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Eine Cannabispflanze unter einem Licht - verzögert sich die Eröffnung der Cannabis Clubs?
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Verzögert sich die Eröffnung der Cannabis Clubs?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Seit dem 01.04.2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert, und Erwachsene dürfen nun bis zu drei Cannabispflanzen pro Haushalt oder, hoffentlich bald, in einem Anbauverein gemeinschaftlich die begehrte Pflanze anbauen. Ursprünglich war vorgesehen, dass ab dem 1. Juli Anträge für Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Clubs, gestellt werden können. Die Bundesregierung hat festgelegt, dass jedes Bundesland selbst entscheiden muss, welche Behörde für die Anträge zuständig ist, jedoch hat bisher nicht jedes Land eine zuständige Behörde festgelegt.

Berlin hängt hinterher

In Berlin wird es zu Verzögerungen kommen, da die notwendige Rechtsverordnung nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) gab bekannt, dass ein erster Entwurf der Verordnung erst am 27. Juni auf Ebene der Staatssekretäre beraten werden soll. Dies bedeutet, dass Berliner wohl noch länger auf die Möglichkeit warten müssen, einen Cannabis Club zu gründen.

Währenddessen ist Brandenburg schneller vorangekommen. Dort kann der Antrag auf Gründung eines Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gestellt werden. Das Brandenburger Kabinett hat diese Behörde für die Umsetzung des Cannabisgesetzes zuständig gemacht, und das LAVG wird diese Anbauvereinigungen künftig auch überwachen.

Bayern nimmt es ganz genau

Bayern wird Anträge für Cannabis Clubs sehr genau prüfen, wenn die Regelungen am 1. Juli in Kraft treten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ab diesem Datum Anträge von Anbauvereinigungen entgegennehmen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte, dass das Verfahren präventionsorientiert ist und Vor-Ort-Begehungen sowie Anhörungen der betroffenen Kommunen umfasst. Jede Anbauvereinigung wird mindestens einmal pro Quartal kontrolliert. Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt von deren Qualität ab.

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