Keyfacts zu Autofahren unter Cannabiseinfluss
- Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
- Wer darüber liegt, riskiert 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. (1)
- Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabisverbot am Steuer. (1)
- Patient:innen mit ärztlich verordnetem Cannabis-Arzneimittel dürfen unter dem sogenannten Medikamentenprivileg grundsätzlich Auto fahren. (2)
- Mischkonsum mit Alkohol ist verboten und wird mit mindestens 1.000 Euro Bußgeld geahndet. (3)
Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt in Deutschland natürlich auch nach der (Teil)Legalisierung streng geregelt. Die Cannabis-Legalisierung hat für Konsument:innen und Patient:innen vieles vereinfacht. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in begrenzten Mengen legal zu besitzen, anzubauen und zu konsumieren. Beim Thema Cannabis am Steuer gelten im Straßenverkehr jedoch weiterhin klare Grenzen.
Dieser Beitrag zeigt, wie die aktuelle Rechtslage zum Autofahren unter Cannabiseinfluss aussieht, welcher THC-Grenzwert seit August 2024 für Cannabis am Steuer gilt, was Patient:innen mit Cannabis-Rezept beachten müssen und welche Risiken Freizeitkonsument:innen eingehen.
Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr: Was bedeutet das für Autofahren unter Cannabiseinfluss?
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde Cannabis am 1. April 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Rechtlich gilt es damit nicht mehr als Betäubungsmittel. Für Patient:innen bedeutet das einen einfacheren Zugang zu medizinischem Cannabis, für Konsument:innen straffreien Besitz und Konsum im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
An der Verkehrsregel ändert das nichts: Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber trennt klar zwischen privatem Konsum in der Freizeit und der Teilnahme am Straßenverkehr.
Cannabis am Steuer: Welcher THC-Grenzwert?
Seit dem 22. August 2024 liegt der gesetzliche THC-Grenzwert bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. (1)
Wer mit einem höheren Wert am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen steigen die Sanktionen: Beim zweiten Mal werden 1.000 Euro fällig, beim dritten Mal 1.500 Euro, jeweils verbunden mit einem dreimonatigen Fahrverbot. (4)
Der neue Wert ersetzt den früheren Grenzwert von 1,0 ng/ml, der nach Einschätzung von Verkehrsrechtsexpert:innen lediglich einen zurückliegenden Konsum nachwies, aber keinen verlässlichen Rückschluss auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zuließ. Die von der Bundesregierung berufene interdisziplinäre Expertengruppe geht davon aus, dass bei erfahrenen Konsument:innen unterhalb von 3,5 ng/ml keine relevante Verschlechterung der Fahrsicherheit zu erwarten ist. Der ADAC bewertet diesen Wert als das aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbare Maximum. (1)
Wichtig: Der Grenzwert bezieht sich ausschließlich auf THC im Blutserum, nicht auf Ergebnisse von Urin-, Speichel- oder Haartests.
Gelten Sonderregeln für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen?
Ja. Für die zweijährige Führerschein-Probezeit und für alle Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabisverbot am Steuer. Der 3,5-ng/ml-Grenzwert greift hier nicht, schon der Nachweis von THC im Blut reicht für eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden in der Regel mit 250 Euro Bußgeld geahndet. (1) Hinzu kommen eine automatische Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. (4)
Diese Regel orientiert sich an der 0,0-Promille-Grenze für Alkohol in dieser Altersgruppe und soll junge Fahrer:innen zusätzlich schützen.
Autofahren und Cannabiseinfluss. Was gilt für Patient:innen mit Cannabis-Rezept?
Für Patient:innen, die Cannabis im Rahmen einer ärztlich überwachten Therapie einnehmen, gilt eine Ausnahme: das sogenannte Medikamentenprivileg nach § 24a StVG. Wer ein ärztlich verschriebenes Cannabis-Arzneimittel bestimmungsgemäß einnimmt, handelt nicht ordnungswidrig, selbst wenn der THC-Wert von 3,5 ng/ml überschritten wird. (2) Patient:innen dürfen also grundsätzlich Auto fahren.
Dabei gilt:
- Die Medikation muss stabil eingestellt sein, das heißt, Patient:innen kennen ihre Dosis und haben keine gravierenden Nebenwirkungen.
- Gefahren wird nur, wer sich tatsächlich fahrtüchtig fühlt.
- Bei einer Verkehrskontrolle empfiehlt es sich, das aktuelle Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Ein Rezept schützt nicht automatisch vor einer MPU. Zeigen sich bei einer ärztlichen Begutachtung Auffälligkeiten, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Eine MPU darf jedoch nicht pauschal allein wegen der Cannabis-Verordnung verlangt werden, zunächst ist ein ärztliches Gutachten vorgesehen. (5)
Führerscheingruppe 1
Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 1, etwa Pkw, Motorräder, Kleinkrafträder oder land- und forstwirtschaftliche Maschinen, reicht die selbstkritische Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit.
Führerscheingruppe 2
Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 2, etwa Lkw, Bus oder die Fahrgastbeförderung, gelten strengere Vorgaben. Hier ist nach §§ 11 und 48 FeV in Verbindung mit Anlage 5 ein medizinisches Gutachten vorgeschrieben. (5)
In der Praxis bedeutet das für Patient:innen mit regelmäßiger Cannabis-Therapie oft zusätzlichen Aufwand, um eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 zu behalten oder neu zu erwerben.
Ein aktuelles Urteil zeigt, dass es auch für Cannabispatient:innen einen Freispruch geben kann, trotz erhöhtem THC Gehalt.
Wie wirkt sich Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit aus?
Cannabiskonsum kann die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, messbar beeinträchtigen.
Fahrsimulatorstudie der Universität Düsseldorf
Eine Fahrsimulatorstudie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf mit erfahrenen Cannabiskonsument:innen zeigte direkt nach dem Konsum eines Joints eine deutlich erhöhte Fehlerquote. Nach drei Stunden hatte sich die Fahrleistung wieder dem Ausgangswert angenähert, nach sechs Stunden stieg die Fehlerquote im Simulator jedoch erneut an, in dieser Untersuchung um das Dreifache. (6) Das deutet auf einen zweiphasigen Verlauf der Beeinträchtigung hin und darauf, dass ein sicheres Gefühl nach ein paar Stunden nicht zwangsläufig mit tatsächlicher Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen ist.
Internationale Forschung: University of Sydney
International untersucht unter anderem die Lambert Initiative for Cannabinoid Therapeutics der University of Sydney im Auftrag von Transport for NSW, wie stark sich Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt und welche Rolle Faktoren wie eine Toleranzentwicklung bei regelmäßigen Patient:innen spielen. Erste Ergebnisse wurden 2026 vorgestellt und deuten unter anderem darauf hin, dass es bislang keinen allgemein anerkannten THC-Wert gibt, der eine Beeinträchtigung zuverlässig anzeigt. Die vollständige Studie soll im Oktober 2026 auf der Australasian Road Safety Conference präsentiert werden. (7)
Gegenläufige Studienergebnisse
Nicht alle Studien kommen zum gleichen Ergebnis. Eine große Fall-Kontroll-Studie der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA mit rund 3.000 unfallbeteiligten und 6.000 unfallfreien Fahrer:innen fand nach Kontrolle von Störfaktoren wie Alter, Geschlecht und Alkoholkonsum kein statistisch signifikant erhöhtes Unfallrisiko bei THC-positiven Fahrer:innen. (8) Auch die deutsche Grenzwertkommission konnte sich 2022 wegen der uneinheitlichen Studienlage nicht auf einen verbindlichen THC-Grenzwert einigen. (9)
Warum Blutwert und Beeinträchtigung nicht immer übereinstimmen
Der Grund dafür liegt in der Pharmakologie von THC: Anders als bei Alkohol korreliert die Blutkonzentration nicht zuverlässig mit dem Grad der Beeinträchtigung. Bei Menschen mit regelmäßigem Konsum kann der THC-Wert auch Stunden nach dem letzten Konsum deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegen, ohne dass sich das in Reaktionstests niederschlägt. Deutsche Verkehrsmediziner:innen weisen deshalb darauf hin, dass der gemessene Blutwert allein wenig darüber aussagt, wie stark jemand tatsächlich beeinträchtigt ist. (9)
Diese Unsicherheit betrifft vor allem die Frage, wie gut sich eine Beeinträchtigung aus dem Blutwert ablesen lässt, nicht die Frage, ob akuter Cannabiskonsum die Fahrleistung überhaupt verändert. Eine Metaanalyse mehrerer experimenteller Studien zeigt, dass Reaktionszeit, Spurhaltung und Geschwindigkeitskontrolle kurz nach dem Konsum messbar nachlassen und das Unfallrisiko in diesem Zeitfenster um schätzungsweise 20 bis 50 % steigt. (10) Autofahren unter Cannabiseinfluss ist demnach kein nachweislich sicheres Verhalten, die genaue Höhe und Dauer der Beeinträchtigung lässt sich anhand des Blutwerts allein aber nur eingeschränkt vorhersagen.
Autofahren unter Cannabiseinfluss im Freizeitkonsum: eine riskante Kombination?
Wer bekifft Auto fährt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer:innen. Reaktionszeit, Konzentration und Koordination lassen unter Cannabiseinfluss nach, wodurch das Unfallrisiko steigt.
THC-Abbauprodukte können außerdem über Stunden im Blut nachweisbar bleiben. Der neue Grenzwert orientiert sich zwar stärker an der tatsächlichen Beeinträchtigung, doch wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach konsumiert, überschreitet die 3,5-ng/ml-Marke leicht.
Besonders riskant ist der Mischkonsum mit Alkohol: Schon geringe Mengen Alkohol verstärken die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit deutlich. Ab einer Alkoholwirkung von 0,2 Promille in Verbindung mit nachgewiesenem THC gilt ein absolutes Verbot; es drohen mindestens 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Praktische Tipps für Patient:innen und Konsument:innen
Natürlich möchte man weder als Patient:in noch als Freizeitkonsument:in sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Daher kann man auf ein paar Details achten, vor allem, wenn man nicht regelmäßig konsumiert und daher wenig Toleranz hat.
- Plane ausreichend Zeit ein: Warte nach dem Konsum mehrere Stunden, bevor du fährst, auch wenn du dich fit fühlst. Erfahre mehr: Cannabis und Autofahren – wie lange nach dem Konsum warten?
- Sei ehrlich zu dir selbst: Fühlst du dich unsicher, lass das Auto stehen.
- Führe dein Rezept mit: Patient:innen sollten die ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung dabeihaben.
- Verzichte in der Einstellungsphase komplett aufs Fahren: Zu Beginn einer Cannabistherapie oder bei einer Dosisänderung ist Autofahren tabu.
- Mische Cannabis nicht mit Alkohol: Schon kleine Mengen erhöhen das Risiko drastisch.
Fazit
Die Cannabis-Legalisierung hat viele Fragen rund um Besitz und Konsum geklärt, bei Autofahren unter Cannabiseinfluss und Cannabis am Steuer bleibt der Gesetzgeber jedoch konsequent streng. Für Freizeitkonsument:innen gilt seit August 2024 der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, wer darüber liegt, riskiert Bußgeld, Fahrverbot und Punkte. Für Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige gilt praktisch ein Nulltoleranzprinzip. Patient:innen profitieren vom Medikamentenprivileg, müssen ihre Fahrtüchtigkeit aber ebenso konsequent selbst prüfen wie alle anderen.
Cannabis ist seit 2024 kein Betäubungsmittel mehr, im Straßenverkehr bleibt es aber ein sensibler Faktor. Wer sicher und verantwortungsvoll unterwegs sein will, sollte im Zweifel eines beherzigen: lieber einmal zu oft das Auto stehen lassen, als ein Risiko im Straßenverkehr einzugehen.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zur Anwendung von Cannabis sollte immer ärztlicher Rat eingeholt werden. Bei rechtlichen Fragen zu einem konkreten Verkehrsverstoß empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
FAQ zu Autofahren unter Cannabiseinfluss
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Seit dem 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, solange keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen vorliegen.
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Ja. Unter dem Medikamentenprivileg dürfen Patient:innen mit ärztlich verordnetem Cannabis grundsätzlich fahren, solange sie fahrtüchtig sind und die Medikation stabil eingestellt ist.
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Eine pauschale Zeitangabe gibt es nicht, da Wirkung und Abbau individuell verschieden sind. Studien zeigen, dass die Fahrtüchtigkeit auch Stunden nach dem Konsum noch beeinträchtigt sein kann. Im Zweifel gilt: lieber länger warten und auf das eigene Empfinden verlassen.
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Nein. Ein Rezept allein führt nicht zum Führerscheinentzug. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch ein ärztliches Gutachten verlangen und bei Auffälligkeiten eine MPU anordnen.
Quellen und Studien ansehen
- (1) ADAC: Neuer THC-Grenzwert, das gilt für Cannabis und Auto fahren, aktualisiert 26.11.2025, adac.de/news/cannabis-am-steuer
- (2) BDCan, Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V.: Medizinalcannabis, Fahrerlaubnis und MPU, bdcan.de/medizinalcannabis-fahrerlaubnis-und-mpu
- (3) Haufe / ZAP: Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht, Mischkonsum von Cannabis und Alkohol (§ 24a Abs. 2a StVG), haufe.de
- (4) anwalt.org: Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße, aktualisiert 22.02.2026, anwalt.org/bussgeldkatalog-cannabis
- (5) cannabis-aerzte.de: Cannabis-Patient und Führerschein, trotz Rezept MPU?, cannabis-aerzte.de/fuehrerschein
- (6) Institut für Rechtsmedizin, Universität Düsseldorf: Der Einfluss von Cannabis auf die Fahrsicherheit, eine Fahrsimulatorstudie an cannabisgewöhnten Probanden, docserv.uni-duesseldorf.de
- (7) University of Sydney, Lambert Initiative for Cannabinoid Therapeutics: Driving-Forschung im Auftrag von Transport for NSW, sydney.edu.au/lambert/our-research/driving #cb-attribution
- (8) National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA): Marijuana-Impaired Driving, A Report to Congress, https://www.nhtsa.gov/sites/nhtsa.gov/files/documents/812440-marijuana-impaired-driving-report-to-congress.pdf
- (9) Science Media Center Germany: Neuer Grenzwert für THC im Straßenverkehr, Stellungnahmen von Werse, Manthey, Graw und Auwärter, 06.06.2024, https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086
- (10) Simmons SM et al.: The effects of cannabis and alcohol on driving performance and driver behaviour, a systematic review and meta-analysis, Addiction, 2022, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/add.15770

Fahrsimulatorstudie der Universität Düsseldorf