Ab dem 1. Juli 2024 ist es in Deutschland offiziell möglich, die Lizenzen für die sogenannten Anbauvereinigungen oder auch Cannabis Clubs zu beantragen. Diese Clubs erlauben den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Abgabe von Cannabis an ihre Mitglieder. Die Etablierung dieser Clubs unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen, um die Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.
Hier erfährst du mehr über die detaillierten Bedingungen und Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen Cannabis Club zu gründen.
Beantragung der Lizenzen
Welche Behörde für die Lizenzen und die anschließenden Kontrollen und Freigaben zuständig sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann hier beim Anbauverband eingesehen werden.
Um die erforderliche amtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen die Clubbetreiber diverse Informationen bereitstellen. Dazu zählen die genaue Anzahl der Mitglieder, der Standort und die Größe der Anbauflächen, die voraussichtlichen Jahresmengen des zu produzierenden Cannabis sowie detaillierte Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem ist ein umfassendes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorzuweisen.
Diese Erlaubnis wird zunächst für eine befristete Dauer von sieben Jahren erteilt. Bereits nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Die Bearbeitungszeit für diese Anträge beträgt, wie aus mehreren Bundesländern zu hören ist, voraussichtlich etwa drei Monate.
Voraussetzungen für die Cannbis Clubs
Mitglieder
- Mindest- und Höchstanzahl: Ein Cannabis Club muss aus mindestens 7 (bei einem eingetragenen Verein) und darf aus maximal 500 Mitgliedern bestehen. Diese Begrenzung soll sicherstellen, dass der Anbau und die Verteilung von Cannabis überschaubar und kontrollierbar bleiben.
- Mindestalter: Alle Mitglieder eines Cannabis Clubs müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Dies ist eine Maßnahme zum Jugendschutz, um sicherzustellen, dass minderjährige Personen keinen Zugang zu Cannabis erhalten.
- Wohnort: Die Mitglieder müssen seit mindestens 6 Monaten in Deutschland wohnhaft sein.
- Mindestlaufzeit: Eine Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
Gemeinnützigkeit und Nicht-Gewinnorientierung
- Kein Gewinnstreben: Ein Cannabis Club darf keinen Gewinn erzielen. Er muss als gemeinnützige Organisation (e.V. oder Genossenschaft) geführt werden. Die Hauptaufgabe des Clubs besteht darin, den gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis an die Mitglieder zu organisieren, ohne dabei finanziellen Profit zu erzielen.
Anbauflächen und Sicherheitsmaßnahmen
- Gesicherte Anbauflächen: Der Anbau von Cannabis muss in speziell dafür vorgesehenen und gesicherten Räumlichkeiten stattfinden. Diese Anbauflächen müssen hohen Sicherheitsstandards entsprechen, um Diebstahl und unbefugten Zugriff zu verhindern. Ein Wohnhaus oder eine Wohnung sind als Anbauflächen nicht gestattet.
- Regelmäßige Berichte: Der Club muss regelmäßige Berichte über Anbau und Abgabe des Cannabis an die zuständigen Behörden vorlegen. Dies dient der Transparenz und der behördlichen Kontrolle.
Kontrollierte Abgabe an Mitglieder
- Exklusive Abgabe: Der Club darf Cannabis ausschließlich an seine eigenen Mitglieder abgeben. Diese müssen persönlich erscheinen und sich ausweisen können. Die Abgabe an Dritte, die keine Mitglieder sind, ist strikt untersagt.
- Mengenbeschränkung: Es gibt klare Mengenbeschränkungen für die Abgabe von Cannabis. Pro Monat darf ein Mitglied maximal 50 Gramm Cannabis erhalten, jedoch nicht mehr als 25 Gramm auf einmal.
- Weitere Beschränkungen: Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren dürfen monatlich maximal 30 Gramm Cannabis erwerben. Für diese Altersgruppe gilt zusätzlich eine Begrenzung des THC-Gehalts auf maximal 10 %. Diese Regelungen dienen dazu, den Konsum zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern.
Abgabe an Nicht-Mitglieder
- Nicht-Mitglieder dürfen in den Clubs jedoch monatlich sieben Samen oder fünf Stecklinge erwerben. Auch hier gilt die 10-Prozent-Beschränkung.
Monatliche Qualitätskontrolle
- Gute landwirtschaftliche Praxis: Der Anbau des Cannabis muss sicherstellen, dass das Cannabis eine hohe Qualität hat und frei von schädlichen Substanzen ist. Er muss außerdem dafür Sorge tragen, dass der Anbau umweltverträglich und unter hygienischen Bedingungen erfolgt.
Präventionsmaßnahmen und Aufklärung
- Suchtprävention: Der Cannabis Club ist verpflichtet, Maßnahmen zur Suchtprävention anzubieten. Dazu gehört die Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums. Der Club muss einen Suchtbeauftragten ernennen und Informationsmaterialien bereitstellen und eventuell auch Schulungen oder Workshops zur Prävention und Aufklärung durchführen.
Zudem besteht ein Werbe- und Sponsoringverbot.
Fazit
Die Einführung von Cannabis Clubs in Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt in der Cannabis-Politik dar. Durch die strengen Auflagen und Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass der Anbau und Konsum von Cannabis in einem sicheren und kontrollierten Rahmen stattfinden. Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz der Mitglieder als auch der allgemeinen öffentlichen Gesundheit. Die Gründung und der Betrieb eines Cannabis Clubs erfordern daher nicht nur eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch eine sorgfältige Planung und Organisation, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden.