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Die AMpel einigt sich auf neuen THC Grenzwert im Straßenverkehr. Hier sieht man einen jungen Mann hinterm Steuer.
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Neuerungen im Straßenverkehr für Cannabiskonsumenten

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Nach der Entkriminalisierung von Cannabis gibt Anpassungen in den Straßenverkehrsregelungen. Die Ampelparteien haben sich auf einen höheren THC-Grenzwert und ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten geeinigt. Das neue Gesetz muss noch im Bundestag diskutiert werden.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vor und verbietet Alkohol für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr. Es soll auch spezielle Regelungen für Fahranfänger geben.

Ampel einigt sich auf Grenzwert

Die Ampelfraktionen halten den neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für verhältnismäßig, denn dieser entspricht nach Expertenmeinung einem vergleichbaren Risiko wie 0,2 Promille Alkohol im Blut. Bei einer Überschreitung des Grenzwertes können Geldbußen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Eine Ausnahme besteht für Cannabispatienten. Dieser Grenzwert gilt für diese nicht, wenn der festgestellte Wert auf die ordnungsgemäße Einnahme von Cannabis-Arzneien zurückzuführen ist.

Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten

Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr zu verbieten. Bei einem THC-Gehalt von 3,5 ng/ml oder mehr und gleichzeitigem Alkoholkonsum drohen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro. Für Fahranfänger unter 21 Jahren wird das bestehende Alkoholverbot um ein Cannabiskonsumverbot ergänzt, wobei ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum gilt. Das Gesetz soll zur Straßenverkehrssicherheit beitragen.

Speicheltests für die eigene Kontrolle

Es sollen auch Speicheltests als Vorscreening eingeführt werden, mit denen sich die Konsumenten selbst testen und den Grenzwert kontrollieren können. Diese Tests sollen helfen, den aktuellen Konsum von Cannabis im Kontext des Fahrtantrittes zu identifizieren und können Betroffene im Zweifel sogar entlasten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragt die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Klärung der Details, einschließlich der erforderlichen Sensitivität der Tests. Dieses Ministerium hat auch den erhöhten Grenzwert vorgeschlagen bzw. mit Experten ausgearbeitet.

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