Die Entkriminalisierung von Cannabis und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024, wir nicht wie geplant stattfinden. Somit können sich Konsument*innen nicht legal ins Jahr 2024 kiffen.
Der Grund für die Verzögerung
Aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) kann sich der Bundestag nicht wie geplant mit dem Cannabisgesetz in der nächsten Sitzung befassen. Somit wird es keine Entkriminalisierung im Januar 2024 geben, leider. Das Cannabis-Gesetz soll nun am 01.03.2024 in Kraft treten. Bereits die erste Lesung des Gesetzes wurde im Oktober nach hinten verschoben und fand nicht wie geplant statt. Ob der Termin im März 2024 realistisch ist, ist zu bezweifeln.
Das Gesetz soll angepasst werden
Berichten zufolge steht Karl Lauterbachs Fachbereich vor der Herausforderung, zahlreiche Änderungswünsche der Fraktionen in das Gesetz einzuarbeiten. Dabei kommt man entweder nicht hinterher oder lehnte viele der vorgeschlagenen Änderungen ab. Insbesondere die FDP und die Grünen drängen auf eine umfassende Anpassung des Gesetzes, insbesondere im Interesse der Konsumenten. Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion relativiert die Verlängerung der Kriminalisierung bis März 2024 und zeigt sich optimistisch hinsichtlich der laufenden Verhandlungen zum Cannabisgesetz. Dabei betont sie die Notwendigkeit eines guten Gesetzes, das Entkriminalisierung, praktikable Regelungen für Cannabis-Clubs und Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis beinhaltet. Mahnt sie zur konzentrierten Umsetzung unter Berücksichtigung wesentlicher Punkte wie Abstandsregeln und Besitzobergrenzen, wobei der Inhalt dennoch wichtiger sei als ein zu ehrgeizigerer Zeitplan.
Wir hoffen also weiterhin auf gut durchdachte Anpassungen und letztendlich auf ein Cannabisgesetz, das weder Konsument*innen noch Patient*innen diskriminiert.
