CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol. Es ist eines der über 100 Cannabinoide, welche in der Hanfpflanze vorkommen. Zusammen mit dem THC ist es das beliebteste und häufigste Cannabinoid. Es übt keine psychoaktive Wirkung aus und hat daher große Beliebtheit erlangt.
Nutzen von CBD: Wann wird es konsumiert?
Die Anwendungsgründe sind mannigfaltig. Zahlreiche Menschen benutzen es, um von THC-haltigem Cannabis wegzukommen. Andere versprechen sich therapeutische oder gesundheitliche Vorteile. Wieder andere bekommen Präparate von Ärzten verschrieben. So hat sich insbesondere bei einigen Fällen von Kinderepilepsie Cannabidiol als große Hilfe erwiesen. Es wird also aus unterschiedlichen Gründen eingenommen.
Beliebte Darreichungsformen
- Cannabidiol wird ganz klassisch in der Form von Blüten oder Ölen konsumiert. Die Blüten sind herkömmlichen THC-haltigen Cannabisblüten sehr ähnlich, sie enthalten lediglich unter 0,2 % THC. Sie werden bspw. von Cannabiskonsumenten geraucht, welche kein THC-haltiges Cannabis konsumieren möchten. Auch gibt es immer mehr Menschen, welche CBD-Blüten als eine Form „Entspannungszeremonie” rauchen.
- Die Öle enthalten gelöste Extrakte von CBD-haltigen Hanfpflanzen. Manche Hersteller werben damit, dass diese Öle entzündungshemmend und gesund seien. Ob das wirklich stimmt, ist wissenschaftlich unklar.
- Des Weiteren kommt Cannabidiol immer häufiger in Kapseln, Kosmetika und sogar Lebensmitteln vor. Die Darreichungsformen sind also extrem vielfältig. Selbst Öle für Hunde erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit. Es gibt Erfahrungsberichte, in denen vermeintlich CBD-Öle Hautirritationen von Hunden bekämpfen konnten.
Wirkungsweise von Cannabidiol
Cannabidiol wirkt vorwiegend über das sogenannte Endocannabinoid-System. Dieses setzt sich aus zwei Endocannabinoid-Rezeptoren zusammen: den CB1- und CB2-Rezeptoren. Die CB1-Rezeptoren sind bspw. für die psychoaktive, berauschende Wirkung von THC verantwortlich, da diese hauptsächlich im Zentralnervensystem vorzufinden sind, wozu auch das Gehirn gehört. Die CB2-Rezeptoren finden sich überwiegend im Verdauungssystem und peripheren Nervensystem wieder.
Eine Wirkweise von Cannabidiol ist, dass es womöglich indirekt den Endocannabinoid-Spiegel erhöhen kann. Das basiert hauptsächlich darauf, dass Cannabidiol das Enzym FAAH (Fettsäureamid-Hydrolase) hemmen kann. Da dieses Enzym für den Abbau des körpereigenen Cannabinoids Anandamid verantwortlich ist, steigt hierdurch der Spiegel der Endocannabinoide an.
Des Weiteren scheint das Cannabinoid als allosterischer Modulator der CB-Rezeptoren zu wirken. Es dockt also nicht direkt an die Bindungsstelle an, sondern verändert vermutlich die Struktur der CB-Rezeptoren. Hierdurch können Aspekte wie die Empfindlichkeit und Aktivität der Rezeptoren beeinflusst werden. Diese Wirkung könnte erklären, warum Cannabidiol in der Lage ist, potenziell unangenehme Effekte von THC abzuschwächen, indem es dessen Bindung an die CB1-Rezeptoren verändert. Das könnte hilfreich zur Linderung der Symptome eines Green Outs sein.
CBD-Recht in Deutschland: problematisch
Die rechtliche Situation rund um CBD ist in Deutschland etwas problematisch. Man hört oft, dass Cannabidiol-Produkte und Blüten erlaubt sind, solange sie weniger als 0,2 % THC enthalten. Das stimmt aber so nicht ganz.
Verarbeitete Produkte wie Öle, Kapseln oder Kosmetika können legal sein, je nach ihrer Zulassung. Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch nicht legal, sie fallen unter das Novel Food Gesetz. Ähnlich sieht es bei CBD-Blüten für die Inhalation aus. Diese sind bspw. nicht legal zur Inhalation erhältlich. Stattdessen werden sie als Aromaprodukte zugelassen. Cannabidiol-Öle, die offensichtlich zur oralen Einnahme gedacht sind, werden meistens als Kosmetik zugelassen.
In der Schweiz sieht die Problematik ähnlich aus. Hier hat man bspw. die Vergällung von CBD-Ölen vorgeschrieben, da diese immer als Kosmetika zugelassen, aber als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wurden. Die Öle mussten also von den Herstellern durch ein sogenanntes Vergällungsmittel ungenießbar gemacht werden. Die Hersteller haben daraufhin das am besten schmeckende Vergällungsmittel Rosmarinöl beigefügt, damit die Öle noch halbwegs genießbar bleiben. Das Hin und Her zwischen CBD-Produzenten und den Gesetzgebern zieht sich also bereits seit Jahren.
Immerhin hat unser Landwirtschaftsminister Cem Özdemir die Liberalisierung des Nutzhanfanbaus angekündigt, indem er die sogenannte Rauschklausel streicht. Demnach waren CBD-Produkte mit weniger als 0,2 % THC immer problematisch, weil man ja theoretisch größere Mengen THC daraus extrahieren könnte. Diese völlig unsinnige Rauschklausel soll künftig gestrichen werden.