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Cannabis

Kiffen am Arbeitsplatz. Ist das jetzt erlaubt?

Kiffen am Arbeitsplatz, ist das mit der Legalisierung erlaubt? Ein Mann sitzt am PC und raucht einen Joint.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis endlich in Deutschland legalisiert worden. Diese lang ersehnte Veränderung wirft jedoch einige Fragen bezüglich des Arbeitsplatzes auf. Dürfen private Konsumenten nun kiffen am Arbeitsplatz? Wie sieht es mit der Verwendung von medizinischem Cannabis aus?

Diese Fragen werden wir in diesem Beitrag beantworten.

Cannabis am Arbeitsplatz

Mit der Legalisierung in Deutschland ist unter anderem der Besitz von bis zu 25 Gramm Marihuana für den persönlichen Gebrauch rechtlich erlaubt und auch der öffentliche Konsum unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen. Doch während sich diese Veränderung im Freizeitbereich abspielt, bleibt die Frage nach den gesetzlichen Regeln in der Arbeit und am Arbeitsplatz.

Welche Vorschriften gelten in Bezug auf medizinisches Cannabis?

Eine Pipette tropf Cannabisextrakte in ein Braunfläschen. Cannabis in der MedizinDie Verwendung von medizinischem Cannabis in der Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, aber doch ein sensibles Thema, das von unter anderem vom geltenden Gesetz, den Unternehmensvorschriften und der individuellen Krankheitsgeschichte des Mitarbeiters abhängt. Generell müssen Patienten, die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen, dem Arbeitgeber nichts von ihrer Medikation erzählen. Schwierig wird es allerdings, wenn die Person etwa ein Kraftfahrzeug oder andere schwere Maschinen führt oder eine Arbeit verrichtet, die eine starke Konzentration erfordert. Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsregeln muss dies mit dem Arbeitgeber besprochen und gemeinsame Lösungen gefunden werden. In manchen Berufen wird eine Null-Toleranz-Grenze aufgrund von Sicherheitsvorschriften vorausgesetzt.

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter*innen aufgrund der Verwendung ihrer Arznei nicht diskriminiert oder benachteiligt behandelt werden.

Kiffen am Arbeitsplatz – das solltest du wissen!

Viele Unternehmen haben keine klaren Regeln zum Umgang mit Cannabis und dem Kiffen am Arbeitsplatz festgelegt, da Cannabis vor der neuen Gesetzgebung als illegale Droge galt und illegale Drogen sowie dessen Konsum ohnehin verboten sind. Doch auch wenn Marihuana jetzt legal ist, sollten bzw. müssen Mitarbeiter ihre Aufgaben nüchtern und konzentriert erledigen. Denn Mitarbeiter verpflichten sich dazu, die Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt und uneingeschränkter Leistung abzuarbeiten, um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Da Cannabis eine bewusstseinsverändernde Substanz ist, zumindest was die Verwendung von THC haltigen Blüten oder Konzentraten angeht, bleibt der Konsum am Arbeitsplatz verboten und sollte, um Missverständnisse zu vermeiden, vom Arbeitgeber explizit in der Betriebsordnung geregelt werden. Das gilt zwar nicht für CBD, doch um Ärger zu vermeiden, sollte dieser Konsum vermieden werden oder unauffällig, in Form von Tropfen oder Öl stattfinden. Außerdem gilt in den Betriebsstätten sowieso das Nichtrauchergesetz.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht, ist ein Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer des Arbeitsplatzes zu verweisen, wenn dieser vermutet, dass der Mitarbeiter unter Drogeneinfluss steht und somit die Arbeit nicht fachgerecht ausführen kann oder sich und andere mit seinem Verhalten in Gefahr bringen könnte.

Kiffen während der Pausen?

In den Pausen gelten dieselben Regeln wie am aktiven Arbeitsplatz. Wenn ein Mitarbeiter sich während seiner Pause beispielsweise einen Joint oder ein Edible gönnt und dadurch seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, kann der Arbeitgeber sogar rechtliche Schritte gegen diesen Mitarbeiter einleiten. Selbst in Unternehmen, in denen der Cannabiskonsum nicht ausdrücklich verboten ist, können bereits die kleinsten Wesen- oder Verhaltensveränderungen Konsequenzen haben, wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Kiffen auf dem Weg in die Arbeit?

zwei Männer kiffenDie Arbeit unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist, wie wir bereits geklärt haben, nicht erlaubt, aufgrund von Sicherheitsvorschriften und auch der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Daher bleibt das Kiffen auf dem Weg in die Arbeit ebenfalls verboten, aufgrund der oben genannten Gründen. Doch auf dem Weg nach Hause ist es unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erlaubt, sich einen Joint oder einen Vape zu gönnen, solange man am nächsten Tag wieder fit und voll einsatzfähig ist. Jedoch kann es auch rechtliche Konsequenzen geben, wenn man anhand der getragenen Arbeitskleidung einen Rückschluss auf die Arbeitsstätte ziehen könnte. Also, besser erst in privater Kleidung dem Bedürfnis nach Marihuana nachgehen.

Muss ich mich in der Arbeit einem Drogentest unterziehen?

Ein ganz klares Nein. Die Anordnung eines Drogentests gilt als Verletzung der Privatsphäre und somit nichts rechtens. Ein positiver Test auf THC im Blut würde ohnehin nichts über den aktuellen Zustand des Mitarbeiters aussagen, da auch komplett nüchterne Menschen THC-Mengen im Blut haben können, wenn der Konsum bislang nicht lange her ist oder sie regelmäßig konsumieren. Die Teilnahme an einem Drogentest ist eine freiwillige Sache, und jeder Mitarbeiter hat das Recht, die Teilnahme an einem Test abzulehnen.

Höchstens bei der Eingangsuntersuchung kann der Betrieb einmalig einen Drogentest verlangen.

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Quellen merkur.de, weed.de