Die ganze Thematik begann mit Politiker:innen, die sich strikt gegen das Cannabisgesetz wehrten und alles dafür taten, es Konsument:innen und Patient:innen so schwer wie möglich zu machen. Somit wurde ein pauschales Konsumverbot in Parks festgelegt, das letztendlich doch mit einer gerichtlichen Korrektur endete. Das Konsumverbot im Englischen Garten und allen anderen von der Schlösserverwaltung geleiteten Parks in Bayern ist nun offiziell aufgehoben. Weil mutige Menschen klagten, die für die Gerechtigkeit einstanden. Doch der Weg,war kein leichter. Zunächst wurde das Verbot nur im Nordteil des englischen Gartens aufgehoben, doch am Ende steht eine grundsätzliche Entscheidung mit einer Signalwirkung!
Warum es zur Klage kam
Nach der bundesweiten Neuregelung und Teillegalisierung von Cannabis reagierte Bayern mit zusätzlichen Einschränkungen. Für Parkanlagen, die unter die staatliche Schlösserverwaltung fallen, wurde ein vollständiges Konsumverbot erlassen. Dieses galt unabhängig davon, ob Konsumierende die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten.
Für Emanuel und René von Bayrisch Kraut aus München war das nicht nachvollziehbar. Beide halten sich regelmäßig im Englischen Garten auf, einer von ihnen ist zudem Patient. Sie argumentierten, dass ein pauschales Totalverbot ohne konkrete Gefahrenlage unverhältnismäßig sei. Ihrer Auffassung nach könne ein Bundesland nicht faktisch wieder untersagen, was bundesrechtlich unter klaren Bedingungen erlaubt wurde.
Mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands reichten sie Klage ein. Es ging ihnen um Rechtssicherheit und um die Frage, ob die bayerische Sonderregel einer gerichtlichen Prüfung standhält.
Was ursprünglich entschieden wurde
In erster Instanz blieb das Verbot bestehen. Die Staatsregierung berief sich auf Präventionsgedanken und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Regelung war pauschal formuliert und unterschied nicht zwischen stark frequentierten Bereichen und weitläufigen Parkflächen. Erst in der weiteren gerichtlichen Prüfung kam Bewegung in die Sache.
Die erste Differenzierung: Nordteil versus Südteil
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm eine genauere Betrachtung vor und bewertete die Situation im Englischen Garten differenziert. Dabei wurde zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil des Parks unterschieden.
Der Nordteil gilt als deutlich weitläufiger und weniger dicht besucht. Hier sah das Gericht keine ausreichende Begründung für ein vollständiges Konsumverbot. Im südlichen Bereich hingegen, der stärker frequentiert ist und wo sich mehr Familien und Besucherinnen und Besucher aufhalten, wurden höhere Schutzinteressen angenommen.
Das bedeutete zunächst: Der Konsum war im nördlichen Teil zulässig, im südlichen Teil blieb das Verbot bestehen.
Konsumverbot in bayerischen Parks aufgehoben – die endgültige Entscheidung
Entscheidend war, dass der Freistaat gegen das Urteil keine weiteren Rechtsmittel einlegte. Damit wurde die Entscheidung rechtskräftig. In der Folge veröffentlichte die Schlösserverwaltung die Aufhebung des pauschalen Verbots für die betroffenen Parkanlagen offiziell. Damit steht nun fest: Das Konsumverbot in bayerischen Parks wurde aufgehoben. Die zuvor geltende pauschale Untersagung ist nicht mehr in Kraft.
Erwachsene dürfen in den betroffenen Anlagen konsumieren, sofern sie sich an die bundesrechtlichen Vorgaben halten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
- Der Konsum darf nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Spielplätzen erfolgen
- Minderjährige dürfen nicht unmittelbar beteiligt oder gefährdet werden
- Die gesetzlichen Besitzmengen müssen eingehalten werden
- Das Mindestalter von 18 Jahren ist Voraussetzung
- Wer diese Bedingungen erfüllt, darf auch im Englischen Garten konsumieren.
Bedeutung über München hinaus
Dieses Urteil ist mehr als eine lokale Korrektur. Es zeigt, dass pauschale Verbote, die einem alten Narrativ entsprechen, eben doch nicht immer Bestand haben, wenn es Menschen gibt, die für ihre Rechte einstehen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Für Patientinnen und Patienten ist es eine spürbare Erleichterung im Alltag. Und vielleicht ist das Urteil ja für manche CSU-Politikerinnen und -Politiker ein Anlass, ihre restriktive Linie bei einem Feierabendbier noch einmal zu überdenken.
Fazit
Die Entwicklung verlief zwar in Etappen, hatte am Ende aber Erfolg. Schließlich wurde das Urteil rechtskräftig, weil der Freistaat keine weiteren Schritte einleitete. Am Ende bleibt die Feststellung: Das Konsumverbot in bayerischen Parks wurde aufgehoben. Nicht durch politische Einsicht, sondern durch eine gerichtliche Überprüfung. Genau das ist gelebter Rechtsstaat.
Das ist eine Update Schlagzeile zu Kiffen im Englischen Garten erlaubt.
