Da Bayerns Regierungschefs von Anfang an öffentlich preisgegeben haben, dass sie sich gegen das CanG. stellen und alles dafür tun werden, damit sich Kiffer in Bayern nicht willkommen fühlen, haben sie Gesetze erlassen, die sowohl Konsument*innen als auch Patient*innen kriminalisieren und gesellschaftlich ausschließen. Nun wird dieses Handeln von einem Zusammenschluss von Bundestagsabgeordneten, sowie dem deutschen Hanfverband und Bayrisch Kraut verklagt.
Durch diese Klage stellt sich die Frage, ob Bayern überhaupt das Recht hat, eigene Gesetze für Cannabis zu machen. Die Kläger argumentieren, dass der Bund bereits alle wichtigen Regeln im Cannabisgesetz (CanG) und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) festgelegt hat. Diese Gesetze kümmern sich um den Schutz von Jugendlichen und die Gesundheit. Damit argumentieren die CSU-Mitglieder nämlich gerne: dass Kinder und Jugendliche vor dieser gefährlichen Droge geschützt werden müssten. Allerdings hat nur der Bund hat die Befugnisse, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen, und die bayerischen Regeln könnten diese Bundesgesetze übergehen.
Popularklage gegen Bayern wegen Verletzung von Grundprinzipien
Die Kläger kritisieren, dass die bayerischen Gesetze gegen wichtige Grundsätze des Rechtsstaats und die Treue zu den Gesetzen des Bundes verstoßen. Außerdem, dass die neuen Regeln die Idee des Bundes gefährden, dass Erwachsene eigenverantwortlich mit Cannabis umgehen können. Besonders betroffen sind auch Gastronomen, die durch strenge Verbote beim Konsum von Cannabis in ihren Gaststätten eingeschränkt werden.
Die Kläger fordern zudem, die bayerischen Gesetze zu überprüfen, da Cannabis unfair behandelt wird im Vergleich zu Alkohol und Tabak. Sie argumentieren, dass es nicht gerecht ist, dass man medizinisches Cannabis nicht nutzen darf, während Tabak legal geraucht werden kann. Dies verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Geringe Erfolgschancen für die Klage
Die Erfolgsaussichten für solche Popularklagen in Bayern sind jedoch leider gering. Statistisch gesehen gewinnen nur etwa neun Prozent der Popularklagen. Im Jahr 2023 hatte von 13 Klagen, die das bayerische Verfassungsgericht bearbeitete, Erfolg keine. Diese Zahlen werfen Fragen über die Zukunft der bayerischen Cannabis-Gesetzgebung auf und lassen die Position der Kläger ungewiss erscheinen.
