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ACM-Petition gegen das neue Beitragsstabilisierungsgesetz
Cannabib Schlagzeilen

ACM-Petition: 65.000 Patienten kämpfen um Cannabisblüten

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Keyfacts zu ACM-Petition

  • Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat am 11. September 2026 eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet
  • Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30. Juli 2026 in Kraft ist und Krankenkassen von der Pflicht befreit, Cannabisblüten zu erstatten
  • Laut ACM sind rund 65.000 Patientinnen und Patienten von der Streichung betroffen
  • Unterschriftenlisten müssen bis zum 30. Oktober 2026 bei der ACM eingegangen sein, ausschließlich per Post
  • Initiator ist ACM-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Franjo Grotenhermen, rechtlich begleitet von Prof. Oliver Tolmein

Wer bislang Cannabisblüten auf Kassenrezept bekommen hat, zahlt seit dem 1. August 2026 selbst. Für viele Betroffene ist das kein Detail, sondern der Unterschied zwischen einer funktionierenden Schmerztherapie und keiner. Die ACM will das mit einer Petition an den Bundestag rückgängig machen, direkt nachlesbar auf der Petitionsseite der ACM.

Was die Petition fordert

Die ACM verlangt, dass der Gesetzgeber die im Sommer beschlossene Streichung der GKV-Erstattung für Cannabisblüten zurücknimmt (1). ACM-Vorstandsvorsitzender Dr. Franjo Grotenhermen bringt es so auf den Punkt: Viele Patientinnen und Patienten stehen ohne wirksame Therapie da, weil sie die Behandlung privat nicht bezahlen können (2). Es geht der ACM dabei nicht um Cannabis als Medizin im Allgemeinen, sondern konkret um die Ungleichbehandlung von Blüten gegenüber zugelassenen Fertigarzneimitteln, die weiterhin erstattet werden.

Wie es zum Erstattungs-Stopp kam

Seit März 2017 können gesetzlich Versicherte Cannabisarzneimittel verschrieben bekommen, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken, geregelt in Paragraf 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V. Diese fast zehn Jahre gewachsene Praxis endet nun für Blüten abrupt: Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem der Bund die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren will. Laut Bundesgesundheitsministerium passierte das Gesetz am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat und trat am 30. Juli 2026 in Kraft (3). Seit dem 1. August 2026 lehnen Krankenkassen entsprechende Anträge ab, wie die ACM in ihrer Pressemitteilung schreibt (2). Betroffen ist ausdrücklich nur die rohe Blüte, nicht Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis. Auch etliche private Krankenversicherer haben die Regelung nach ACM-Angaben inzwischen übernommen.

Wer betroffen ist, und wie groß der Effekt ist

Cannabisblüten sind in der Schmerz- und Palliativversorgung seit Jahren fest etabliert. Wie zentral sie sind, zeigt eine Auswertung im Deutschen Ärzteblatt: Zwischen 2020 und 2021 stieg der in Apotheken abgegebene Blütenbedarf von 6.297 auf 9.007 Kilogramm, ein Plus von über 43 Prozent (4). Die ACM rechnet der Bundesregierung vor, dass die anvisierten Einsparungen von etwa 150 Millionen Euro teilweise verpuffen dürften, weil Patientinnen und Patienten auf teurere zugelassene Präparate wie Sativex oder Canemes ausweichen müssten (1). Diese Fertigarzneimittel sind standardisierte, pharmazeutisch fixierte Extrakte und lassen sich nicht so flexibel dosieren wie Blüten, die Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der BfArM-Vorgaben individuell anpassen können (5). Wer sich die Blüten nicht privat leisten kann, riskiert Behandlungsabbrüche oder eine Rückkehr zu schlechter steuerbaren Schmerzmitteln.

Wie du die Petition unterstützen kannst

Die Unterschriftenliste gibt es auf der Petitionsseite der ACM. Und ja, das ist wirklich so altmodisch, wie es klingt: herunterladen, ausdrucken, unterschreiben, per Post zurückschicken. Eine Online-Unterschrift oder eine Einreichung per E-Mail sieht die ACM nicht vor, dort steht ausdrücklich nur „Herunterladen und ausdrucken“ samt Postadresse. Wichtig ist die Frist, denn später eingehende Listen können laut ACM nicht mehr berücksichtigt werden. Wer bereits einen Ablehnungsbescheid der eigenen Kasse erhalten hat, kann zusätzlich Widerspruch einlegen, auch wenn die Erfolgsaussichten angesichts der neuen Rechtslage gering sein dürften.

Parallel dazu prüft die ACM mit Rechtsanwalt Prof. Oliver Tolmein weitere Schritte, einschließlich einer möglichen Verfassungsbeschwerde (2). Eine Petition ist aber kein Rechtsanspruch, sondern nur eine politische Aufforderung an den Bundestag. Selbst wenn der Petitionsausschuss sie zur Berücksichtigung empfiehlt, muss die Bundesregierung das Gesetz deshalb nicht ändern.

Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell unter Druck, Sparmaßnahmen sind aus Sicht der Kassen also nachvollziehbar. Trägt man diese Kosten aber allein auf dem Rücken von rund 65.000 Menschen ab, die auf eine flexibel dosierbare Therapie angewiesen sind, wirkt das eher wie kurzfristige Haushaltskosmetik als wie durchdachte Politik. Ob die ACM-Petition daran etwas ändert, hängt davon ab, wie viele Menschen bis zum 30. Oktober 2026 tatsächlich unterschreiben. Bis dahin bleibt die finanzielle Belastung für die Betroffenen bestehen.

Medizinischer Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, rechtliche oder pharmazeutische Beratung. Fragen zur eigenen Therapie oder zu rechtlichen Schritten sollten immer mit der behandelnden Praxis, der Krankenkasse oder einer fachkundigen Rechtsberatung geklärt werden.

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