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Kiffen am Arbeitsplatz. Ist das jetzt erlaubt?

Kiffen am Arbeitsplatz, ist das mit der Legalisierung erlaubt? Ein Mann sitzt am PC und raucht einen Joint.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

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Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis endlich in Deutschland legalisiert worden. Diese lang ersehnte Veränderung wirft jedoch einige Fragen bezüglich des Arbeitsplatzes auf. Dürfen private Konsument*innen nun kiffen am Arbeitsplatz? Wie sieht es mit der Verwendung von medizinischem Cannabis aus?

Diese Fragen werden wir in diesem Beitrag beantworten.

Cannabis am Arbeitsplatz

Mit der Legalisierung in Deutschland ist unter anderem der Besitz von bis zu 25 Gramm Marihuana für den persönlichen Gebrauch rechtlich erlaubt und auch der öffentliche Konsum unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen. Doch während sich diese Veränderung im Freizeitbereich abspielt, bleibt die Frage nach den gesetzlichen Regeln in der Arbeit und am Arbeitsplatz.

Welche Vorschriften gelten in Bezug auf medizinisches Cannabis?

Eine Pipette tropf Cannabisextrakte in ein Braunfläschen. Cannabis in der MedizinDie Verwendung von medizinischem Cannabis in der Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, bleibt jedoch ein sensibles Thema – abhängig von geltenden Gesetzen, Unternehmensvorschriften und der individuellen Krankheitsgeschichte. Patient*innen, die Cannabis ärztlich verschrieben bekommen, sind in der Regel nicht verpflichtet, ihre Arbeitgebenden darüber zu informieren. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie das Führen von Fahrzeugen, Maschinen oder Arbeiten mit erhöhter Konzentration betroffen sind. In solchen Fällen sollte offen  kommuniziert und eine gemeinsame Regelung gefunden werden.

Welche Vorgaben konkret gelten, hängt zudem von den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab: Regelungen zum Umgang mit Cannabis können im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder – je nach Branche – im Tarifvertrag festgelegt sein. Insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen ist eine Null-Toleranz-Grenze keine Seltenheit. Existiert ein Betriebsrat, hat dieser bei der Einführung entsprechender Vorschriften – etwa zu Cannabisverboten oder Drogentests – ein Mitbestimmungsrecht.

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer ärztlich verordneten Medikation nicht benachteiligt oder diskriminiert werden. Entscheidend ist immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung im jeweiligen Arbeitsumfeld.

Kommt es jedoch unter Cannabiseinfluss zu einem Arbeitsunfall, kann das den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gefährden. Dieser greift nur, wenn der Unfall nicht durch (grobe) Fahrlässigkeit verursacht wurde. War der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder privat – (mit-)ursächlich, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.

Kiffen am Arbeitsplatz – das solltest du wissen!

Viele Unternehmen haben keine klaren Regeln zum Umgang mit Cannabis und dem Kiffen am Arbeitsplatz festgelegt, da Cannabis vor der neuen Gesetzgebung als illegale Droge galt und illegale Drogen sowie dessen Konsum ohnehin verboten sind. Doch auch wenn Marihuana jetzt legal ist, sollten bzw. müssen Beschäftigte ihre Aufgaben nüchtern und konzentriert erledigen. Sie sind verpflichtet, diese mit der notwendigen Sorgfalt und uneingeschränkter Leistung abzuarbeiten, um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Da Cannabis eine bewusstseinsverändernde Substanz ist, zumindest was die Verwendung von THC haltigen Blüten oder Konzentraten angeht, bleibt der Konsum am Arbeitsplatz verboten und sollte, um Missverständnisse zu vermeiden, von Arbeitgeber*innen explizit in der Betriebsordnung geregelt werden. Das gilt zwar nicht für CBD, doch um Ärger zu vermeiden, sollte dieser Konsum vermieden werden oder unauffällig, in Form von Tropfen oder Öl stattfinden. Außerdem gilt in den Betriebsstätten sowieso das Nichtrauchergesetz.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht, sind Arbeitgebende sogar dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden des Arbeitsplatzes zu verweisen, wenn der Verdacht besteht, dass dieser unter Drogeneinfluss steht und somit die Arbeit nicht fachgerecht ausführen kann oder sich und andere mit seinem Verhalten in Gefahr bringen könnte.

Darüber hinaus dürfen Arbeitgebende den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände grundsätzlich untersagen – ähnlich wie beim Alkohol. Dieses Verbot kann im Rahmen des Weisungs- und Hausrechts ausgesprochen werden und wird häufig über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geregelt. Besteht ein Betriebsrat, muss dieser bei der Einführung solcher Regelungen mitbestimmen. Verstöße gegen ein solches Cannabisverbot oder die Arbeit unter dem Einfluss von THC-haltigen Produkten können arbeitsrechtliche Folgen haben. Dazu zählen Abmahnungen, verhaltensbedingte oder sogar fristlose Kündigungen, der Verlust des Lohnanspruchs im Krankheitsfall sowie Einschränkungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz – etwa wenn ein Arbeitsunfall auf den Konsum zurückgeführt werden kann.

Auch Patient*innen, die medizinisches Cannabis verschrieben bekommen haben, sind nicht automatisch von diesen Vorgaben ausgenommen. Wer in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, Maschinen bedient oder andere gefährden könnte, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder Betriebsarzt suchen. In vielen Fällen lassen sich individuelle Regelungen treffen, die sowohl die Therapie als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigen.

Kiffen während der Pausen?

In den Pausen gelten dieselben Regeln wie am aktiven Arbeitsplatz. Wenn sich Beschäftigte während der Pause beispielsweise einen Joint oder ein Edible gönnen und dadurch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, können Arbeitgeber*innen sogar rechtliche Schritte einleiten. Selbst in Unternehmen, in denen der Cannabiskonsum nicht ausdrücklich verboten ist, können bereits die kleinsten Wesen- oder Verhaltensveränderungen Konsequenzen haben, wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Kiffen auf dem Weg in die Arbeit?

zwei Männer kiffenDie Arbeit unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist, wie wir bereits geklärt haben, nicht erlaubt, aufgrund von Sicherheitsvorschriften und auch der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen. Daher bleibt das Kiffen auf dem Weg in die Arbeit ebenfalls verboten, aufgrund der oben genannten Gründen. Doch auf dem Weg nach Hause ist es unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erlaubt, sich einen Joint oder einen Vape zu gönnen, solange man am nächsten Tag wieder fit und voll einsatzfähig ist. Jedoch kann es auch rechtliche Konsequenzen geben, wenn man anhand der getragenen Arbeitskleidung einen Rückschluss auf die Arbeitsstätte ziehen könnte. Also, besser erst in privater Kleidung dem Bedürfnis nach Marihuana nachgehen.

Kiffen auf Betriebsfeiern?

Cannabis ist auf Betriebsfeiern nicht automatisch verboten – ähnlich wie Alkohol. Rechtlich dürfen Mitarbeitende also theoretisch einen Joint rauchen, ohne eine Pflichtverletzung zu begehen. Arbeitgeber*innen haben jedoch das Hausrecht und können den Konsum über die Betriebsordnung oder Veranstaltungshinweise untersagen. Auch auf Feiern gilt: Wer durch den Konsum auffällig wird oder das Arbeitsklima stört, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Abmahnung oder im Extremfall Kündigung. Langfristig könnte Cannabis – je nach Branche und Unternehmenskultur – ähnlich wie Alkohol behandelt werden. Entscheidend sind klare Regeln, Verantwortungsbewusstsein und ein offener Umgang im Betrieb.

Muss ich mich in der Arbeit einem Drogentest unterziehen?

Ein ganz klares Nein. Die Anordnung eines Drogentests gilt als Verletzung der Privatsphäre und somit nicht rechtens. Ein positiver Test auf THC im Blut würde ohnehin nichts über den aktuellen Zustand des Mitarbeiters aussagen, da auch komplett nüchterne Menschen THC-Mengen im Blut haben können, wenn der Konsum bislang nicht lange her ist oder sie regelmäßig konsumieren. Die Teilnahme an einem Drogentest ist eine freiwillige Sache, und jeder Mitarbeitende hat das Recht, die Teilnahme an einem Test abzulehnen.

Nur im Rahmen einer Eingangsuntersuchung oder bei konkretem Verdacht in sicherheitsrelevanten Bereichen kann ein Drogentest angeordnet werden – vorausgesetzt, es besteht ein berechtigtes Interesse und der Test ist arbeitsrechtlich oder über eine Betriebsvereinbarung gedeckt.

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Quellen merkur.de, weed.de

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