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Cannabis

Öffentlicher Konsum von Cannabis? Nicht in Bayern!

Bayern verbietet öffentlichen Cannabis Konsum auf Volksfesten - Grasblüten mit Joints

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Bayern, lange bekannt für seine strikte Haltung gegenüber Cannabis, verankert nun seine Standpunkte im Gesetz. Markus Söder, der vehement gegen die Teillegalisierung von Cannabis kämpfte, findet nun wahrscheinlich tiefe Genugtuung, da das Kabinett beschlossen hat, das Kiffen auf Volksfesten, in Biergärten und speziellen Raucherräumen zu verbieten.

Die neuen Gesetze zielen darauf ab, den öffentlichen Konsum so weit wie möglich einzuschränken und bei Verstößen harte Strafen zu verhängen-  zum Beispiel 1000 Euro für das Rauchen von Cannabis in Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen. Mehr zu den Strafen stehen im aktuellen, erst vor kurzem veröffentlichten Bußgeldkatalog, der vom bayerischen Gesundheitsministerium erstellt wurde.

Konsum- Verbote im Überblick

  • Volksfeste: Der Cannabiskonsum wird auf Volksfesten, einschließlich der Wiesn, komplett verboten.
  • Biergärten und Raucherräume: Cannabisprodukte werden vom gesetzlichen Rauchverbot eingeschlossen und das Kiffen wird in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen, sowie in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés und in Biergärten ebenfalls verboten. Das Verbot erstreckt sich auf das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten.
  • Englischer Garten und anderen Parkanlagen: Das Kiffen wird in staatlichen Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München und dem Hofgarten Bayreuth grundsätzlich verboten.
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Quellen spiegel.de