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CanG. unterzeichnen
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Die Union fordert: Steinmeier soll das CanG. nicht unterschreiben

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Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Am Freitag, dem 22. März 2024, winkte der Bundesrat das CanG. ohne Vermittlungsausschuss Anrufung durch. Der Vermittlungsausschuss war die letzte Hoffnung der Gegner des Gesetzes. Mit letzter Kraft und schwacher Argumentation versuchten sie, die Länder dazu zu bewegen, noch gegen das baldige Inkrafttreten (01.04.2024) des CanG.s zu stimmen. Jedoch ohne Erfolg. Die Community und alle Befürworter, die das Unrecht in der Drogenpolitik erkennen, feierten diesen Tag, der in die Geschichte Deutschlands eingehen wird.

Trotz erheblicher Kritik in der Länderkammer konnte keine Mehrheit dafür gewonnen werden, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz zu verzögern. Somit kann die Reform wie geplant am Ostermontag in Kraft treten. Zuvor muss jedoch Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnen und amtlich verkünden. Doch die Union gibt nicht auf und fordert Bundespräsident Steinmeier auf, den Gesetzesentwurf nicht zu unterschreiben.

Steinmeier muss das Gesetz noch unterschreiben

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte die Hoffnung, dass das Gesetz durch seine Bemühungen gestoppt werden könnte. Er forderte, das Gesetz aufgrund der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst zu stoppen.

Der Bundespräsident prüft Gesetze in erster Linie daraufhin, ob sie den Vorschriften des Grundgesetzes entsprechen. Darüber hinaus steht ihm gemäß überwiegender juristischer Meinung auch ein begrenztes materielles Prüfungsrecht zu. Er kann die Unterschrift unter einem Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Es gab jedoch nur wenige Fälle, in denen das Staatsoberhaupt die Unterzeichnung eines Gesetzes verweigerte.

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