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Cannabis-Rezept per Fragebogen. Machen sich Apotheker:innen strafbar? Hier ist eine Apothekerin zu sehen die Medikamente ausgibt
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Cannabis-Rezept per Fragebogen: Machen sich Apotheker strafbar?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Für viele Betroffene klingt das Cannabis-Rezept per Fragebogen über Telemedizin-Plattformen wie eine willkommene Erleichterung: Kein Warten auf Arzttermine, bequem von zu Hause aus und die Abwicklung ist auch schnell. Ein aktuelles Gutachten des Verbands Cannabis versorgender Apotheken (VCA) macht jedoch deutlich, dass Apotheker:innen, die solche Rezepte unkritisch beliefern, schwerwiegende straf- und berufsrechtliche Konsequenzen riskieren. Die Telemedizin wird derzeit oft als einfache legale Bezugsquelle genutzt, doch nicht ohne Risiken für die Anbieter und wohl auch für die Apotheker:innen. Aber bleibt denn eine Wahl, wenn man auf legalem Weg kaum eine Möglichkeit hat, Cannabis einzukaufen?

Keyfacts

  • Strafbarkeit der Abgabe: Apotheker:innen riskieren Strafen, wenn sie Medizinalcannabis ohne gültige Verschreibung ausgeben.
  • Gerichtsurteile gegen Telemedizin: Sowohl das LG München I als auch das LG Hamburg sehen reine Fernverschreibungen als unzulässig an.
  • Zentrale Gesetzeslage: § 25 MedCanG verbietet die Abgabe ohne Rezept, § 11 ApoG untersagt Provisionen für Plattform-Vermittlung.
  • Mangel an Alternativen: Cannabis-Clubs und Selbstanbau sind teuer, zeitaufwendig oder gesetzlich eingeschränkt. Die Telemedizin ist für einige der letzte Ausweg.

Cannabis-Rezept per Fragebogen: Woher kommt der Druck?

Ein Arzt sitzt an seinem PC und stellt Cannabis auf Rezept aus. Davor liegen Cannabisblüten und Cannabisarzneien
Cannabis auf Rezept

Der Trend zum Cannabis-Rezept per Fragebogen wächst rasant. Patient:innen markieren auf Plattformen Symptome in einem Online-Check und bekommen binnen weniger Minuten ihr E-Rezept – komplett ohne persönlichen Arztbesuch. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist dieses Verfahren „sehr einfach“ und untergräbt die ärztliche Sorgfaltspflicht. Apotheken stehen unter Druck, diese Rezepte schnell zu beliefern, um Patient:innen mit der benötigten Arznei zu versorgen – oft ohne ausreichende juristische Vorkenntnis.

Juristische Risiken im Detail

Reine Online-Fragebogen-Rezepte erfüllen nicht die Anforderungen an eine ärztliche Behandlung nach § 3 MedCanG und § 3 Muster-Berufsordnung (MBO-Ä). Zwei Oberlandesgerichte haben klargestellt:

  • LG München I (Juni 2025): Fernverschreibungen von Medizinalcannabis verstoßen gegen „anerkannten fachlichen Standard“.
  • LG Hamburg (März 2025): Betont den persönlichen Arztkontakt wegen Sucht- und Gesundheitsrisiken als zwingend.

Wer als Apotheker Medizinalcannabis auf Basis eines per Online-Fragebogen ausgestellten Rezepts aushändigt, handelt vorsätzlich oder fahrlässig und macht sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG strafbar.

Fehlende Praxis-Alternativen und Selbstanbau

Das Problem ist nicht die Telemedizin an sich, sondern die Praxis, wie sie derzeit (aus)genutzt wird. So kommt man einfach und schnell an gutes Cannabis, ob tatsächlich Beschwerden vorhanden sind oder nicht. Dass Menschen diesen Weg gehen und nutzen, ist verständlich, denn abseits der Telemedizin-Rezepte bestehen kaum praktikable legale Wege für Gelegenheitsnutzer:innen:

Arzt-Patienten-Gespräch
– Rechtskonform, aber oft mit langen Wartezeiten und Anfahrtswegen verbunden. Außerdem darf ein Arzt bzw. eine Ärztin medizinisches Cannabis nur verschreiben, wenn eine Erkrankung vorliegt und alle anderen Therapien ausprobiert wurden.

Cannabis-Clubs
– Der gemeinschaftliche Eigenanbau ist meist nur für Mitglieder attraktiv, die regelmäßig konsumieren. Zusätzlich sind die Clubs regional noch selten vertreten.

Selbstanbau
– Theoretisch erlaubt, praktisch jedoch:

  • Hohe Anschaffungskosten (Grow-Zelt, Beleuchtung, Belüftung)
  • Zeitintensiver Aufwand durch Pflege
  • Viel Know-how nötig

Damit bleiben viele Betroffene zwischen der Nutzung von Telemedizin und illegalem Schwarzmarktkauf gefangen – eine paradoxe Zwickmühle. Denn schon die Weitergabe vom eigenen Home Grow an Freunde und Familie ist gesetzlich verboten.

Fazit

TelemedizinDas Cannabis-Rezept per Fragebogen ist juristisch riskant: Fehlender persönlicher Arztkontakt verletzt zentrale Vorschriften des MedCanG und der Berufsordnung. Apotheker:innen, die solche Rezepte unkritisch beliefern, riskieren Freiheitsstrafen, Bußgelder und berufsrechtliche Verfahren. Die Telemedizin wird oft ausgenutzt, da für Gelegenheitskonsument:innen kaum praktikable legale Alternativen existieren–  Cannabis-Clubs oder aufwendiger Selbstanbau decken nicht für jede und jeden den Bedarf ab. Solange es keine legalen und einfachen Wege geben wird, um das Cannabis für den Eigenbedarf zu kaufen, werden solche Schlupflöcher weiter genutzt und Menschen, in diesem Fall Apotheker*innen in strafrechtliche Gefahren gebracht.

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