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Das CanG. ist unterschrieben
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Wee’did it! – das CanG. ist unterschrieben

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Der Bundesrat gab am Freitag, den 22.3.2024, das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis frei, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das freute natürlich alle Cannabis-Fans und diejenigen, die den Unsinn hinter der bisherigen Prohibition erkennen. Somit stand dem Zeitpunkt der Legalisierung light am 01.04.2024 nichts mehr im Weg. Das einzige Problem: Frank-Walter Steinmeier befindet sich derzeit im Urlaub. Die Sorge war groß, dass das noch zu einer Verzögerung des Gesetzes führen könnte. Doch diese war unbegründet, denn Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig unterschrieb in Vertretung das lang ersehnte Gesetz.

Das CanG. ist unterschrieben

Das Bundespräsidialamt gab bekannt, dass es keine Hindernisse für die Ausfertigung des Gesetzes gibt, und der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt wurde bereits erteilt. Das Gesetz sieht vor, dass der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum straffrei bleibt. Anbau und Abgabe sollen über Anbauvereine ermöglicht werden, während im Eigenanbau zu Hause bis zu 50 Gramm und drei weibliche, blühende Pflanzen erlaubt sind. Die Regelungen für die Anbauvereine treten jedoch erst am 1. Juli in Kraft.

Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik, nachdem über Jahrzehnte hinweg darüber diskutiert wurde. Es passierte den Bundesrat am vergangenen Freitag, obwohl die Unionsfraktion im Bundestag gehofft hatte, dass der Bundespräsident die Unterschrift verweigern würde, um das Gesetz zu stoppen. Doch nun ist es amtlich- ab 01.04.2024 wird Cannabis in Deutschland zum Teil legal!

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