Am Freitag, den 23. Februar 2024, wird voraussichtlich das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in der Lesung des Bundestages verabschiedet. Ein noch offenes Thema betrifft die Festlegung der Höchstwerte für den THC-Gehalt im Straßenverkehr, was viele Konsument*innen und Patient*innen betrifft. Die Regierung sieht jedoch die Notwendigkeit, diese Thematik schnell anzugehen und eine Lösung zu finden.
Cannabis im Straßenverkehr
Die Freigabe von Cannabis soll am 1. April beginnen, wobei die Koalition plant, den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zu erlauben. Die geplante Regelung, den Anbau durch Vereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern zu erlauben, wird jedoch erst am 1. Juli wirksam sein. Diese Freigabe wird eng mit der Einführung eines gesetzlich festgelegten THC-Grenzwerts für den Straßenverkehr verbunden sein, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wissenschaftliche Untersuchungen dazu sind bereits im Gange, müssen aber noch vollständig ausgewertet werden. Eine Expertengruppe des Verkehrsministeriums soll bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag für diesen Grenzwert vorlegen.
Darüber hinaus sollen die Regelungen für den Entzug der Fahrerlaubnis überarbeitet werden. Der Führerschein soll entzogen oder nicht erteilt werden, wenn Bewerber oder Inhaber von Cannabis abhängig sind oder es missbräuchlich konsumieren. Diese Entscheidung soll ähnlich wie bei Alkohol getroffen werden, wenn die betreffenden Personen nicht ausreichend zwischen dem Führen eines Fahrzeugs und einem Konsum unterscheiden können, der die Fahrsicherheit beeinträchtigt.
