Weiter zum Inhalt
Cannabib
Deine Plattform für Wissen rund um Cannabis! Seriös. Informativ. Ganzhightlich.

cannabib.de - Deine Plattform für Wissen rund um Cannabis!

Es ist offiziell: Kiffen im Englischen Garten ist jetzt erlaubt, zumindest im nördlichen Teil. Hier sieht man ein teil des englischen Gartens
Cannabib Schlagzeilen

Klage gewonnen: Kiffen im Englischen Garten ab jetzt erlaubt!

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Kiffen im Englischen Garten – was lange verboten war, ist jetzt zumindest im Norden des Parks offiziell erlaubt. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) bringt Bewegung in die Debatte um den legalen Cannabiskonsum in München. Zwei Münchner – Emanuel und René von der Marke Bayrisch Kraut – haben geklagt und gewonnen.

Ihr Argument: Wer Cannabis medizinisch braucht, kann nicht erst den Park verlassen. Und wer legal konsumiert, sollte nicht stigmatisiert werden. Das Gericht gab ihnen teilweise recht – ein wichtiges Zeichen für Patient:innen und Konsument:innen in ganz Bayern.

Warum wurde überhaupt geklagt?

Die DHV Spendenaktion unterstützen - das Logo der DHV.Anlass der Klage war eine Regelung des Freistaats Bayern, die seit dem 1. April 2024 galt: Trotz der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis wurde der Konsum im gesamten Englischen Garten, im Hofgarten und in weiteren Parkanlagen pauschal verboten.

Emanuel und René – zwei regelmäßige Besucher des Parks – sahen darin einen klaren Verstoß gegen ihre Grundrechte, sowohl als Patient, als auch als Konsument. Für beide war das Verbot nicht nur unangemessen, sondern auch diskriminierend. Gemeinsam, mit Unterstützung des DHV, zogen sie vor Gericht – und bekamen teilweise recht. Mehr zu diesem Thema: Cannabisverbot in Bayern: DHV klagt gegen Sonderregelung.

Was hat das Gericht entschieden?

Der nördliche Teil des Englischen Gartens darf ab sofort legal zum Kiffen genutzt werden – solange man sich an die allgemeinen Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hält. Der südliche Teil bleibt vorerst tabu. Auch im Hofgarten und Finanzgarten darf weiterhin nicht gekifft werden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Nordteil des Parks deutlich weitläufiger und weniger überfüllt sei. Hier könne der Konsum stattfinden, ohne andere übermäßig zu stören. Ganz anders sehe es im südlichen Teil aus – dort sei der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Passant*innen vorrangig.

Medizinisches Kiffen: Wenn Sekunden zählen

Besonders wichtig zu verstehen, ist, dass Patient:innen in Notfällen, je nach Krankheitsbild, sofort Zugang zu ihrer Medizin haben müssen. Wer z. B. bei einem epileptischen oder spastischen Anfall sein medizinisches Cannabis braucht, kann nicht erst den Park verlassen oder lange Wege auf sich nehmen. Hier geht es um die akute Gesundheitsversorgung.

Das bisherige Verbot stellte solche Menschen vor eine unzumutbare Wahl: Entweder gegen das Gesetz verstoßen, ihre Gesundheit riskieren oder sich nicht frei bewegen können. Das Urteil schafft endlich eine rechtlich sichere Lösung für genau diese Situationen, zumindest teilweise.

Kiffen im Englischen Garten: Schluss mit der Stigmatisierung

Ein weiterer zentraler Punkt: Cannabiskonsumierende werden oft noch immer stigmatisiert. Dabei ist der Besitz und Konsum in vielen Fällen längst legal. Trotzdem galt im Englischen Garten bis vor Kurzem ein Totalverbot – während Biertrinken mit Maßkrug in der Sonne völlig normal war.

Warum dürfen Menschen öffentlich Alkohol trinken und Zigaretten rauchen, aber nicht ihre verschriebene Medizin einnehmen oder in Ruhe einen Joint rauchen? Das vermittelt ein völlig falsches Bild – nämlich, dass Cannabis-Konsum per se gefährlich oder „asozial“ sei. Das Urteil des Gerichts bringt hier ein Stück Normalität zurück.

Und was bedeutet das jetzt für Münchner*innen?

Klage gegen Bayern und dessen CannabispolitikWer jetzt im nördlichen Teil des Englischen Gartens kiffen möchte, darf das – sofern man sich an ein paar Regeln hält:

  • Kein Konsum in Sichtweite von Schulen oder Spielplätzen
  • Nicht in der Nähe von Minderjährigen konsumieren
  • Menge und Altersvorgaben beachten (mindestens 18 Jahre alt, max. 25g Besitz im öffentlichen Raum)
  • An medizinische Vorgaben halten

Die Polizei darf dort also nicht mehr einfach einschreiten, nur weil jemand einen Joint raucht. Für viele Münchner:innen – vor allem für Patient:innen – ist das eine große Erleichterung.

Was kommt als Nächstes?

Die Entscheidung betrifft erst mal nur den Nordteil des Englischen Gartens. Aber: Weitere Klagen gegen strenge bayrische Regelungen sind bereits anhängig. Unter anderem gegen das sogenannte Gesundheitsschutzgesetz, das Kiffen sogar auf Volksfesten und in Raucherzonen von Gaststätten verbieten will.

Wenn diese Klagen erfolgreich sind, könnten auch andere Münchner Parks folgen. Das würde nicht nur die Lebensrealität von Konsument:innen verbessern, sondern auch ein klares Zeichen setzen: Für eine moderne, gerechte und gesundheitsorientierte Drogenpolitik.

Fazit: Ein kleiner Schritt für den Park – ein großer für die Freiheit

Das Thema „Kiffen im Englischen Garten“ steht symbolisch für mehr als nur den Joint im Grünen. Es geht um Gleichberechtigung, um Gesundheitsversorgung, um Entstigmatisierung – und nicht zuletzt um die Frage: Wie viel Freiheit gesteht uns der Staat zu, wenn wir verantwortungsvoll mit legalen Substanzen umgehen?

Dank dem Engagement von Emanuel und René, dem DHV und vielen weiteren Helfer:innen und Unterstützer:innen ist der erste Schritt getan und erfolgreich abgeschlossen. Und vielleicht ist das ja erst der Anfang.

Unterstütze unsere Arbeit und teile diesen Beitrag

Weitere News

Täglich brandaktuelle News, rund um dein Lieblingsthema.