Seit dem Inkrafttreten des CanG. am 01.04.2024 wurden bundesweit mindestens 125 Personen aus der Haft entlassen, wie eine Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios ergab. Das neue Gesetz regelt die Teillegalisierung von Cannabis und sieht auch eine Amnestie für Vergehen vor, die nun nicht mehr als Straftaten gelten. Das bedeutet, dass diese Fälle erneut überprüft und abgearbeitet werden müssen, da die Taten, weswegen die Personen bestraft wurden, nun legal sind und nicht mehr bestraft werden dürfen.
Einige Fälle stehen noch aus
Somit meldete Bayern 24 Haftentlassungen, Rheinland-Pfalz 13 und Niedersachsen zwei, während in Nordrhein-Westfalen 50 Personen aus der Haft entlassen wurden. Diese Zahl könnte noch steigen, da einige Bundesländer die Überprüfung des betreffenden Verfahrens noch nicht abgeschlossen haben. Bei sogenannten „Mischfällen“, in denen der Besitz von Cannabis nur ein Teil des Verfahrens ist, muss oft ein Richter über das Strafmaß entscheiden, was Zeit beansprucht. Bundesweit wurden bisher rund 216.000 Verfahren überprüft, aber mindestens 10.000 stehen noch aus. Nordrhein-Westfalen musste 86.000 Verfahren überprüfen, wobei der zeitliche Aufwand pro Akte zwischen 15 und 60 Minuten lag.
Zwei Bundesländer gaben auch Informationen zu registrierten Verstößen gegen das neue Gesetz bekannt. Brandenburg meldete eine „geringe zweistellige Anzahl“ von Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz, während Bayern zwischen dem 1. April und dem 18. April etwa 611 Anzeigen verzeichnete, darunter 54 Ordnungswidrigkeiten und 330 Verkehrsordnungswidrigkeiten.
