Die Nutzung von Cannabis als Medizin setzt voraus, dass andere therapeutische Maßnahmen keinen ausreichenden Erfolg zeigen und die Aussicht auf eine positive Wirkung durch Cannabisarzneimittel besteht. Bisher war es erforderlich, dass Ärztinnen und Ärzte die erste Verordnung von der Krankenkasse genehmigen lassen. Das wird sich nun zukünftig ändern.
Zukünftige Änderungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte künftig medizinisches Cannabis verordnen dürfen, ohne eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse einholen zu müssen. Dies gilt für insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) begrüßt diesen Beschluss.
Die betroffenen Facharztrichtungen sind:
Fachärztin/Facharzt für
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
- Innere Medizin und Angiologie
- Endokrinologie und Diabetologie
- Gastroenterologie
- Hämatologie und Onkologie
- Infektiologie
- Kardiologie
- Nephrologie
- Pneumologie
- Rheumatologie
- Neurologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
relevanten Zusatzbezeichnungen sind:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Dieser Beschluss tritt in Kraft, wenn das Bundesgesundheitsministerium ihn innerhalb von zwei Monaten rechtlich nicht beanstandet und der G-BA ihn im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weniger Bürokratie und positive Zukunftsaussichten
Durch diese neue Regelung wird der bürokratische Aufwand erheblich verringert, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Es wurde dabei bewusst darauf verzichtet, bestimmte Krankheitsbilder zu nennen, um Unklarheiten zu vermeiden. Eine spezielle Zusatzweiterbildung ist für die genannten Facharztbezeichnungen nicht zwingend notwendig.
Die Hoffnung besteht, dass mehr Ärztinnen und Ärzte künftig Cannabis verordnen und Patientinnen und Patienten dadurch nicht mehr auf Telemedizin angewiesen sind. Die neue Regelung wird als Fortschritt und Erleichterung für die Ärzteschaft betrachtet. Langfristig hofft man, dass die Einstellung zu medizinischem Cannabis weiter positiv beeinflusst wird und mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu dieser Therapieform erhalten.
