Der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) hatte zu einem Treffen im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft eingeladen. Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, war auch vor Ort und richtete einige interessante Worte an die Zuhörer und Zuhörerinnen. Zwar leider nicht, wie von einigen gehofft, über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Säule 2 des CanG., aber es gibt zukünftig doch noch eine wichtige Änderung im Gesetz.
Die Rauschklausel wird gestrichen
Was ist die Rauschklausel?
Die Rauschklausel besagt, dass der Anbau mit Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent nur legal ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und wenn weitere Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der gesamte Umgang mit Nutzhanf ist in Deutschland sehr streng geregelt. Von der Sortenauswahl über den Anbau und überhaupt der Möglichkeit Hanf anzubauen. Derzeit ist es nur Landwirten gestattet, Nutzhanf anzubauen. Und das, obwohl Hanf eine wunderschöne und nützliche Pflanze ist, die keine Möglichkeit des Missbrauchs für Rauschzwecke bietet. Durch die Legalisierung des Eigenanbaus von drei THC haltigen Cannabispflanzen und der zukünftigen Möglichkeit berauschendes Cannabis in Cannabis Clubs zu erwerben, hat sich der absurde Gedanke, jemand versuche sich mit Hanf zu berauschen, der weniger als 0,3 % THC aufweist, ohnehin relativiert.
Mehr Chancen für den deutschen Markt
Die Rauschklausel hat zu vielen Strafverfahren geführt, obwohl Nutzhanfblüten praktisch nicht zum Rausch verwendet werden können. Diese Regelung ist übrigens einzigartig in Deutschland und wird international als rückständig angesehen. Sie stellt eine unnötige Hürde dar und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nutzhanfwirtschaft. Das sieht auch Cem Özdemir. Er sprach über die Absicht, die Rauschklausel zu streichen und den THC Grenzwert für den Anbau von Nutzhanf anzuheben. Özdemir lobte außerdem Hanf und betonte dessen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit. Die Entscheidung, die Missbrauchs-Klausel nicht von Anfang an aus dem CanG. zu streichen, wurde möglicherweise getroffen, um Widerstände der Länder oder EU-Bedenken zu vermeiden. Diese schrittweise Anpassung des CanG. zeigt sich auch bei Säule zwei, bei der es aktuell noch einige Fragezeichen gibt.
Diese Rauschklausel hat dazu geführt, dass die Green Pioneers, die Großes und Gutes vorhatten und auch umgesetzt haben, ihr Business aufgeben und Insolvenz anmelden mussten.