt pflanzliche Cannabinoide wie THC und CBD, körpereigene Endocannabinoide und im Labor hergestellte Cannabinoide.
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THC berauscht, CBD nicht. Beide werden medizinisch eingesetzt, THC zum Beispiel bei Spastik und Übelkeit, CBD bei seltenen Epilepsien. THC fällt unter das Konsumcannabisgesetz, CBD ist kein Betäubungsmittel. (2)
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Ja, das ist möglich. In einer Studie hatte die Hälfte der Teilnehmenden nach vier Wochen mit einem CBD-reichen Vollspektrum-Extrakt einen positiven Urintest auf THC-Abbauprodukte. (5)
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Möglicherweise ein wenig. In einer Studie verringerten 20 Milligramm CBN pro Nacht die nächtlichen Aufwachphasen etwas stärker als ein Placebo, beim Einschlafen gab es keinen Unterschied. (9)
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Nein. HHC ist seit dem 27. Juni 2024 im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gelistet, Herstellung und Handel sind verboten. (10)
Quellen und Studien ansehen
- Whiting P. F. et al. (2015): Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA
- Stiftung Warentest: Medizinisches Cannabis. Wie THC, Nabilon und Cannabidiol Kranken helfen können
- WHO Expert Committee on Drug Dependence (2018): Cannabidiol (CBD) Critical Review Report
- European Medicines Agency (EMA): Epidyolex, Europäischer Öffentlicher Beurteilungsbericht
- Dahlgren M. K. et al. (2020): Urinary Tetrahydrocannabinol After 4 Weeks of a Full-Spectrum, High-Cannabidiol Treatment. JAMA Psychiatry
- Bundesministerium für Verkehr: Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet (2024)
- Cuttler C. et al. (2024): Acute effects of cannabigerol on anxiety, stress, and mood. Scientific Reports
- Neuropsychopharmacology (2024): A sleepy cannabis constituent: cannabinol and its active metabolite influence sleep architecture in rats
- Bonn-Miller M. O. et al. (2023): A double-blind, randomized, placebo-controlled study of the safety and effects of CBN with and without CBD on sleep quality. Experimental and Clinical Psychopharmacology
- Stadt Karlsruhe (2024): Gesetzlicher Rahmen zur Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen wurde erweitert
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
- BfArM: Medizinisches Cannabis, Hinweise für Patientinnen und Patienten
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): FAQ Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln
