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Cannabisverbot in Bayern - DHV klagt
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Cannabisverbot in Bayern: DHV klagt gegen Sonderregelung

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Der Deutsche Hanfverband geht juristisch gegen die verschärften Konsumregeln in Bayern vor. Die Park-Verordnung schränkt den Cannabiskonsum in öffentlichen Grünanlagen stark ein – eine Maßnahme, die der Verband als verfassungswidrig einstuft.

Normenkontrollverfahren gegen die Park-Verordnung gestartet

Klage gegen Bayern und dessen CannabispolitikIm April 2025 reichte der DHV einen Normenkontrollantrag sowie einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Ziel der Klage ist es, die Park-Verordnung aufzuheben, die in zahlreichen Parks des Freistaats den Cannabiskonsum untersagt. Die Regelung betrifft unter anderem den Englischen Garten und den Hofgarten in München sowie weitere Anlagen in Bayern.

Warum das Cannabisverbot in Bayern bundesweit heraussticht

Das Cannabisverbot in Bayern unterscheidet sich deutlich vom Vorgehen anderer Bundesländer. Während die meisten Länder den Ermessensspielraum des Bundesgesetzes ausschöpfen, geht Bayern mit eigenen Sonderregelungen und einem ergänzenden Landesgesetz deutlich weiter. Dies stößt beim Hanfverband auf massiven Widerstand.

Betroffene erleben gesellschaftliche Ausgrenzung

Für viele Menschen bedeutet das Cannabisverbot in Bayern nicht nur rechtliche Einschränkungen, sondern auch soziale Nachteile. Besonders Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, werden durch das Verbot aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen – Erholungsflächen und soziale Begegnungsorte werden dadurch unerreichbar. Die Klage reicht der DHV gemeinsam mit Emanuel Burghard und René Korcak (Bayrisch Kraut / DHV-Ortsgruppe München) ein. Die beiden Männer sind ebenfalls Patienten und fühlen die Ausgrenzung und Stigmatisierung am eigenen Leib. Sie kämpfen seit Jahren für einen legalen und gerechten Umgang mit der Pflanze. Das ist nicht die erste Klage vom DHV in Zusammenarbeit mit Bayrisch Kraut. Sie haben bereits eine Popularklage gegen Bayern eingereicht.

Bayern verbietet öffentlichen Cannabis Konsum auf Volksfesten - Grasblüten mit JointsNächste Schritte: Weitere Klage gegen das Landesgesetz geplant

Der juristische Weg ist damit nicht abgeschlossen. Der DHV plant eine weitere Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das zusätzliche Konsumverbote enthält. Ziel der Initiative ist es, die Sonderregelungen in Bayern auf den Prüfstand zu stellen und eine bundesweit einheitliche Anwendung des Cannabisgesetzes durchzusetzen.

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