Das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 26. November 2016 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Handel und den Besitz von neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) zu unterbinden, die oft als sogenannte „Legal Highs“ bekannt sind. Diese Substanzen ähneln in ihrer Wirkung traditionellen illegalen Drogen wie Cannabis, Amphetaminen oder LSD, sind jedoch chemisch so verändert, dass sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Durch aktuelle Anpassungen des Gesetzes, werden weitere Stoffe, synthetische und halbsynthetische Cannabinoide, wie HHC, in Deutschland verboten.
Definition und Hintergrund des NpSG
Neue psychoaktive Substanzen sind chemische Verbindungen, die auf dem Drogenmarkt angeboten werden, um psychoaktive Effekte zu erzielen. Da sie häufig eine leicht veränderte chemische Struktur aufweisen, konnten sie ursprünglich die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen, was zu einem ständigen „Wettrüsten“ zwischen Gesetzgebern und Herstellern führte. Oft sind diese sehr gefährlich, da die Wirkung, vor allem die Langzeitwirkung unbekannt ist und nicht eingeschätzt werden kann.
Wichtige Inhalte des NpSG
- Verbotene Stoffgruppen: Das Gesetz listet keine spezifischen Substanzen auf, sondern verbietet ganze Stoffgruppen. Damit werden auch neu entwickelte Substanzen, die in die definierten Gruppen fallen, automatisch erfasst.
- Besitz und Handel: Der Besitz, der Erwerb und der Handel mit neuen psychoaktiven Substanzen sind strafbar. Dies gilt auch für den Versuch solcher Handlungen.
- Ausnahmen: Das Gesetz gilt nicht für Substanzen, die bereits durch andere Gesetze wie das BtMG, das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Chemikaliengesetz reguliert werden.
- Strafmaßnahmen: Bei Verstößen gegen das NpSG drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. In schweren Fällen, wie beispielsweise dem Handeln in einer Bande oder mit einer großen Menge an Stoffen, können die Strafen höher ausfallen.
Das Hauptziel des NpSG ist es, den Missbrauch und die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen zu reduzieren. Durch die breite Definition und das Verbot ganzer Stoffgruppen soll verhindert werden, dass Hersteller durch kleine chemische Modifikationen die Gesetzgebung umgehen.
Aktuelle Anpassungen
Es handelt sich bei der Anpassung um die Fünfte Verordnung zur Änderung der Liste der verbotenen Substanzen im Rahmen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Diese Verordnung wurde am 21. Juni 2024 beschlossen und am 26. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juni 2024 gültig.
Inhalt der Verordnung: Grundlagen und Änderungen

Diese Verordnung basiert auf § 7 des Neuen Psychoaktiven Stoffe-Gesetzes, der durch verschiedene frühere Gesetze und Verordnungen geändert wurde. Die Liste der verbotenen Substanzen im NpSG wird durch diese Verordnung aktualisiert, wobei auch HHC (Hexahydrocannabinol) aufgenommen wird. Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Bundesministerium der Finanzen erstellt. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. Verkündet wurde die Verordnung durch den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach.
Die Liste der verbotenen Stoffe im NpSG wird ergänzt, wie beispielsweise
- von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen: Chemische Verbindungen mit bestimmten Strukturmerkmalen, einschließlich Cathinon-Strukturen.
- Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide: Chemische Verbindungen, die ähnliche Wirkungen wie Cannabis haben. Dazu gehören Verbindungen, die von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abgeleitet sind. Hierunter fällt auch HHC, dessen Handel, Besitz und Herstellung nun verboten sind.
- von 3-Sulfonylamidobenzoesäure abgeleitete Verbindungen: Weitere spezifische Cannabimimetika mit genauen chemischen Strukturen.
Zusammengefasst: Die Verordnung erweitert und präzisiert die Liste der verbotenen Substanzen im NpSG, um den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen in Deutschland zu kontrollieren. Insbesondere fällt HHC nun unter diese Verordnung, wodurch sein Handel, Besitz und Herstellung verboten sind.