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ein Bild mit einem Aufkleber: Legalize Cannabis - der Entwurf für das Cannabisgesetz in der Schweiz ist da. Ringo Hoffmann auf Unsplash.
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Cannabisgesetz in der Schweiz: Entwurf für das Cannabisproduktegesetz ist da

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Das Thema Cannabisgesetz in der Schweiz bewegt seit Jahren Politik, Forschung und Gesellschaft. Und jetzt ist es soweit: Am 29. August 2025 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) den Entwurf für das neue Cannabisproduktegesetz (CanPG) veröffentlicht und in die Vernehmlassung geschickt. Noch bis zum 1. Dezember 2025 können Bürger:innen, Organisationen und Behörden ihre Meinung dazu abgeben.

Damit wird die Diskussion rund um den privaten Konsum und Anbau offiziell auf eine neue Ebene gehoben. Aber was steckt im Entwurf, wie passen die Pilotprojekte ins Bild, und warum läuft das Ganze in Deutschland eigentlich genau andersherum?

Cannabisproduktegesetz: Was der Entwurf vorsieht

Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) soll Erwachsenen einen legalen, streng regulierten Zugang zu Cannabis ermöglichen. Die Politik betont dabei klar: Es geht nicht um Konsumförderung, sondern um Kontrolle und Schadensminderung.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Klarer Altersrahmen: Zugang nur für Personen ab 18 Jahren.
  • Lizenzierte Verkaufsstellen: Cannabis gibt es nur in konzessionierten Shops, Apotheken oder auch über Online-Lizenzen.
  • Keine Werbung: Plakate oder bunte Anzeigen wie bei Alkohol oder Tabak sind tabu.
  • Lenkungsabgabe: Über Steuern soll der Konsum zusätzlich gesteuert werden.
  • Straßenverkehr: Nulltoleranz bleibt bestehen – wer kifft, fährt nicht.
  • Betäubungsmittel-Status: Cannabis bleibt offiziell ein Betäubungsmittel, nur der Zugang wird geregelt.

Das zeigt: Die Schweiz will den Markt öffnen, aber eben kontrolliert.

Vernehmlassung: Alle dürfen mit abstimmen

Die schweizer FlaggeDer Entwurf liegt seit Ende August 2025 in der Vernehmlassung, also in der öffentlichen Konsultationsphase. Das bedeutet: Behörden, Parteien, Verbände, Organisationen – und auch interessierte Privatpersonen – können bis zum 1. Dezember 2025 ihre Stellungnahmen einreichen. Diese Rückmeldungen sind zwar rechtlich nicht bindend, haben aber politisch ein hohes Gewicht. Sie zeigen, wo es Zustimmung gibt, wo Bedenken bestehen und welche Anpassungen nötig sein könnten. Auf Basis dieser Eingaben wird der Entwurf überarbeitet, bevor er ins Parlament geht. Ein Inkrafttreten des Cannabisproduktegesetzes wäre frühestens im Sommer 2026 realistisch.

Pilotprojekte als Grundlage

Dass es den Entwurf überhaupt gibt, hat viel mit den Pilotprojekten zu tun, die seit 2021 in mehreren Schweizer Städten laufen – darunter Basel, Zürich, Lausanne, Bern und Genf.

  • Das Ziel: herausfinden, wie sich ein legaler Zugang zu Cannabis auf Konsum, Gesundheit und Schwarzmarkt auswirkt.
  • In Basel läuft die bekannte „Weed Care“-Studie der Universität Basel. Ergebnis: Teilnehmende mit legalem Zugang berichteten über deutliche Rückgänge problematischen Konsums – besonders bei Menschen, die vorher mehrere Substanzen kombiniert hatten.
  • In Zürich zeigt sich: Der legale Zugang macht den Schwarzmarkt weniger attraktiv. Viele Teilnehmende sind unzufrieden mit illegaler Ware – sei es wegen Preis, Qualität oder fehlender Sicherheit. Das zeigt sich nach einem Jahr kontrolliertem Cannabisverkauf in Zürich. 

Kurz gesagt: Die Pilotprojekte liefern genau die Daten, die die Politik jetzt für den Gesetzesentwurf braucht.

Deutschland macht’s anders

Während die Schweiz also erst forscht und dann legalisiert, hat Deutschland die Reihenfolge umgedreht. Dort trat das neue Cannabisgesetz (CanG) am 1. April 2024 in Kraft. Erwachsene dürfen seitdem bis zu 25 g in der Öffentlichkeit besitzen, 50 g zu Hause lagern und drei Pflanzen selbst anbauen. Außerdem gibt es seit Juli 2024 Cannabis-Social-Clubs, in denen gemeinschaftlich angebaut wird. Doch erst nach der Legalisierung sollen in Deutschland Pilotprojekte für den regulierten Verkauf starten.

Ob der deutsche „Schnellstart“ oder der Schweizer „Testlauf“ klüger ist? Schwer zu sagen. Die Schweiz setzt auf wissenschaftlich fundierte Gesetze, Deutschland wollte vor allem die schnelle Entkriminalisierung.

Kritik aus dem Gesundheitsbereich

Trotz der Fortschritte gibt es auch Kritik. Patient:innenverbände bemängeln, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis weiterhin zu kompliziert und teuer ist. Viele Ärzt:innen verschreiben nur ungern, und die Krankenkassen übernehmen nicht immer die Kosten. Für Menschen, die Cannabis als Medikament dringend brauchen, fühlt sich die Entwicklung deshalb zu langsam an.

Aktuelle Rechtslage in der Schweiz

Bis das Cannabisproduktegesetz kommt, gilt weiterhin:

  • Freizeitkonsum: Cannabis mit mehr als 1 % THC ist verboten. Besitz bis 10 g für den Eigengebrauch bleibt aber straffrei.
  • Teilen kleiner Mengen unter Erwachsenen ist erlaubt, Verkauf dagegen verboten.
  • Medizinisches Cannabis: Seit August 2022 ohne Sonderbewilligung verschreibbar, aber mit genannten Hürden.
  • CBD-Produkte (unter 1 % THC) sind legal und längst im Alltag angekommen.

Fazit zum Cannabisgesetz in der Schweiz

Die Schweiz macht beim Cannabisgesetz einen entscheidenden Schritt: Mit dem Entwurf für das Cannabisproduktegesetz (CanPG) liegt nun ein klarer Plan für die Legalisierung auf dem Tisch. Gleichzeitig zeigt sich, dass die jahrelangen Pilotprojekte ihre Wirkung entfalten – sie liefern wichtige Erkenntnisse, damit die Legalisierung nicht ins Blaue hinein geschieht.

Während Deutschland längst legalisiert hat und erst im Nachhinein Erfahrungen sammelt, bleibt die Schweiz ihrem pragmatisch-forschenden Stil treu. Ob dieser Weg am Ende erfolgreicher ist, wird sich zeigen. Fest steht: Mit dem CanPG kommt Bewegung in eine Debatte, die hierzulande schon lange geführt wird – und die Schweiz ist näher an einer verantwortungsvollen Legalisierung als je zuvor.

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