Seit dem 1. April 2024 haben sich die gesetzlichen Regelungen rund um Cannabis grundlegend verändert. Mit der Legalisierung von Besitz und Anbau ist der Konsum nun auch in der Öffentlichkeit erlaubt. Doch mit dieser Freiheit können auch Konflikte entstehen, insbesondere wenn der Geruch die Mitmenschen stört. Diese neuen Gegebenheiten werfen viele Fragen auf: Welche Rechte haben Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich durch den Cannabis-Geruch ihres Nachbarn gestört fühlen? Wie wirken sich die gesetzlichen Änderungen auf das tägliche Zusammenleben aus? Erfahre mehr in der heutigen Schlagzeile.
Hier erläutern wir die neu entstandenen Regeln in Bezug auf die Legalisierung und deren Rahmenbedingungen.
Bußgelder wegen Geruchsbelästigung?
Nicht jeder empfindet den süßlichen, wohligen Geruch von Cannabis als angenehm. Daher kann sowohl der Anbau der Pflanze als auch der Konsum, ähnlich wie Tabak- oder Sisharauch, bei Nachbarn und Mitmenschen auf Ablehnung stoßen. Wer sich nicht an die Abstandsregeln von 100 Metern zu Kindern- und Jugendlichen, Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und Sporteinrichtungen beim Konsumieren hält, dem kann es passieren, dass er oder sie ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro verhängt bekommt. Doch es gibt noch weitere Regeln, die beachtet werden sollten:
- Der Eigenanbau darf keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft verursachen, einschließlich Geruchs- und Lärmbelästigungen. Die betroffenen Nachbarn können im Falle eines Mietverhältnisses Mietminderung beantragen. Doch das ist ein weiter Weg und wird von Fall zu Fall individuell betrachtet und ausgehandelt. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
- Vermieter können bei dem Konsumenten Änderungen des Rauchverhaltens vorschreiben, wenn der Cannabis-Rauch in benachbarte Wohnungen zieht und sich die Nachbarn gestört fühlen.
- Sollte sich der Nachbar allerdings durch den Rauch oder Qualm von einem Joint oder einem Vaporizer, der im Garten oder auf dem Balkon geraucht wird, gestört fühlen, droht keine Bußgelder oder weitere Maßnahmen. Außer, der Konsum findet in einer der Verbotszonen statt.
- Wenn sich allerdings Kinder oder Jugendliche, trotz des Konsums im Freien, in der Nähe aufhalten, könnte dieses Verhalten mit Bußgeldern geahndet werden.
Das bedeutet im Klartext, dass ein Konsument das Recht hat, auf seinem Balkon oder in seinem Garten einen Joint oder Vaporizer zu rauchen, wenn das in einem gesunden Maße stattfindet und die Abstandsregeln zu Kindern, Jugendlichen und auch zu bestimmten öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden. Selbst wenn ein Joint den Nachbarn oder andere Mitmenschen stört, gibt es kein Recht, ein Bußgeld zu verhängen oder weitere Maßnahmen einzuleiten.
Sollte aber ein unverhältnismäßiger Geruch durch den Konsum oder den Anbau entstehen, kann ein sich gestört gefühlter Nachbar rechtliche Schritte einleiten. Doch im besten Fall sucht man gemeinsam nach guten Lösungen.
Ein Bußgeld kann dann verhängt werden, wenn sich Kinder und Jugendliche in unmittelbarer Nähe befinden oder die Abstandsregeln oder Konsumverbotszonen nicht eingehalten werden.
