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Legaler Konsum in der Öffentlichkeit, unter welchen Umständen ist dieser erlaubt?
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Legal kiffen – wo ist der Konsum erlaubt?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Cannabis ist nun schon seit einer Woche in Deutschland legal. Einige Konsument*innen haben sich in verschiedenen Städten am 01.04.2024 zum „Ankiffen“ verabredet und haben gemeinsam den ersten legalen Joint geraucht und die Legalisierung gefeiert. Doch, wie sieht es mit dem legalen Konsum tatsächlich aus? Wo und wann darf konsumiert werden? Wir werfen einen genaueren Blick darauf, welche Regeln und Einschränkungen für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit gelten.

Wo darf man in Deutschland legal kiffen?

In öffentlichen Bereichen darf prinzipiell gekifft werden, doch es gibt spezifische Einschränkungen, die beachtet werden sollten:

  • Zwischen 07:00-20:00 Uhr ist der Konsum in der Fußgängerzone nicht gestattet.
  • In Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ist der Konsum ebenfalls verboten.
  • Ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendzentren muss eingehalten werden.
  • Auch in der Sichtweite von Sportstätten, beispielsweise auf einem Fußballplatz, ist der Konsum untersagt.
  • Militärische Einrichtungen sind ebenfalls off-limits.
  • Und das Konsumieren innerhalb und in Sichtweite von Cannabis-Anbauvereinigungen, bzw. Cannabis Clubs ist ebenso nicht gestattet.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man beispielsweise im eigenen Garten, im Außenbereich von Gaststätten, an Seen, im Park usw. gemütlich sein Gras rauchen oder vaporisieren darf, solange die oben genannten Kriterien eingehalten werden. Doch wie sieht es mit dem Besitz aus?

Das Gesetz ermöglicht auch den legalen Besitz von Cannabis

  • Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen von Erwachsenen mitgeführt werden.
  • Bis zu 50 Gramm darf jeder Erwachsene zu Hause lagern.
  • Pro erwachsener Person in einem Haushalt sind maximal drei weiblich blühende Cannabispflanzen für den Eigenkonsum erlaubt, sofern die Person seit mindestens sechs Monaten in Deutschland lebt.
  • Es ist erlaubt, Cannabissamen aus EU-Staaten zu bestellen, jedoch sollte man beim Anbau auf Geruchsbelästigungen achten, idealerweise durch Lüftungs- oder Filteranlagen.

Weitere Infos über Regeln und Verbote findest du in dem Beitrag über das 2-Säulen-Prinzip. 

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