Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat sich einiges verändert. Was einst mit strengen Strafen belegt war, ist nun unter bestimmten Umständen erlaubt. Die vielen Veränderungen und Neuerungen führen aber leider auch zu vielen Unsicherheiten. Der Konsum und der Besitz von Cannabis bzw. Weed ist jetzt unter gewissen Bedingungen erlaubt, doch wo genau kann man jetzt Cannabis legal kaufen und konsumieren? Diese und weitere Fragen beschäftigen viele, die sich mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.
Cannabislegalisierung in Deutschland – was hat sich verändert?
Die erste Säule, die seit dem 01. April 2024 in Kraft ist, umfasst folgende Punkte:
- Cannabis wird von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen.
- Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und zu Hause bis zu drei blühende, weibliche Pflanzen anbauen.
- Zusätzlich zu den drei Cannabispflanzen dürfen bis zu 50 Gramm getrocknete Blüten besitzen bzw. lagern.
- Verstöße gegen diese Vorgaben sind keine Straftaten, sondern lediglich Ordnungswidrigkeiten.
- Cannabis Clubs dürfen ab dem 01.07.2024 eröffnen. Jede Person ab 18 Jahren darf Mitglied in einem Club sein und monatlich bis zu 50 Gramm von dem selbst angebauten Weed erwerben.
- Öffentlicher Konsum ist unter Einschränkungen erlaubt, wie zum Beispiel einem Mindestabstand von 100 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen.
- Edibles bleiben weiterhin verboten und es gilt ein Werbeverbot für Cannabisprodukte.
Wenn du mehr über die Regelungen zum aktuellen CanG. erfahren möchtest, lies dir den Beitrag über das 2-Säulen-Prinzip durch.
Wann und wo ist der Konsum von Cannabis erlaubt?
Doch nur weil Cannabis teillegalisiert wurde, heißt das nicht, dass man kiffen darf, wann und wo man möchte. Der Konsum ist diversen Einschränkungen unterzogen:
- Der Konsum von Weed ist nicht in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren gestattet.
- Es ist nicht erlaubt, Cannabis in Anbauvereinigungen oder in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen zu konsumieren.
- In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr nicht gestattet.
- Das Konsumieren von Cannabis ist nicht erlaubt in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. „In Sichtweite“ wird in der Regel als ein Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen definiert.
- Bayern setzt noch einen darauf und verbietet den Konsum in Parks, Biergärten und auf Volksfesten.
Aber um Weed konsumieren zu können, muss man sich erst mal auf legalen Wegen eines beschaffen können. Und das stellt derzeit noch eine Hürde dar.
Cannabis legal kaufen – wo ist das möglich?
Erwerb über Anbauvereine
Zukünftig soll der Erwerb von höchstens 25 Gramm am Tag und insgesamt 50 Gramm Weed im Monat pro Mitglied über die Anbauvereine bzw. Cannabis Clubs möglich sein. Für heranwachsende Mitglieder (im Alter von 18 bis unter 21 Jahren) beträgt die monatliche Höchstweitergabemenge 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Doch die Clubs eröffnen ihre Türen erst am 01.07.2024 und können auch dann erst die Lizenzen für den Grow beantragen. Wann sie dann genau mit dem Grow beginnen können, ist derzeit unklar und von Region und Landkreis abhängig. Bis das Weed dann verzehrfertig ist, dauert das, je nach Strain und Anbaumethode, zwischen zwei und drei Monaten.
Doch dann ist der Erwerb über die Anbauvereine eine zuverlässige und sichere Quelle. Die Anbauvereine und der Grow selbst sollen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Die Weitergabe darf nur in Reinform erfolgen, als Gras oder Haschisch, und darf nicht mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln gemischt sein. Das weitergegebene Cannabis muss neutral verpackt sein und mit einem Informationszettel versehen werden, der Gewicht, Erntedatum, Sorte, THC- und CBD-Gehalt sowie Hinweise zu Risiken des Konsums enthält.
Eigenanbau
Seit dem 01.04.2024 hat jede volljährige Person, die beispielsweise kein Mitglied in einem Cannabis Club sein möchte, die Option, bis zu drei weibliche Cannabispflanzen zu Hause aufzubauen. Diese Regelung bietet Personen, die Freude an Gartenarbeit haben und bereit sind, einmalig in die benötigte Ausrüstung zu investieren, die Möglichkeit, Cannabis für den persönlichen Gebrauch anzubauen und somit eine sichere und gute Qualität zu sichern. Die Samen oder Stecklinge für den Eigenanbau können über das EU- Ausland bestellt und importiert werden.
Sobald die Anbauvereine mit dem Grow beginnen und Vermehrungsmaterial herstellen, ist auch der Einkauf von Samen und Stecklinge über die Vereine genehmigt. Sogar Nicht- Mitglieder dürfen sich mit Samen und Stecklinge über die Clubs bzw. Vereine versorgen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass zu Hause nur bis zu 50 Gramm getrocknetes Weed gelagert werden darf. Ein Überschuss der Ernte darf weder weitergegeben noch verkauft werden, sondern muss laut Gesetz ordnungsgemäß vernichtet werden.
Der Erwerb über lizenzierte Fachgeschäfte
Ursprünglich plante die Ampel-Regierung mit dem Beginn der 2. Säule die Einführung lizenzierter Fachgeschäfte, in denen erwachsene Personen legal Cannabis für den persönlichen Konsum kaufen können. Allerdings wird dies wahrscheinlich nicht umgesetzt. Stattdessen sollen in verschiedenen Städten, die sich als Modellregionen bewerben können, über einen Zeitraum von fünf Jahren verschiedene Abgabemodelle getestet werden, um herauszufinden, welche Methode am sinnvollsten ist. Die Schweiz führt derzeit ähnliche Tests zur Abgabe von Cannabis durch.
Cannabis auf Rezept
Eine sichere Quelle, um an qualitativ hochwertiges Cannabis heranzukommen, ist die über den Arzt bzw. die Ärztin. Wer an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet und mit anderen Therapiemöglichkeiten und Medikamenten keine Verbesserung erreichen konnte, hat die Möglichkeit, Cannabis auf Rezept verschrieben zu bekommen. Diese Möglichkeit wird derzeit leider von einigen Menschen und Medizinern „aus“genutzt, um legal Cannabis zu erhalten bzw. zu verschreiben. Andererseits muss man dazu sagen, dass es die Regierung mit dem neuen Gesetz den Freizeitkonsumenten nicht gerade leicht macht, an Cannabis heranzukommen.
Diese Art Weed legal zu erhalten sollte lediglich von kranken Menschen in Form einer Therapie genutzt werden.
Schwarzmarkt
Der Einkauf über den Schwarzmarkt ist und bleibt verboten.
Einfuhr aus anderen Ländern
Die Einfuhr von Cannabis aus anderen Ländern nach Deutschland ist ebenfalls verboten.
Fazit: Wo kann man Cannabis legal kaufen?
Insgesamt ist der legale Erwerb von Cannabis trotz der Cannabislegalisierung derzeit nicht möglich, da lizenzierte Fachgeschäfte nicht wie geplant eröffnen werden. Stattdessen sollen verschiedene Abgabemodelle in Modellregionen getestet werden, aber in welchem Umfang und ab wann diese Tests starten, ist derzeit nicht klar. Der Erwerb über Anbauvereine ist eine gute Option, aber diese dürfen erst am 01.07.2024 öffnen, und eine Mitgliedschaft sowie eine aktive Beteiligung am Anbau sind erforderlich. Der Eigenanbau ist erlaubt, jedoch ist dieser mit strengen Auflagen sowie zeitlichen Ressourcen und Kosten verbunden und bedarf gewissen Kenntnissen, um Pflegefehler zu vermeiden.
Wer also kein Patient*in ist und keine Zeit, Platz oder Lust auf Eigenanbau hat, dem bleibt derzeit nichts anderes übrig, als auf die Ernten des Cannabis Clubs zu warten um Cannabis legal zu kaufen.