Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert, doch die neuen Regelungen werfen noch immer einige Fragen auf – insbesondere im beruflichen Kontext. Während die medizinische Nutzung von Cannabis für viele Patienten eine notwendige Therapie darstellt, bleibt die Frage, wie der Konsum am Arbeitsplatz geregelt wird. Es ist klar, dass Arbeitnehmer, nicht unter dem Einfluss von Cannabis zur Arbeit erscheinen dürfen, wenn der Konsum keine medizinische Notwendigkeit darstellt oder sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Tätigkeiten sicher auszuführen, aber gleichzeitig müssen Patient*innen die Möglichkeit haben, ihre notwendige Medikation einzunehmen.
Zum Schutz der Außenstehenden, wurde nun der Nichtraucherschutz nun erweitert.
Erweiterung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung
Das neue Cannabisgesetz hat auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) angepasst. Der Nichtraucherschutz wurde dahingehend erweitert, dass er nun auch den Schutz vor Rauch und Dampf von Cannabisprodukten einschließt. Die Gefahr des Passivrauchens ist nicht auf Tabak beschränkt; auch der Dampf von Cannabis kann bei wiederholtem Einnatmen gesundheitsschädlich sein.
Beschäftigte haben daher ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, was nun explizit auch Cannabisdämpfe miteinschließt. Nichtraucher sind nicht verpflichtet, das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz zu akzeptieren, und dürfen keine Nachteile erfahren. Arbeitgeber sind entsprechend verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehört, wo nötig, ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen oder sogar im gesamten Betrieb festzulegen.
Allerdings darf der Arbeitgeber ein solches Rauchverbot nicht einseitig durchsetzen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats müssen beachtet werden, was bedeutet, dass in vielen Betrieben ein Dialog über die genaue Umsetzung dieser Regelungen stattfinden muss. Ziel ist es, sowohl die Rechte der Nichtraucher als auch die Bedürfnisse der Cannabispatienten in Einklang zu bringen.
