Die neuen Regelungen zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr zeigen ihre erste Wirkung: Ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer wurde in zweiter Instanz freigesprochen, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg den Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss fallen ließ. Eine Gesetzesänderung vom 22. August 2024, die den THC-Grenzwert für Autofahrten von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml anhob, war ausschlaggebend für den Freispruch und das Glück des Mannes, in diesem Fall.
Oberlandesgericht hebt ursprüngliches Urteil auf
Ursprünglich war der Mann vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldbuße von 1.000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden, da er einen THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut hatte. Da der neue Grenzwert jedoch bei 3,5 ng/ml liegt, hob das OLG das Urteil auf, nachdem der Mann gegen das Urteil vorging. Die Gesetzesänderung ist Teil der breiteren Cannabis-Legalisierung in Deutschland und soll sicherstellen, dass nur Autofahrer mit einer sicherheitsrelevanten THC-Konzentration sanktioniert werden. Experten bezeichnen den neuen Grenzwert als konservativ, da er mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist.
