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Saarland: Knapp 500 Strafen erlassen

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Die Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auf die Justiz – auch im Saarland. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. April 2024 wurden im Saarland rund 21.000 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz überprüft. Ein halbes Jahr nach der Gesetzesänderung zieht das saarländische Justizministerium nun eine erste Bilanz.

21.000 Verfahren geprüft – Knapp 500 Strafen erlassen

Mit dem neuen Cannabis-Gesetz wurde die Justiz im Saarland vor eine Mammutaufgabe gestellt. Insgesamt 21.000 Fälle mussten durch das Justizministerium auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rechtslage hin untersucht werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen zeigen, dass in 494 Fällen ein Straferlass gewährt wurde. In der Mehrheit dieser Fälle handelte es sich um Geldstrafen, erklärte der saarländische Justiz-Staatssekretär Jens Diener (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dies sei wenig überraschend, so Diener, da es sich bei vielen Delikten um Vergehen handle, die auch unter den alten Gesetzen nicht zwingend zu Haftstrafen geführt hätten.

Neu-Festsetzung in 334 Fällen erforderlich

eine CannabisblüteNeben den erlassenen Strafen gibt es jedoch 334 Verfahren, in denen eine Neu-Festsetzung der Strafe erforderlich ist. In diesen Fällen wurden ursprünglich Gesamtstrafen für mehrere Delikte gebildet, sodass einzelne Verurteilungen in die Gesamtstrafe eingeflossen sind. Wenn eine Verurteilung aufgrund des geänderten Cannabis-Gesetzes entfällt, muss die Strafe entsprechend neu berechnet werden. Dabei wird die Strafe nicht einfach reduziert, sondern das Gericht muss eine neue, angepasste Gesamtstrafe festsetzen.

Besonders bemerkenswert ist, dass aufgrund der Gesetzesänderung auch zwei Erwachsene aus der Haft entlassen wurden, da ihre Strafen sich durch die Überprüfung verkürzt hatten. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen trotz eines Wegfalls der Strafe die Betroffenen in Haft verbleiben mussten, da sie noch andere Strafen abzusitzen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht hier von einer „einstelligen Zahl“ an Personen.

Justizministerium zieht positives Fazit

Trotz der anfänglichen Skepsis gegenüber der Cannabis-Teillegalisierung zieht das saarländische Justizministerium nun eine positive Bilanz. Im Vorfeld war befürchtet worden, dass die Überprüfung der vielen Altfälle einen erheblichen Mehraufwand darstellen würde. Doch laut Diener hat die Justiz die Herausforderung gut gemeistert: „Obwohl es so kurzfristig war, kann man unterm Strich sagen, dass wir die Problematik ganz gut in den Griff bekommen haben.“

Ein entscheidender Erfolgsfaktor war, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung ein Konzept entwickelt hatte, um die Fälle konsequent aufzuarbeiten. „Hätten wir bis zum endgültigen Erlass des Gesetzes gewartet, wären wir jetzt noch mitten in der Durchsicht“, so der Staatssekretär. Die Justiz im Saarland hat nach der Teillegalisierung in nur sechs Monaten fast alle betroffenen Altfälle abgearbeitet – eine bemerkenswerte Leistung, die zeigt, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Schlüssel zu einem reibungslosen Übergang bildet.

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