Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten, der letzten Maßnahme für das Gesetz zu den neuen Regelungen im Straßenverkehr, ist dieses ab jetzt aktiv und es gilt ein neuer Grenzwert. Das ab heute geltende Gesetz legt einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut fest, ähnlich der Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zudem ist der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis strikt verboten und wird mit 1.000 Euro geahndet. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige bleibt ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml bestehen. Diese Regelungen begleiten die Entkriminalisierung von Cannabis, die seit April in Kraft ist.

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Ab heute gilt neuer Grenzwert im Straßenverkehr
Mila Grün Chefredakteurin der cannabib