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Die Begleiterhebung- bürokratisch aber zukunftsorientiert

Das Gesetz verpflichtet zu der Bearbeitung einer Begleiterhebung. Foto: helloquence-OQMZwNd3ThU-unsplash

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Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Welchem Zweck dient die Begleiterhebung?

Cannabis wurde im Jahre 2017 als Medikament in Deutschland legalisiert. Damit wurde zwar der Weg, Cannabis als Medikament zu erhalten erleichtert, doch trotzdem waren und sind viele Mediziner*innen mit dem Verschreiben der Heilpflanze eher zurück haltend. Der Grund dafür ist ganz einfach, sie kennen sich weder mit den Sorten, noch mit den Darreichungsformen oder den Dosierungsmöglichkeiten aus. Die verschiedenen Dronabinol-Arzneien sind beispielsweise gute Alternativen, für Patient*innen die eine Scheu vor der Verwendung der Blüten haben. 

Doch in den medizinischen und pharmazeutischen Studiengänge wird nach wie vor sehr wenig, nahezu gar nichts, über Cannabisarneien gelehrt. Bis jetzt war die Studienlage auch nicht eindeutig, denn es gab wenige Langzeitstudien oder Langzeiterfahrungen. Zwar ist Cannabis eine jahrtausendealte Heilpflanze, doch sie wurde im letzten Jahrhundert von der modernen Medizin vertrieben und fast auf der ganzen Welt als Droge illegalisiert. 

Cannabis feiert erst jetzt sein großes Comeback als Heilmittel. 

Woher soll also das Fachwissen kommen? Einige Mediziner*innen möchten ihren Patient*innen die Chance geben, Cannabis für Therapiezwecke zu nutzen, doch es fehlt ihnen schlicht und einfach an der Erfahrung. Um diesen Problem entgegen zu wirken, wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einem neuen Gesetz beauftrag. Jede*r Arzt*Ärztin muss eine eine Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneien einreichen.

Das Ziel der Begleiterhebung ist es also, genaue Informationen über die Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis als Medikament zu erlangen. 

Was genau ist die Begleiterhebung

Sobald von der gesetzlichen Krankenkasse eine Therapie mit Cannabis als Medikament genehmigt wird, ist die Teilnahme an der Begleiterhebung verpflichtend. Der behandelnde Arzt*die behandelnde Ärztin muss vor der Verschreibung seine*n Patient*in über die Durchführung der Begleiterhebung informieren.

Das geschieht über ein Informationsschreiben, dass die BfArM erstellt hat. Dieses Schreiben wird vor Therapiebeginn von dem behandelnden Arzt*der behandelnden Ärztin an den*die Patienten*in ausgehändigt. Anschließend überliefert er*sie die erforderlichen Daten in anonymisierter Form an das BfArM. Die Übermittlung der Daten erfolgt über ein Onlineportal.

Die anschließende Datenerhebung erfolgt allerdings erstmals nach einem Jahr oder nach Beendigung der Therapie, wenn dieser Zeitpunkt vor Ablauf eines Jahres liegt.

Die Begleiterhebung dient der zukünftigen Klarheit.
Foto: add weed auf Unsplash

Welche Daten werden übermittelt?

1. Das Alter zum Zeitpunkt des Therapiebeginns und das Geschlecht des*r Patient*in.
2. Die Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel. 
3. Die Dauer der Erkrankung oder Symptomatik.
4. Außerdem Angaben zu vorherigen Therapien, einschließlich der Beendigungsgründe wie mangelnder Therapieerfolg, unverhältnismäßige Nebenwirkungen, Kontraindikation.
5. Weitere Angaben: ob eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag und ob von dieser Gebrauch gemacht wurde.
6. Die Fachrichtung des*r verordnenden Arzt*Ärztin. 
7. Die genaue Bezeichnung der Leistung.


8. Die Dosierung, einschließlich Dosisanpassungen, und Art der Anwendung der verordneten Leistung.
9. Die Therapiedauer mit der verordneten Leistung.
10. Angabe parallel verordneter Leistungen.
11. Die Auswirkung der Therapie auf den Krankheits- oder Symptomverlauf.
12. Angaben zu Nebenwirkungen, die während der Therapie mit verordneten Leistungen auftraten.
13. gegebenenfalls Angabe von Gründen, welche die Beendigung der Therapie begünstigten.
14. Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität des*r Patient*in. 

Sachverständiger für medizinisches Cannabis 

Die Begleiterhebung ist also ein Instrument, das in naher Zukunft notwenige Informationen zu Cannabis als Medikament und zu Therapiezwecken liefert. Doch die behandelnden Ärzt*innen und deren Patient*innen brauchen jetzt schon Unterstützung. 

Um die Ärzt*innen und Patient*innen bei der gewünschten Cannabis- Therapie zu unterstützen, hat sich der Beruf des Sachverständigen zur medizinisches Cannabis etabliert. Er* sie vermittelt, wenn nötig zwischen Arzt*Ärztin und Patient*in und unterstützt unter anderem bei der Wahl der Sorte. Diese Fachkraft kann also der fehlenden Erfahrung bei Ärzt*innen mit seiner*ihrer Unterstützung entgegenwirken. Wenn du mehr über den Beruf des Sachverständigen für medizinisches Cannabis wissen möchtest, dann höre dir den passenden Podcast dazu an. 

Einen informativen Beitrag zu dem Thema Begleiterhebung liefert die Cannabiswirtschaft in ihrem Newsletter vom 25.7.2022:

Begleiterhebung zu medizinischem Cannabis nur “bedingt aussagekräftig”

Zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli Ihre Auswertung der Begleiterhebung zu medizinischem Cannabis veröffentlicht (wir berichteten).
Das Ärzteblatt thematisiert in einem Artikel diverse Einschränkungen für deren Aussagekraft.  Demnach habe niemand nachvollzogen, ob und inwieweit überhaupt die Teilnahmepflicht erfüllt wurde, das Ärzteblatt spricht daher von Datenverzerrungen, deren Umfang nicht eingeschätzt werden könne. Von insgesamt rund 21.000 Datensätzen konnten 16.809 vollständige Datensätze für die Analyse berücksichtigt werden. Unter Bezug auf Medienberichte geht das BfArM jedoch davon aus, dass bis Ende 2020 allein bei den AOKen, der Barmer und der Techniker Krankenkasse rund 70.000 Anträge auf Genehmigung einer Therapie mit medizinischem Cannabis gestellt wurden, wovon mehr als 46.000 genehmigt worden sein.

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