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Cannabis

Neuer THC Grenzwert für den Straßenverkehr

neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Eine Straße von oben mit bunten Autos.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Nach einem langen Kampf und zahlreichen scheinbar unüberwindbaren Hindernissen hat schließlich die Gerechtigkeit gesiegt. Ab dem 1. April 2024 wird Cannabis in Deutschland zumindest teilweise legalisiert. Unter bestimmten Umständen wird es gestattet sein, Cannabis zu besitzen, anzubauen und zu konsumieren. Eine der noch zu regelnden Problematiken war der THC-Grenzwert im Straßenverkehr, doch auch hier gibt es bereits gute Neuigkeiten.

Was ändert sich mit dem neuen THC-Grenzwert?

Ab April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft, das den Konsum, Besitz und Anbau in begrenztem Umfang erlaubt. Trotzdem bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis illegal und kann den Führerschein kosten. Eine Expertenkommission hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen, um den Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu regeln. Dieser Grenzwert muss jedoch noch vom Gesetzgeber beschlossen werden. Das kann noch eine zeitlang dauern und gilt nicht ab dem 01.04.2024.

Bis dahin gelten die bisherigen Sanktionen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Die Expertenkommission empfiehlt zudem ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten am Steuer, da der Mischkonsum als besonders riskant eingestuft wird. Kritiker der Teillegalisierung befürchten eine Zunahme von Verkehrsunfällen durch Cannabis, während andere betonen, dass eine intensive Aufklärung über die Risiken entscheidend sei.

Was bedeutet das für Cannabis Patienten?

Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG besagt, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Substanz Bestandteil eines verordneten Medikaments ist. Das bedeutet, dass wenn eine Person Cannabis als Medikament einnimmt und keine Anzeichen von Fahruntauglichkeit zeigt, ihr trotz eines überschreitenden THC-Wertes nicht der Führerschein entzogen werden darf.

Leider sieht die Realität oft anders aus. Nach einer Personenkontrolle und festgestelltem überschreitenden Wert meldet sich in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde, um die Medikamenteneinnahme zu überprüfen und einen möglichen Missbrauch auszuschließen. Dies kann für den Patienten oder die Patientin einen langwierigen Prozess bedeuten und letztendlich doch den Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich Cannabis-Patienten vor Fahrtantritt kritisch selbst hinterfragen, ob sie tatsächlich in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt insbesondere nach einer Anpassung der Dosis oder dem Wechsel der Sorte.

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Quellen haufe.de