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Autofahren unter Cannabiseinfluss- was ist erlaubt?

Autofahren unter Cannabiseinfluss war bisher streng verboten. Foto: averie-woodard-5d20kdvFCfA-unsplash

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

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Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat vieles verändert – doch eine Frage sorgt bei Konsument:innen und Patient:innen weiterhin für große Unsicherheit: Wie sieht es mit dem Autofahren unter Cannabiseinfluss aus? Während es seit dem 1. April 2024 legal ist, Cannabis in begrenzten Mengen zu besitzen und zu konsumieren, gelten im Straßenverkehr weiterhin strenge Regeln. Denn beim Thema Verkehrssicherheit hört die Freiheit schnell auf.

Im Folgenden erfährst du, wie die aktuelle Rechtslage aussieht, welche Grenzwerte seit August 2024 gelten, worauf Patient:innen mit Cannabis-Rezept achten müssen und welche Risiken Freizeitkonsument:innen eingehen, wenn sie sich unter Cannabiseinfluss ans Steuer setzen.

Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr – was bedeutet das?

Eine Frau hält ein Pape mit Tabak und Gras in der Hand. Sie baut sich einen Joint.
Legal kiffen- der Traum vieler Deutscher. Foto: thought catalog auf Unsplash

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Das bedeutet: Cannabis gilt rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel. Für Patient:innen ist das eine Erleichterung, da der Zugang zu medizinischem Cannabis vereinfacht wurde. Für Konsument:innen bedeutet es, dass Besitz und Konsum im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben straffrei sind.

Doch eines ist klar: Die Entkriminalisierung ändert nichts daran, dass Autofahren unter Cannabiseinfluss verboten bleibt. Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen privatem Konsum in der Freizeit und der Teilnahme am Straßenverkehr.

Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Seit dem 22. August 2024 gilt ein neuer, verbindlicher Grenzwert für THC im Straßenverkehr. Wer ein Fahrzeug führt und dabei mehr als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum im Körper hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Folgen sind empfindlich:

  • 500 Euro Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 2 Punkte in Flensburg

Dieser Grenzwert gilt ausdrücklich für alle Fahrer:innen, die Cannabis in der Freizeit konsumieren. Damit hat der Gesetzgeber endlich Klarheit geschaffen, nachdem jahrelang ein niedriger Grenzwert von 1,0 ng/ml zu vielen Unsicherheiten geführt hatte. Der neue Wert orientiert sich stärker an der tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Erfahre mehr: Cannabis und Autofahren – wie lange nach dem Konsum warten?

Sonderregelungen für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen

Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und für alle Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt nach wie vor ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Schon kleinste Mengen an THC im Blut können zu Strafen führen. Die Regel orientiert sich an der bekannten 0,0-Promille-Grenze für Alkohol in dieser Altersgruppe und soll junge Fahrer:innen besonders schützen.

Ärztlich verordnete Cannabistherapie: Was gilt für Patient:innen?

Besonders komplex ist die Situation für Patient:innen, die Cannabis auf Rezept einnehmen. Sie nehmen Cannabis nicht zum Freizeitkonsum, sondern im Rahmen einer ärztlich überwachten Therapie ein. Hier macht das Gesetz eine klare Ausnahme:

Wer ein ärztlich verschriebenes Cannabis-Arzneimittel ordnungsgemäß einnimmt, handelt nicht ordnungswidrig – auch wenn THC im Blut nachweisbar ist. Das bedeutet: Patient:innen dürfen grundsätzlich Auto fahren.

Wichtig ist jedoch:

  • Patient:innen müssen stabil eingestellt sein, also ihre Dosis kennen und keine gravierenden Nebenwirkungen verspüren.
  • Sie dürfen nur dann fahren, wenn sie sich auch tatsächlich fahrtüchtig fühlen.
  • Bei einer Verkehrskontrolle sollten Patient:innen eine ärztliche Bescheinigung oder das aktuelle Rezept mitführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Doch selbst ein Rezept schützt nicht vor Strafen oder einer MPU. Die Führerscheinstelle kann die therapeutische Notwendigkeit der Cannabisarznei prüfen.

Führerscheingruppe 1

Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 1 (z. B. Pkw, Motorräder, Kleinkrafträder, land- oder forstwirtschaftliche Maschinen) reicht es aus, dass Patient:innen selbstkritisch prüfen, ob sie fahrtüchtig sind.

Führerscheingruppe 2

Wer eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (z. B. Lkw oder Bus) besitzt oder beantragen möchte, muss strengere Vorgaben erfüllen. Hier ist ein medizinisches Gutachten nach § 11 und § 48 FeV vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet das oft, dass Patient:innen mit regelmäßiger Cannabis-Therapie Schwierigkeiten haben, eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 zu behalten oder neu zu erwerben.

Studienlage: Wie wirkt Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit?

Die Forschung zeigt, dass Cannabiskonsum die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, beeinträchtigen kann. Eine Studie des Universitätsklinikums Düsseldorf stellte fest, dass Proband:innen nicht nur direkt nach dem Konsum fahrunsicher waren, sondern auch noch mehrere Stunden später, in manchen Fällen bis zu sechs Stunden.

Internationale Untersuchungen, wie die geplanten Studien der University of Sydney, gehen der Frage nach, wie stark die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit wirklich ist und welche Faktoren – etwa Toleranzentwicklung bei regelmäßigen Patient:innen – eine Rolle spielen.

Freizeitkonsum und Autofahren: Eine riskante Kombination

Kiffen und AutofahrenFür Freizeitkonsument:innen gilt: Wer bekifft Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer:innen. Die Gefahr von Unfällen steigt, da Reaktionszeit, Konzentration und Koordination unter Cannabiseinfluss nachlassen.

Hinzu kommt: THC-Abbauprodukte können lange im Blut nachweisbar sein. Zwar orientiert sich der neue Grenzwert stärker an der tatsächlichen Beeinträchtigung, aber wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach konsumiert, riskiert leicht, über 3,5 ng/ml zu liegen.

Besonders heikel ist der Mischkonsum mit Alkohol: Schon kleine Mengen Alkohol in Kombination mit Cannabis wirken sich stark negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Ab 0,2 Promille Blutalkohol in Verbindung mit THC droht der Führerscheinentzug.

Praktische Tipps für Patient:innen und Konsument:innen

  • Plane genügend Zeit ein: Nach dem Konsum solltest du mehrere Stunden warten, bevor du Auto fährst – auch wenn du dich fit fühlst.
  • Sei ehrlich zu dir selbst: Fühlst du dich unsicher, lass das Auto stehen.
  • Rezept mitführen: Patient:innen sollten ihre ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung immer dabeihaben.
  • Finger weg vom Steuer in der Einstellungsphase: Zu Beginn einer Cannabistherapie darfst du keinesfalls Auto fahren.
  • Keine Mischung mit Alkohol: Schon geringe Mengen erhöhen das Risiko drastisch.

Fazit

Die Cannabis-Legalisierung hat viele Fragen geklärt, doch beim Thema Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt der Gesetzgeber streng. Für Freizeitkonsument:innen gilt der klare THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum – wer darüber liegt, riskiert Strafen. Für Patient:innen gilt zwar erstmal der selbe Grenzwert, doch es gibt Sonderregelungen, doch auch sie müssen ihre Fahrtüchtigkeit stets kritisch prüfen.

Cannabis ist seit 2024 kein Betäubungsmittel mehr, aber im Straßenverkehr bleibt es ein sensibler Faktor. Wer sicher und verantwortungsvoll handeln will, sollte eines beherzigen: Lieber einmal zu oft das Auto stehen lassen, als ein Risiko im Straßenverkehr einzugehen.

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