Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich in den letzten Monaten in Deutschland einiges geändert. Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Umgang mit Cannabis und bestimmte Aspekte des Konsums und Anbaus zu regulieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, den Jugendschutz zu stärken und ursprünglich eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu ermöglichen. Doch von dem letzten Punkt sind wir derzeit noch weit entfernt. Nun tritt ab dem ersten Juli das Werbe- und Sponsoringverbot in Kraft, das vor allem für die Anbauvereinigungen (Cannabis Clubs), aber auch für Unternehmen und auch Einzelpersonen, wie Influencer*innen, wichtig zu verstehen ist.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einführung von sogenannten Cannabis Clubs, in denen Mitglieder Cannabis in einer bestimmten Menge legal anbauen und erwerben dürfen. Diese Anbauvereine oder Anbauvereinigungen sollen eine sichere und kontrollierte Umgebung bieten, in der Erwachsene Zugang zu sauberem und selbst angebautem Cannabis haben, ohne sich strafbar zu machen.
Ab dem 1. Juli können die Betreiber dieser Vereine die notwendigen Lizenzen beantragen, doch sie müssen, genau wie Unternehmen und auch Einzelpersonen, darauf achten, das auch dann geltende Werbe- und Sponsoringverbot einzuhalten. Dieses Verbot ist darauf ausgerichtet, den Konsum von Cannabis nicht aktiv zu fördern und insbesondere Jugendliche vor einer Beeinflussung durch Werbung zu schützen. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass der Konsum von Cannabis weiterhin in einem strikt regulierten Rahmen stattfindet und die öffentliche Wahrnehmung nicht durch kommerzielle Interessen geprägt wird.
Das CanG. beschreibt das Werbe- und Sponsoringverbot folgendermaßen:
Kapitel 2 Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
§ 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot: Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.
Definition der Werbung:
§ 1 Nr. 14. Werbung: jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern, unabhängig davon, ob die Kommunikation über das gesprochene Wort persönlich oder im Hörfunk, digital, in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung erfolgt; als Werbung gilt auch solche kommerzielle Kommunikation, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil der Adressatinnen und Adressaten als Werbung für Cannabis gemäß dem ersten Halbsatz wahrgenommen wird;
Definition des Sponsorings:
§ 1 Nr. 15: jede Förderung von Einzelpersonen, Anbauvereinigungen oder Veranstaltungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern; ausgenommen sind Förderungen im Binnenverhältnis zwischen einer Anbauvereinigung und ihren Mitgliedern;
Zusammenfassend
Das Werbe- und Sponsoringverbot bezieht sich auf die Einschränkungen in der Werbung und im Sponsoring für Cannabisprodukte. Es gilt für alle Unternehmen und Personen, die Cannabisprodukte herstellen, verkaufen oder vertreiben, was im Fall von Deutschland ohnehin lediglich Anbauvereinigungen sind. Werbung und Sponsoring für Cannabisprodukte sind grundsätzlich verboten, um hauptsächlich den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Auch Influencer*innen sind von diesem Verbot betroffen und dürfen Cannabis und deren Produkte auf den sozialen Medien nicht konsumanregend bewerben.
Werbung beeinflusst das Kaufverhalten
Werbung spielt eine zentrale Rolle in der modernen Wirtschaft. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, das Interesse an Produkten oder Dienstleistungen zu wecken und diese zu verkaufen. Werbung kann verschiedene Formen annehmen, wie TV-Spots, Printanzeigen, Online-Banner, Social Media Kampagnen und Sponsoring von Veranstaltungen. Ziel ist es stets, die Zielgruppe emotional anzusprechen, sie zu beeinflussen und letztlich zu einem Kauf oder Konsum zu bewegen.
Mit der Einführung des Werbe- und Sponsoringverbots für Cannabis Clubs sowie für Cannabis wird die Art und Weise, wie Cannabis beworben werden darf, erheblich eingeschränkt. Dieses Verbot bedeutet, dass alle direkten und indirekten Werbemaßnahmen, die den Verkauf, die Weitergabe oder den Konsum von Cannabis fördern könnten, untersagt sind. Dazu gehören auch das Sponsoring von Veranstaltungen oder Organisationen, Werbung auf Plakaten, in sozialen Medien oder in anderen Medienformaten.
Auslegung des Werbeverbots
Das Verbot ist streng auszulegen, um sicherzustellen, dass Cannabis nicht als gewöhnliches Konsumgut beworben wird. Es dürfen keine Anzeigen geschaltet werden, die den Konsum von Cannabis verharmlosen oder anpreisen. Auch indirekte Werbemaßnahmen, die durch Sponsoring sind verboten. Sichtbare Werbung, die bis Juli 2024 geschaltet wurde muss von Webseiten und Plattformen genommen werden, sonst drohen hohe Strafen.
Sachliche Informationen bleiben erlaubt
Trotz des strengen Werbeverbots sind sachliche Informationen weiterhin gestattet. Dies bedeutet, dass Cannabis-Clubs und andere autorisierte Stellen weiterhin über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gesundheitlichen Aspekte des Konsums und die Vorschriften zum Anbau und Erwerb von Cannabis aufklären dürfen. Diese Informationen müssen jedoch neutral und objektiv sein, ohne eine positive Darstellung des Konsums zu beinhalten.
Für die Clubs bedeutet das, dass keine Flyer, keine Schaufensterplakate, keine Onlinewerbung oder sonstige Maßnahmen getroffen werden dürfen, um Clubmitglieder anzuwerben. Lediglich Informationen und Informationsveranstaltungen über den Vorgang der Anmeldung, den geregelten Anbau im Club und weitere Abläufe sind erlaubt. Wichtig: dabei und damit darf kein Konsumanreiz geschaffen werden.
Strafen bei Verstoß
Um die Einhaltung des Werbeverbots sicherzustellen, sind strenge Strafen vorgesehen. Ein Missbrauch des Werbeverbots kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, je nach Schwere des Vergehens und was das Bundesland in Bezug darauf beschlossen hat. Diese hohen Geldstrafen sollen abschreckend wirken und sicherstellen, dass sich alle Beteiligten an die neuen Vorschriften halten.
Vor allem Influencer*innen müssen darauf achtgeben, dass sie vor der Kamera nicht konsumieren und nichts tun und sagen, dass zum Konsum von Cannabis anregt. Vorsicht bei der Vorstellung von Produkten oder Geräten – auch hier gilt, keinen Konsumanreiz speziell von Cannabis zu schaffen.
Samen und Stecklinge
Das Kontroverse an dem Verbot ist, dass es für Samen und Stecklinge, also Vermehrungsmaterial, nicht gilt. Zum Glück, denn so hast du die Möglichkeit, Milas Strain direkt einzukaufen und zu growen.
Sponsoring zukünftig mit Vorsicht anbieten
Das Werbe- und Sponsoringverbot verbietet jegliche Art des Sponsorings, das den Konsum und die Weitergabe von Cannabis direkt fördern könnte. Dennoch gibt es Formen der Unterstützung, die erlaubt sind und nicht in direktem Zusammenhang mit dem Konsum stehen:
- Bildung und Aufklärung: Unternehmen können Informationsveranstaltungen über gesetzliche Rahmenbedingungen und Suchtprävention unterstützen.
- Forschung und Entwicklung: Finanzierung von Forschungsprojekten zu medizinischen oder agronomischen Aspekten von Cannabis.
- Gemeinnützige Projekte: Sponsoring von gemeinnützigen Veranstaltungen, die keine direkte Förderung des Konsums beinhalten, wie z.B. Nutzhanf anbauen für die Umwelt
- Compliance und Sicherheit: Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards in Cannabis Clubs.
Diese Formen der Unterstützung erlauben es Unternehmen, sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu engagieren und die Cannabis-Community zu fördern, ohne das Werbe- und Sponsoringverbot zu verletzen.
Ein Verzeichnis von Social Clubs, wie es Hazefly führt, stellt keine Werbung dar, solange die Informationen über den Social Club rein informativ und sachlich gehalten sind. Dies umfasst Angaben wie beispielsweise den Standort des Clubs, die Kontaktdaten usw. Bei der Eintragung als Club ist darauf zu achten, keine werbeähnlichen Begriffe zu verwenden und nur informativ zu bleiben.
Fazit
Ab dem 1. Juli 2024 tritt das Werbe- und Sponsoringverbot in Kraft, das darauf abzielt, den Konsum von Cannabis nicht aktiv zu fördern und besonders Jugendliche vor Werbeeinflüssen zu schützen. Das Verbot umfasst jegliche Formen der kommerziellen Kommunikation, die den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unterstützen könnten, einschließlich Sponsoring von Veranstaltungen oder Organisationen. Vor allem Anbauvereinigungen sind davon derzeit betroffen, da sie als legale Quelle Cannabis an Erwachsene ausgeben und verkaufen dürfen. Doch auch Unternehmen und Einzelpersonen sollten sich, um Strafen zu vermeiden, genau überlegen, wie sie Werbung gestalten und platzieren.
Trotz des Verbots bleiben sachliche Informationen über Cannabis erlaubt, sofern diese neutral und objektiv sind. Dies ermöglicht es autorisierten Stellen, weiterhin über rechtliche Rahmenbedingungen, gesundheitliche Aspekte und Anbauregeln zu informieren. Unternehmen und Einzelpersonen müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit den neuen Vorschriften stehen, um Strafen zu vermeiden.