Medizinisches Cannabis wurde in Deutschland im Jahre 2017 legalisiert. Seitdem steigen die Zahlen der Verordnungen. Patient*innen, die ab März 2017 Cannabisarzneimittel zulasten der Krankenkasse verschrieben bekamen, verpflichteten sich, an der Begleiterhebung des BfArM teilzunehmen. Somit wurden bis Januar 2022 16.809 anonymisierte Behandlungsdaten eingetragen.
Diese Anonymisierung führte zu dem Problem, dass keine Unstimmigkeiten geklärt oder die Nicht-Teilnahme überprüft werden konnte. Dies Klärung dieser Umstände, hätte zu insgesamt 50.000 Datensätzen führen und zu eindeutigeren Ergebnissen führen können. Dennoch liefert die Begleiterhebung interessante Einblicke.
Die Ergebnisse der Begleiterhebung
Das Arzneimittel Dronabinol wurde am häufigsten verordnet (62,2 %), gefolgt von Cannabisblüten (16,5 %), Nabiximols (13,0 %) und Extrakten (8,0 %). Der Hauptgrund für die Verordnung war bei etwa 76 % der Patienten Schmerzen. Frauen erhielten häufiger Medizinalcannabis als Männer (54 % vs. 46 %). Besonders auffällig waren Abweichungen bei den Verordnungen von Cannabisblüten: Die Patienten waren jünger und überwiegend Männer (67,4 % vs. 32,5 % Frauen).
Medizinisches Cannabis zeigt eine gute Wirksamkeit
Laut dem Abschlussbericht des BfArM zur Begleiterhebung führte die Verwendung von medizinischem Cannabis in fast 75 % der untersuchten Fälle zu einer Verbesserung der Symptome. Unerwünschte Wirkungen waren hauptsächlich Müdigkeit und Schwindel.
Etwa ein Drittel der Behandlungen wurde vor Ablauf eines Jahres beendet, meist aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Nebenwirkungen. In 70 % der Fälle berichteten die Patienten über eine gestiegene Lebensqualität. Cannabisblüten-Patienten bewerteten den Erfolg der Behandlung im Allgemeinen als größer, brachen die Therapie seltener ab, meldeten jedoch eine dreimal häufigere euphorisierende Wirkung im Vergleich zu anderen Formen von Medizinalcannabis.
Die Autoren des Abschlussberichts äußern Bedenken hinsichtlich der Cannabisblüten-Verordnung und betonen die Notwendigkeit von klinischen Studien. Prof. Pogarell glaubt nicht, dass medizinisches Cannabis nach der Freizeitgebrauch-Legalisierung verschwinden wird; stattdessen wird es ein eigenes Medizinalcannabisgesetz geben.
