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Anpassung des Cannabisgesetzes. Ein Jutebeutel mit Cannabis
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Liefert das CanG. ein leichtes Spiel für Dealer?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Mannheim, dass einer Gesetzeslücke im CanG. zuzuordnen ist, befürchten die Justizminister der CDU/CSU, dass immer mehr Großdealer von dem neuen Gesetz profitieren und fordern daher eine Anpassungen des Gesetzes.

Kein Urteil, trotz großer Mengeneinfuhr

Das oben genannte Urteil wurde im Landgerichts Mannheim gesprochen. Es handelte sich dabei um einen Mann, der kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes, trotz des Vorwurfs der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Weed im Wert von 1,9 Millionen Euro, freigesprochen wurde. Die Ermittler hatten ihn ausschließlich durch die Auswertung verschlüsselter Encrochat-Nachrichten überführt. Doch diese Encrochat-Daten dürfen jedoch wegen des Eingriffs in das durch Art. 10 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis nur bei der Aufklärung besonders schwerer Straftaten und unter Einhaltung der in der Strafprozessordnung geregelten Voraussetzungen gemäß § 100 b verwendet werden.

Die Frage ist nun, ob die Einfuhr solcher Cannabismengen, als schwere Straftat anzusehen ist?

Das Strafmaß hat sich geändert

Seit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes am 01.04.2024 nicht, denn es hat sich die rechtliche Bewertung von Cannabisvergehen geändert. Nicht mehr jeder Handel mit größeren Mengen Cannabis gilt als so schwerwiegend, dass eine Online-Durchsuchung und die Nutzung von Encrochat-Daten gerechtfertigt ist. Solche Durchsuchungen sind nur noch bei besonders schweren Fällen wie bandenmäßigem oder bewaffnetem Handel erlaubt.

Somit wurde dem Mann „nur“ gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis vorgeworfen, was nach dem neuen Gesetz mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Vor dem 1. April hätte dieser Vorwurf ausgereicht, um Encrochat-Daten als Beweismittel zu nutzen. Doch da das Gericht die neue, mildere Rechtslage anwandte, wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Justizminister der CDU und CSU fordern, dass die Gesetzeslücke im neuen Cannabisgesetz geschlossen wird. Der Fall aus Mannheim hat gezeigt, dass das Gesetz schwere Drogenkriminalität begünstigen könnte, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich.

Minister aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie die Justizsenatorin aus Berlin sind ebenfalls besorgt, dass Gerichte seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes Angeklagte freisprechen, weil Beweismittel nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr genutzt werden können. Sie fordern auf, das Gesetz schnell anzupassen und betonen, dass der Mannheimer Fall kein Einzelfall ist. Weitere Gerichte, haben ähnliche Entscheidungen getroffen.

Keine Eile für eine Anpassung

Eine schnelle Anpassung des Cannabisgesetzes wird es nicht geben, bestätigte das Bundesjustizministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnte den Wunsch der CDU-Justizministerin Gentges nach schnellen Änderungen ab. Buschmann begründete seine Entscheidung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Kriminalitätsbekämpfung müsse rechtsstaatlich und verhältnismäßig erfolgen. Daher habe der Gesetzgeber nur bestimmte schwere Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis in die Überwachungskataloge aufgenommen, besonders solche, die mit organisierter Kriminalität oder der Gefährdung von Minderjährigen zu tun haben.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte, dass diese Entscheidung auf einer veränderten Risikobewertung basiere. Die Strafrahmen für bestimmte Cannabis-Vergehen wurden im Vergleich zum früheren Betäubungsmittelgesetz herabgesetzt. Statt das Gesetz nach nur anderthalb Monaten zu ändern, wolle man abwarten, wie der Bundesgerichtshof und andere Gerichte in ähnlichen Fällen entscheiden.

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