In Bayern gibt es heftige Auseinandersetzungen um die Cannabis-Legalisierung. Während die Bundesregierung eine Teillegalisierung eingeführt hat, geht der Freistaat einen sehr restriktiven Weg. Ein parteiübergreifendes Bündnis von Bundestagsabgeordneten hält die bayerische Cannabis-Politik für rechtswidrig und klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht.
Noch bevor das neue Cannabis-Gesetz des Bundes in Kraft trat, äußerte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) scharfe Kritik und kündigte an, die Gesetzgebung äußerst streng umsetzen zu wollen. Bayern solle kein „Kiffer-Paradies“ werden, erklärte er. Entsprechend wurden zusätzliche hohe Bußgelder festgesetzt, Kontrolleure eingestellt und der Konsum auf öffentlichen Plätzen wie in der Außengastronomie und bei Volksfesten verboten.
Bundestagsabgeordnete erheben Klage gegen Bayern
Ein Zusammenschluss aus Abgeordneten der SPD, FDP und Linkspartei sowie der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands und Gründer von BayrischKraut, sehen in der bayerischen Politik einen Verstoß gegen die Verfassung und wollen gemeinsam dagegen vorgehen. Die Klage gegen Bayern, bzw. dessen Regierung und Cannabispolitik, die beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde, wird unter anderem von der SPD-Abgeordneten Carmen Wegge und der FDP-Drogenpolitikerin Kristine Lütke unterstützt. Sie kritisieren, dass Bayern versucht, die bundesweite Teillegalisierung zu umgehen und damit die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig einschränken.
Ein Kulturkampf der außergewöhnlichen Art
Der Linken-Abgeordnete Ateş Gürpinar spricht von einem „Kulturkampf“, den die CSU gegen jede fortschrittliche Politik führt. Er kritisiert, dass Bayern Alkohol auf dem Oktoberfest toleriert, Cannabis-Patienten aber ihre Medizin in der Öffentlichkeit verweigert. Gemeinsam mit anderen Klägern möchte er erreichen, dass die bayerische Regierung ihre restriktive Haltung aufgibt und die Vorgaben des Bundes akzeptiert.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht der Klage gelassen entgegen. Sie ist überzeugt, dass die bayerischen Maßnahmen verfassungskonform sind. Gerlach bleibt bei ihrer Ablehnung der Teil-Legalisierung und betont, dass der Schutz der Gesundheit, insbesondere der jungen Bevölkerung, im Vordergrund stehe. Bayern werde daher den Bundesgesetzgeber weiterhin möglichst strikt auslegen.
