Innenminister Herbert Reul aus NRW kündigte an, ein generelles Cannabis-Verbot für Polizistinnen und Polizisten einzuführen zu wollen. Das Verbot könnte sich in der Umsetzung als schwierig erweisen. Natürlich sollten Polizist*innen grundsätzlich nüchtern zum Dienst erscheinen, aber was ist, wenn einer der Beamten Cannabis als Medikament nutzt?
„Es geht doch nicht, dass Polizistinnen und Polizisten vollgedröhnt zum Dienst erscheinen und sie gehen dann mit der Waffe raus.“NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
Cannabis ist lange nachweisbar
Die Umsetzung dieses Vorhabens könnte sich als schwierig darstellen, bezüglich der Feststellung der Blutbelastung mit Cannabis-Wirkstoffen und der rechtlichen Einordnung des Konsums, da der Grenzwert von aktuell noch einem Nanogramm THC im Blut im Straßenverkehr umstritten ist und THC noch lange nach dem Rausch im Körper nachweisbar ist.
Die Gewerkschaft der Polizei äußert Zweifel an der Umsetzbarkeit eines generellen Cannabis-Verbots und betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung. Schließlich gilt für Polizist*innen auch kein striktes Alkoholverbot und es greift wohl doch zu sehr in das Privatleben ein, wenn man einen Joint selbst im Urlaub verbieten würde. Es herrscht auch im NRW-Innenministerium Unklarheit darüber, wie das Verbot genau umgesetzt werden kann.
Generelles Drogenverbot in einigen Berufsgruppen
Ein Vorbild könnte die Regelung für die Bundeswehr sein, die den Konsum von Cannabis verbietet. Fraglich ist auch der Unterschied in den Auswirkungen von Alkohol- und Cannabiskonsum, insbesondere in Bezug auf Restalkohol im Blut. Für einige Berufsgruppen gelten bereits strikte Alkoholverbote, die möglicherweise auch auf den Cannabiskonsum ausgeweitet werden könnten.
Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen eines generellen Cannabis-Verbots für Polizistinnen und Polizisten gelöst werden können, insbesondere in Bezug auf die individuellen Wirkungen und Nachweisbarkeit von Cannabis im Körper.
