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Online Verschreibung von Cannabis Blüten bald nur noch erschwert möglich ? Hier sieht man eine Person, die Online mit einer Kreditkarte in der Hand Cannabisblüten bestellt.
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Online Verschreibung von Cannabis wird bald erschwert

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Das Modell der Online Verschreibung von Cannabis steht auf dem Prüfstand: Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Regeln verschärfen und Telemedizin, wie sie im derzeitigen Stil stattfindet, ausbremsen, um die Versorgung sicherer und persönlicher zu gestalten. Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Telemedizin läuft so einfach wie nie-man klickt sich durch einen Online-Fragebogen, kreuzt ein paar Beschwerden an – und voilà: Am nächsten Tag klingelt der Postbote mit den Cannabisblüten. Klingt bequem, ist es auch. Aber so ganz auf die leichte Schulter sollte man die Nutzung von medizinischem Cannabis nicht nehmen. Laut Referentenentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) soll diese unkomplizierte Online Verschreibung von Cannabis bald nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein, zumindest bei der Erstverschreibung. Das Ziel: Ärzt:innen und Patient:innen wieder ins gleiche Zimmer zu bringen und die Erkrankung oder Beschwerden professionell behandeln.

Die Online Verschreibung von Cannabis boomt

So einfach war es noch nie, sich medizinischen Cannabis verschreiben zu lassen. Die Zahlen und Fakten sprechen für sich:

  • Der Import von medizinischem Cannabisblüten stieg im ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024  um 170 Prozent! (von 31 auf 100 Tonnen).
  • Vereinfachter Ablauf: Da Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, benötigt man auch kein Betäubungsmittelrezept mehr. Somit ist eine einfache Videosprechstunde und einfacher Versand aus der Apotheke direkt nach Hause möglich.
  • Anonymität vs. Sicherheit: Viele Patient:innen schätzen diese einfache Verschreibung, doch es gibt auch Bedenken: Ohne Anamnese vor Ort können Risiken und Wechselwirkungen übersehen und die Beschwerden nicht ausreichend mit der korrekten Medikation behandelt werden.

Neue Regeln für die Telemedizin?

Eine Ärztin sitzt vor einem Laptop und nutzt die Telemedizin Die neue Gesundheitsministerin der CDU möchte dieser Art der Telemedizin einen Riegel vorschieben und mit dem Referentenentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neue Regelungen schaffen.

Persönlicher Arztkontakt statt Videokonferenz

Künftig soll eine Erstverordnung nur nach einem echten Arzt-Patient:innen-Gespräch in der Praxis oder bei einem Hausbesuch möglich sein. Für Folgerezepturen kann man die Telemedizin wiederum nutzen, doch es muss mindestens einmal pro Jahr wieder der direkte und persönliche Kontakt gesucht werden. Diese Regel schließt zwar Videosprechstunden nicht vollständig aus, begrenzt sie aber stark.

Versandstopp als Schutzmaßnahme

Ein weiterer Eckpfeiler des Entwurfs: Apotheken sollen Cannabisblüten nur noch vor Ort ausgeben dürfen. Der Versand über Online-Apotheken wird eingestellt, um die Beratung in der Offizin zu stärken. Das Argument: Gesundheitliche Risiken und mögliche Nebenwirkungen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären – nicht in einem Briefumschlag.

Ein Blick auf die Balance

Befürworter:innen der Reform betonen: Gerade bei Substanzen mit Suchtpotenzial ist eine sorgfältige körperliche Untersuchung essenziell. Die Telemedizin hat in der Pandemie viel geleistet, doch die einfache Online Verschreibung von Cannabis per Fragebogen, ohne Arztkontakt – kombiniert mit dem einfachen Versand – habe zu einem „Rezept-Boom“ geführt, der nicht immer medizinisch begründet sei. Mit dem neuen Vorgehen soll die Qualität der ärztlichen Betreuung wieder in den Vordergrund rücken.

Fazit

Patient:innen, die auf ihre Medikation angewiesen sind, finden in der Online Verschreibung von Cannabis endlich eine unkomplizierte Möglichkeit, dieses zu erhalten und ihre Lebensqualität zu verbessern. Genau dieses Angebot sollte nicht wieder rückgängig gemacht werden. Statt Patient:innen wieder in lange Wartezimmer zu zwingen, sollten wir das bewährte Verfahren erhalten – ergänzt um eine verpflichtende Videokonsultation vor der Erst- und Folgeverordnung. So bleibt der persönliche Kontakt zur Ärzt:in bestehen, ohne den Alltag unnötig zu erschweren.

Dass die Telemedizin in den letzten Monaten durch die Decke gegangen ist, ist kein Zufall: Für Freizeitnutzer:innen gibt es kaum legale Bezugsquellen und deshalb weichen sie auf das einfache Online-Angebot aus.

Eine Möglichkeit wäre, das MedCanG so anpassen, dass es auf digitalem Weg klare, nachvollziehbare Abfrageprozesse und eine beispielsweise eine verpflichtende Videosprechstunde vorsieht. Parallel brauchen wir einen einfachen, legalen Rahmen für den Freizeitkonsum – zum Beispiel lizenzierte Abgabestellen oder kommunale Modellprojekte. So wird der Schwarzmarkt entschärft, Ärzt:innen und Apotheken entlastet und sichergestellt, dass alle Nutzer:innen, ob Patient:in oder Gelegenheitskonsument:in, auf fundierte Informationen und Beratung zugreifen können.

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