SPD, Grünen und FDP wollen das neue Cannabis-Gesetz noch einmal anpassen. Am 16. Mai 2024 wurde die erste Lesung im Bundestag ein Entwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes besprochen und an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet.
Ein anderer Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde an den Verkehrsausschuss geschickt. Dieser Entwurf soll einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr festlegen.
Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Die Bundesregierung will Bedenken der Bundesländer berücksichtigen.
Geplante Änderungen:
- Erweiterte Evaluation des Gesetzes.
- Flexiblere Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder.
- Mehr Handlungsspielraum für die Länder beim Umgang mit großen Anbauflächen.
- Entwicklung eines Weiterbildungsangebots für Fachkräfte in der Suchtprävention.
Änderungen am Straßenverkehrsgesetz
- Einführung eines THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blut.
- Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot.
- Zusätzlich soll es ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr geben.
- Die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung sollen ebenfalls angepasst werden.
Darüber hinaus soll auch die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert werden. Diese Änderungen basieren auf Empfehlungen von Experten, die im März dieses Jahres erarbeitet wurden.
Hier findest du den Gesetzesentwurf.
