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Eine Ärztin sitzt vor einem Handy. die Ärztekammer kritisiert Telemedizin, da medizinisches Cannabis ohne persönlichen Kontakt verschrieben wird.
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Ärztekammer kritisiert Telemedizin: Sorge um Missbrauch wächst

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Ärztekammer kritisiert Telemedizin und fordert mindestens persönlichen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin

Seit der Teillegalisierung von Genusscannabis erlebt der Markt für Medizinal-Cannabis einen massiven Boom. Dabei rückt vor allem ein Geschäftsmodell in den Fokus, das von der Ärztekammer Nordrhein scharf kritisiert wird: Die Fernverordnung von Cannabis über digitale Plattformen. Daher fordert die Standesvertretung klare gesetzliche Grenzen – zum Schutz von Patienten und zur Eindämmung des Missbrauchs.

Fragebogen ersetzt keinen Ärztekontakt

TelemedizinDie Ärztekammer Nordrhein schlägt Alarm: Plattformen, die Medizinal-Cannabis ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschreiben, untergraben aus Sicht der Kammer nicht nur das ärztliche Berufsrecht, sondern gefährden auch die Gesundheit vieler Menschen. In einer jüngsten Erklärung forderte die Kammer, dass Medizinal-Cannabis ausschließlich nach einem persönlichen Gespräch mit einer approbierten Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden dürfe.

Der Grund für diese Warnung: Zahlreiche Anbieter nutzen die rechtliche Grauzone, die durch die Legalisierung von Genusscannabis entstanden ist. Mittels Online-Fragebögen können Patienten – oder solche, die sich dafür ausgeben – mit wenigen Klicks ein Rezept für Cannabis erhalten. Diagnosen werden dabei oft sehr großzügig interpretiert, eine echte medizinische Prüfung bleibt aus.

Obwohl Cannabis nach wie vor verschreibungspflichtig ist, entfällt durch die Neueinstufung als Nicht-Betäubungsmittel ein Großteil der regulatorischen Hürden. Online-Plattformen, die teilweise im Ausland sitzen, nutzen dies aus – und verschicken Verordnungen auf Basis minimaler Angaben. Die Ärztekammer kritisiert Telemedizin in dieser Form als unvereinbar mit den Prinzipien ärztlicher Sorgfalt.

Dr. Ansay vor Gericht: Werbung verstößt gegen Heilmittelwerbegesetz

Ein besonders prominentes Beispiel für die problematische Entwicklung ist die Plattform „Dr. Ansay“. Das Unternehmen hat sich auf Telemedizin-Angebote für Medizinal-Cannabis spezialisiert – und ist in der Vergangenheit wiederholt durch aggressive Werbemaßnahmen aufgefallen. Nun stand die Plattform vor Gericht, da sie gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen haben soll.

Laut Ärztekammer wurde insbesondere mit Versprechungen geworben, die den Eindruck erweckten, Medizinal-Cannabis sei leicht, schnell und ohne ernsthafte Prüfung erhältlich. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Telemedizin in manchen Bereichen missbraucht wird, um hohe Umsätze auf Kosten medizinischer Seriosität zu erzielen.

Dr. Ansay konnte zuletzt beeindruckende Verkaufszahlen vorweisen – in einzelnen Apotheken wurden monatlich über 250 Kilogramm Medizinal-Cannabis umgesetzt. Die Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) untermauern den Trend: 2024 wurden über 72 Tonnen Cannabisblüten für medizinische Zwecke importiert – mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor.

Regulierung gefordert: Persönlicher Kontakt als Pflicht

Die Ärztekammer kritisiert Telemedizin nicht grundsätzlich, erkennt aber klare Grenzen bei der Verschreibung potenziell missbrauchsgefährdeter Substanzen wie Cannabis. Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so die Kammer, sei das Risiko von Nebenwirkungen und psychischen Schäden hoch.

Sollte sich die Situation nicht bessern, fordert die Ärztekammer Nordrhein sogar eine Rückstufung von Medizinal-Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz. Nur so könne ein kontrollierter und verantwortungsvoller Umgang mit der Substanz gewährleistet werden.

Kammerpräsident Sven Dreyer sagte, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, dass medizinisch wirksames Cannabis in großen Mengen praktisch unkontrolliert in die Hände von Konsumenten gelangt, die es nicht aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

Fazit

Die Debatte um Telemedizin im Zusammenhang mit Medizinal-Cannabis ist nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein ethisches Thema. Wenn die Ärztekammer Telemedizin in diesem Bereich kritisiert, geht es nicht um Fortschrittsverweigerung – sondern um Patientensicherheit und die Bewahrung medizinischer Standards.

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